Mehr Geld für Lehrkräfte in Integrations- und Sprachkursen

Selbstständige Lehrkräfte in Integrations- und Sprachkursen erhalten ab sofort mehr Geld. Das neue Mindesthonorar beträgt 35 Euro je Unterrichtseinheit und stellt zu den bisher gezahlten 23 Euro eine deutliche Erhöhung dar. Zu dieser hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages das Bundesinnenministerium mit Beschluss vom 1. Juni 2016 ermächtigt.

Nicht nur die selbstständigen Lehrkräfte profitieren von dieser Erhöhung, auch die Träger von Integrationskursen sollen je Teilnehmer und Unterrichtseinheit statt wie bisher 3,10 € fortan 3,90 € erhalten. Ab dem 21. Teilnehmer reduziert sich der Kostenerstattungssatz auf 2 €. Diese Degression ist auf den Umstand zurückzuführen, dass die Sach- und Personalkosten bereits mit einer geringen Teilnehmerzahl gedeckt sind. Je nach Kursauslastung sind so trotz Degression Mehreinnahmen möglich.

Mit der Erhöhung des Kostenerstattungssatzes wird nicht nur die ausreichend finanzielle Ausstattung der Träger für Vergütungserhöhung geschaffen, sondern auch der Anreiz, Kurse stärker auszulasten und dadurch zügig mehr Kursplätze zu schaffen.