Änderung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes – Rückerstattungen

Kreis Siegen-Wittgenstein. Das Landeskabinett hat in dieser Woche die Eckdaten für die künftige Finanzausstattung der Kommunen beschlossen. „Sie wird gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert. Laut Beschluss der Landesregierung sollen die Zuwendungen im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2014 um ca. 722 Millionen Euro auf 9,378 Milliarden Milliarden Euro steigen“, erläuterten die heimischen SPD-Landtagsabgeordneten Tanja Wagener und Falk Heinrichs.

Außerdem wurde in der Kabinettssitzung die vorgesehene Änderung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes (ELAG) gebilligt. Sie beseitigt Ungerechtigkeiten aus den vergangenen Jahren, die die alte schwarz-gelbe Vorgängerregierung hinterlassen hat. „Das ist ein guter Tag für die Städte und Gemeinden im Kreis Siegen-Wittgenstein und ein erneuter Beleg dafür, dass die SPD-geführte Landesregierung Politik für die Kommunen macht. Damit korrigiert die Landesregierung Fehlentscheidungen von CDU und FDP, die in ihrer Regierungszeit den NRW-Kommunen 3,5 Milliarden Euro entzogen haben“, betonten Falk Heinrichs und Tanja Wagener.

Die Städte und Gemeinden im Kreis Siegen-Wittgenstein können nach dem neuen ELAG im einzelnen mit Rückerstattungen in folgender Höhe rechnen:

Bad Berleburg55.762 Euro
Burbach1.501.271 Euro
Erndtebrück703.944 Euro
Freudenberg177.482 Euro
Hilchenbach825.345 Euro
Kreuztal3.163.388 Euro
Bad Laasphe158.516 Euro
Netphen553.727 Euro
Neunkirchen880.344 Euro
Siegen2.864.217 Euro
Wilnsdorf454.468 Euro

Die exakte Höhe der Zuwendungen aus dem GFG 2014 werden derzeit ermittelt und schnellstmöglich veröffentlicht, so dass die Kommunen dann über eine realistische Planungsgrundlage für das kommende Haushaltsjahr verfügen.