Mit dem Nachtragshaushalt 2015 wurde das neue Programm Kriminalprävention durch Einbruchsicherung beschlossen und heute erfolgte der Start. Ziel der Förderung ist es, die Wohnungen und Häuser sicherer zu machen. Dafür braucht es ein Bündel von Maßnahmen zu einer effektiven Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls, das verschiedene präventive und repressive Ansätze umfasst.
Willi Brase, Bundestagsabgeordneter aus Siegen-Wittgenstein begrüßt die nun erfolgte Umsetzung des Programms: Menschen in Deutschland sollen sich zu Hause sicher fühlen. Jedoch sehen sich Mieterinnen und Mieter wie auch Eigentümerinnen und Eigentümer zunehmend durch Einbrüche in ihre Wohnungen und Häuser bedroht. Die polizeiliche Kriminalstatistik zeigt, dass dies eine reale Bedrohung für die persönliche Sicherheit in den eigenen vier Wänden darstellt.
Für die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz stehen von 2015 bis 2017 insgesamt 30 Millionen Euro zur Verfügung (10 Millionen Euro jährlich). Die Umsetzung des Programms erfolgt im bestehenden KfW-Programm Altersgerecht Umbauen. Unabhängig von baulichen Maßnahmen, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand abgebaut werden können, fördert die KfW künftig somit separat auch Maßnahmen zum Einbruchschutz.
Sowohl Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten können Förderung beantragen, als auch Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften bei Vorhaben am Sondereigentum. Ebenso Wohnungseigentümergemeinschaft bei gemeinschaftlichen Vorhaben und auch Mieter. Über das KfW-Darlehensprogramm werden zudem alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen gefördert (z. B. auch Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften).
Gefördert werden der Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren, der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster sowie der Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden. Ebenso werden baugebundene Assistenzsysteme (z. B. Bild-, Gegensprechanlagen, baugebundene Not- und Rufsysteme, Bewegungsmelder) und der Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen gefördert.
Der Umfang der Förderung umfasst zehn Prozent der Investitionssumme von maximal 15.000 Euro. Die Fördersumme liegt bei 200 bis 1.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit, d. h. eine Mindestinvestition von 2.000 Euro ist Voraussetzung für die Förderung durch das Programm Kriminalprävention durch Einbruchsicherung. Der Antrag muss vor Beginn des Umbaus direkt bei der KfW gestellt werden. Nicht gefördert werden bereits begonnene oder schon abgeschlossene Vorhaben, Ferien- und Wochenendhäuser sowie gewerblich genutzte Flächen.
Die Praxis zeigt, dass Investitionen in Sicherheitstechnik den Schutz von Wohnungen und Häusern erhöhen, da 40 Prozent der Einbrecher von ihrer Tat bereits im Versuchsstadium ablassen, wenn sie auf gesicherte Türen und Fenster stoßen. Diese Maßnahmen werden nun durch das neue Programm, welches im Bundesministerium für Umwelt, Bau und Reaktorsicherheit angesiedelt ist, gefördert, so Willi Brase abschließend.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der KfW.