SGB II-Verwaltung: „Flächenpräsenz muss erhalten bleiben“

Dass das Vorhaben des Kreises Siegen-Wittgenstein, die SGB II-Verwaltung (Hartz IV) als sogenannte „Optionskommune“ in alleiniger Verantwortung zu übernehmen, nicht verwirklicht werden kann, ist für die SPD-Fraktion im Kreistag „schon ziemlich enttäuschend“, wie es deren Vorsitzender, Michael Sittler, in der jüngsten Fraktionssitzung formulierte. „Wir Sozialdemokraten sind davon überzeugt, dass der Kreis SI ein wirklich gutes Konzept vorgelegt hatte. Da die Zahl der Optionskommunen nach den Vorgaben des Bundes jedoch weiterhin begrenzt bleibt, war von Anfang an klar, dass sich nicht alle Anträge nordrhein-westfälischer Kommunen durchsetzen konnten. Uns bleibt nichts anderes übrig, als jetzt den Blick nach vorne zu richten und das Beste aus der entstandenen Situation zu machen“, betonte Sittler.

Die Betreuung langzeitarbeitsloser Menschen wird im Kreis Siegen-Wittgenstein also weiterhin gemeinsame Aufgabe der Kommunalverwaltung und der Agentur für Arbeit bleiben. Den Vorsitz der Trägerversammlung des künftigen Jobcenters hat die Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Siegen inne, deren Stimme im Zweifel den Ausschlag geben wird. „Die Strukturen werden damit grundsätzlich so wie im Nachbarkreis Olpe sein, der sich gar nicht als Optionskommune beworben hatte“, erläuterte der amtierende Geschäftsführer des Jobcenters Siegen-Wittgenstein (bisher ARGE), Michael Schäfer, der auch an der Sitzung der SPD-Kreistagsfraktion in Neunkirchen teilnahm.

Schäfer berichtete den SPD-Kreistagsabgeordneten, dass im Kreis Olpe vorgesehen ist, die Zahl der Dienststellen zu reduzieren, so dass das Jobcenter dort künftig nicht mehr in allen kreisangehörigen Kommunen präsent sein wird. „Wir müssen alles daran setzen, eine ähnliche Entwicklung hier im Kreis Siegen-Wittgenstein zu verhindern. Die bisherige dezentrale Struktur unserer SGB II-Verwaltung hat sich bewährt und sollte ohne Einschränkungen erhalten bleiben“, stellte SPD-Fraktionschef Michael Sittler klar. Sein Stellvertreter Roland Abel unterstrich: „Dabei geht es um die notwendige und wünschenswerte Nähe zu den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, aber auch zu den Arbeitgebern vor Ort. An der Flächenpräsenz darf also nicht gerüttelt werden.“