Anlässlich der Verdoppelung der Flüchtlingshilfen durch den Bund erklären der SPD-Bundestagsabgeordnete Willi Brase und die Landtagsabgeordneten Falk Heinrichs und Tanja Wagener aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein:
Weltweit sind die Flüchtlingszahlen seit Beginn des Jahres weiter drastisch gestiegen. Die Zahl der bundesweiten Asylanträge soll sich bis Jahresende auf 400.000 verdoppeln. NRW muss sich auf mehr als 80.000 neue Flüchtlinge einstellen. Es tut gut zu sehen, mit wie viel Hilfsbereitschaft Flüchtlingen in unserem Kreis Siegen-Wittgenstein begegnet wird. Die Versorgung von Flüchtlingen ist eine gesamtstaatliche Aufgabe.
Wir wollen die Willkommenskultur, die in unseren Städten und Gemeinden vorherrscht, nicht dadurch gefährden, dass freiwillige kommunale Leistungen bei Bildung, Freizeit und Kultur gestrichen werden. Daher kommen die neuen Soforthilfen des Bundes genau zur richtigen Zeit, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Willi Brase.
Es ist das richtige Signal, dass Bund und Landesregierung jetzt mit neuen Zuschüssen für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen reagieren. Die neue Soforthilfe des Bundes leitet das Land in diesem Jahr in vollem Umfang an die Kommunen in NRW weiter.
Von den zusätzlichen 108 Millionen Euro erhalten folgende Städte und Gemeinden Entlastungsmittel Bund II für 2015:
Bad Berleburg 147.785 Euro (Gesamtzuschuss nach Erhöhung 515.984 Euro)
Burbach 105.828 Euro (Gesamtzuschuss nach Erhöhung 369.492 Euro)
Erndtebrück 55.469 Euro (Gesamtzuschuss nach Erhöhung 193.668 Euro)
Freudenberg (Stadt) 117.076 Euro (Gesamtzuschuss nach Erhöhung 408.766 Euro)
Hilchenbach (Stadt) 109.482 Euro (Gesamtzuschuss nach Erhöhung 382.251 Euro)
Kreuztal 194.960 Euro (Gesamtzuschuss nach Erhöhung 680.692 Euro)
Bad Laasphe (Stadt) 107.382 Euro (Gesamtzuschuss nach Erhöhung 374.917 Euro)
Netphen (Stadt) 172.367 Euro (Gesamtzuschuss nach Erhöhung 601.809 Euro)
Neunkirchen 88.743 Euro (Gesamtzuschuss nach Erhöhung 309.842 Euro)
Siegen (Stadt) 590.823 Euro (Gesamtzuschuss nach Erhöhung 2.062.827 Euro)
Wilnsdorf 135.593 Euro (Gesamtzuschuss nach Erhöhung 473.415 Euro)
Das Land stellt für 2015 insgesamt fast 626,7 Millionen Euro für Flüchtlinge zur Verfügung. Darin enthalten sind rund 377 Millionen Euro über das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG). Dieses wurde seit 2014 mehrfach aufgestockt und jetzt nochmals um die 108 Millionen Euro Soforthilfe des Bundes. Das Geld steht zum Beispiel für die weitere Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge in den Kommunen zur Verfügung. Die Landtagsabgeordneten Falk Heinrichs und Tanja Wagener weiter: Das Land NRW wird damit in besonderer Weise seiner Verantwortung, die Verabredungen der beiden Flüchtlingsgipfel zu erfüllen und die vielfachen Anstrengungen der Städte und Gemeinden zu unterstützen, gerecht. Obwohl das Land in den nächsten Jahren 54 Millionen Euro davon wieder an den Bund zurückzahlen muss, werden die kompletten 108 Millionen Euro Bundeshilfe an die Kommunen ausgezahlt. Die Hälfte gewährt der Bund nur als eine Art Darlehen.
Wir sind bei der Unterstützung der Länder und der Kommunen bei der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen ein gutes Stück vorangekommen: Beim Spitzentreffen im Kanzleramt hat der Bund zugesagt, die Soforthilfe für 2015 von 500 Millionen auf 1 Milliarde Euro zu verdoppeln. Das ist gut und richtig, da die Aufnahme von Flüchtlingen und deren Unterbringung und Betreuung eine nationale Aufgabe ist. Außerdem haben wir mit unseren Initiativen durchgesetzt, dass Asylverfahren verkürzt und die Integration in Ausbildung und Arbeit erleichtert werden, erläutert MdB Brase weiter.
Über die Soforthilfen hinaus spricht sich die SPD für eine strukturelle Beteiligung des Bundes an den Kosten der Flüchtlingsaufnahme aus. Die NRW-Landesgruppe im Deutschen Bundestag fordert seit Monaten einen Vorschlag zur dauerhaften vollständigen Übernahme der Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Dies hat der Bund jetzt zugesagt. Für unsere Kommunen ist das eine sehr gute Nachricht. Wir sorgen dafür, dass die große Aufnahmebereitschaft, wie sie auch in Siegen-Wittgenstein besteht, nicht durch finanzielle Engpässe gefährdet wird.