Kreis Siegen-Wittgenstein. Die rot-grüne Koalition in Nordrhein-Westfalen setzt auf mehr Selbstkontrolle der Verwaltung. Der Landtag verabschiedete in der vorigen Woche gegen die Stimmen der Oppositionsparteien einen Gesetzentwurf der SPD-geführten Landesregierung, der die schrittweise Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens für einzelne Verwaltungsbereiche ab 2015 vorsieht. Dazu gehören u.a. das Kinder- und Jugendhilfe- sowie das Wohngeldrecht. Es geht um den Abbau bürokratischer Hürden für die Bürgerinnen und Bürger. Betroffene können sich nach einem für sie ungünstigen Bescheid wieder direkt bei der zuständigen Behörde beschweren, ohne gleich vor ein Verwaltungsgericht ziehen zu müssen, erläuterten die heimischen SPD-Abgeordneten Tanja Wagener, Mitglied des Rechts-, und Falk Heinrichs, Mitglied des Innenausschusses im Landtag.
Wir haben das behördliche Widerspruchsverfahren dort wieder eingeführt, wo die Aussetzung zu Nachteilen für die Bürgerinnen und Bürger geführt hat. Das gilt z.B. für Antragsteller auf Wohngeld auch in den Städten und Gemeinden unseres Kreises Siegen-Wittgenstein. Das sind zumeist einkommensschwächere Menschen, die auf eine zügige Entscheidung angewiesen sind. Diese Personen sind oft nicht in der Lage, prozessuale Risiken einzugehen und langwierige Gerichtsverfahren zu finanzieren, betonte Falk Heinrichs (MdL). Dagegen sei das Widerspruchsverfahren eine kostengünstige Möglichkeit, um rechtliche Bedenken überprüfen zu lassen.
Tanja Wagener (MdL) ergänzte: Das gilt etwa auch für das Unterhaltsvorschussgesetz, von dem überwiegend Alleinerziehende betroffen sind, die über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen. Für all diese Menschen ist der Gang zum Verwaltungsgericht eine zu hohe Hürde. Viele schreckt das mit einem Prozess verbundene Kostenrisiko ab.
Das Widerspruchsverfahren wird ab 2016 auch für Entscheidungen über kommunale Abgaben gelten, fügten die beiden SPD-Politiker hinzu. Das seien oft fehleranfällige Massenverfahren. Damit entlasten wir die Verwaltungsgerichte, und die Bürgerinnen und Bürger kommen schneller zu ihrem Recht, unterstrichen Wagener und Heinrichs.