Siegen-Wittgenstein. Aufgrund einer fehlerhaften Berichterstattung gibt es vor dem bestehen Martinsfest erhebliche Unruhe bei Schulen, Kitas und Vereinen. Es wurde fälschlicherweise behauptet, dass die Landesregierung eine polizeiliche Begleitung der Umzüge untersagt habe. Das ist eindeutig falsch, stellte Tanja Wagener, SPD-Landtagsabgeordnete, jetzt in einer Pressemitteilung klar. Einen entsprechenden Erlass oder eine entsprechende Dienstanweisung des Ministeriums für Inneres und Kommunales gibt es nicht.
Das Verfahren zur Genehmigung von Martinsumzügen stellt sich unverändert wie folgt dar:
Nicht nur Martinszüge, sondern alle Veranstaltungen, die im Sinne des § 29 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen (z. B. Schützen- und Karnevalsumzüge, Sportveranstaltungen) und daher erlaubnispflichtig sind, müssen vom Veranstalter so geplant und durchgeführt werden, dass die Sicherheit und Ordnung des allgemeinen Verkehrs möglichst nicht beeinträchtigt wird. Die Straßenverkehrsbehörde als zuständige Erlaubnisbehörde ordnet dazu nach Durchführung eines Anhörungsverfahren alle erforderlichen Maßnahmen (z. B. Straßensperrungen, alternative Streckenführungen) oder Auflagen (z. B. Einsatz von Ordnern des Veranstalters) an. Die Polizei wird in diesem Anhörungsverfahren beteiligt.
Nur wenn im Einzelfall diese Maßnahmen und Auflagen nicht ausreichen, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, oder es zu unerwarteten Sicherheitsstörungen kommt, werden zusätzliche polizeiliche Maßnahmen wie z. B. die Regelung des Verkehrs ergänzend notwendig.
Dieses Verfahren ist nicht neu, sondern entspricht der seit vielen Jahren geltenden Rechtslage, erklärte Tanja Wagener. Selbstverständlich wird die Polizei unverändert immer dort tätig werden, wo es unerlässlich ist, um die Sicherheit eines Martinszuges zu gewährleisten.
Besonders wichtig sei in diesem Zusammenhang die frühzeitige, enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit und Abstimmung mit allen Beteiligten, also dem Veranstalter, der zuständigen Genehmigungsbehörde und der Polizei, die ich nur empfehlen kann. Insbesondere bei Martinsumzügen ist wegen der Teilnahme einer Vielzahl sehr junger Kinder eine besondere Verantwortung wahrzunehmen, so Wagener abschließend.