Neuer Glücksspielstaatsvertrag

Der Landtag hat am Mittwoch (07.11.2012) in zweiter Lesung das Gesetz zur Umsetzung des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags in Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Die 16 Bundesländer hatten sich zuvor auf diesen Vertrag zur Änderung des bisherigen Staatsvertrags über das Glücksspielwesen verständigt.

Wie die heimische SPD-Landtagsabgeordnete Tanja Wagener weiter mitteilte, sieht das im Landtag beschlossene Gesetz u.a. vor, dass neue Spielhallen nur dann genehmigt werden sollen, wenn ein Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie zu einer anderen Spielhalle sowie zu Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe besteht. „Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Landesregierung sah insoweit lediglich einen Mindestabstand von 250 Metern vor. Der Landtag ist nunmehr einer Initiative der SPD-Fraktion gefolgt und hat den Mindestabstand auf 350 Meter festgelegt, was ich sehr begrüße“, erklärte Tanja Wagener (MdL) und fügte hinzu:

„Obwohl es sich bei dem Mindestabstand um eine Sollvorschrift handelt und die für die Erlaubnis einer Spielhalle zuständige Behörde damit einen gewissen Ermessensspielraum behält, stellt diese neue Regelung einen wichtigen Schritt dar, um der auch bei uns in Siegen teilweise ausufernden Ansiedlung neuer Spielhallen möglichst Einhalt zu gebieten.“ Dies gelte – so Tanja Wagener – insbesondere für den Stadtteil Geisweid, der inzwischen für seine ‚Spielhallenlandschaft’ berühmt-berüchtigt sei, aber etwa auch für Weidenau, Eiserfeld und die Stadtmitte. Das neue Gesetz unterstütze und erleichtere damit auch aktuelle Bestrebungen der Siegener Kommunalpolitik, die auf das gleiche Ziel, nämlich die Zahl der Spielhallen im Stadtgebiet möglichst auf ein städtebaulich verträgliches Maß zu begrenzen, gerichtet sind. „Spielhallen stellen nicht nur eine Gefährdung insbesondere für junge Menschen dar, sondern sie wirken sich regelmäßig auch ungünstig auf die Einzelhandelsstrukturen in ihrem Umfeld aus“, hob die SPD-Landtagsabgeordnete hervor.

In den Kernbereichen der Stadt Siegen dürfte die neue Abstandsregelung – auch wegen der häufig anzutreffenden Schulen – quasi auf ein Bau- und Errichtungsverbot für neue Spielhallen hinauslaufen, was sehr zu begrüßen sei. Allerdings müssten die Bebauungspläne von der Kommune entsprechend überarbeitet werden. „Bisher mussten die Städte und Gemeinden teilweise durch kostspielige Gutachten schädliche Auswirkungen von Spielhallen auf den Einzelhandel, den sogenannten ‚trading-down-Effekt‘, nachweisen, um weitere Ansiedlungen per Bebauungsplan verbieten zu können. Insoweit dürften sich die von jetzt an geltenden neuen Abstandsvorschriften für Spielhallen als sehr hilfreich erweisen“, meinte Tanja Wagener (MdL) abschließend.