SPD will das Erneuerbare-Energien-Gesetz ändern

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SPD Siegen-Wittgenstein will Erneuerbare-Energien-Gesetz ändern und bringt Antrag auf dem Bundesparteitag ein

Erneuerbare Energien sind wichtig aber für Privatpersonen derzeit eher teuer, während große Stromkonzerne stark profitieren. Das will der SPD-Unterbezirk Siegen-Wittgenstein mit einem Antrag an den Bundesparteitag ändern. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll hierfür angepasst werden.

Photovoltaikanlagen müssen lukrativer werden

Aktuell wird bei der Einspeisevergütung zwischen Volleinspeiseanlagen und Überschusseinspeisung unterschieden. Volleinspeiseanlagen erhalten eine höhere Vergütung als Anlagen mit Eigenverbrauch. „Die Einspeisesätze sind nicht ausreichend, um einen weiteren Ausbau nachhaltig zu beschleunigen“, erklärt Karl Ludwig Völkel, Co-Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Siegen-Wittgenstein. „Aktuell wird Überschuss von selbst erzeugtem Photovoltaik-Strom, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, mit niedrigen Cent-Beträgen vergütet.“ Das lohnt sich jedoch vor allem für die Betreiber, denn die verkaufen den Strom für einen wesentlich höheren Betrag.

Doch der Ausbau erneuerbarer Energien ist unverzichtbar für die Energiewende. Bis 2030 sollen 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. „Deshalb muss die Installation von Photovoltaikanlagen für Privatpersonen lukrativer werden“, sagt Völkel. „Es darf nicht sein, dass sich Konzerne eine goldene Nase verdienen, während Privatpersonen noch hadern, ob sie sich eine Photovoltaikanlage leisten können und diese sich für sie überhaupt lohnt.“

Teileinspeisung attraktiver machen, Verbraucher entlasten

Die Lösung der Sozialdemokraten: Die Teileinspeisung attraktiver machen und gleichzeitig die Verbraucher von immer weiter steigenden Stromkosten entlasten. „Dank einer einfachen Lösung mit nur einem Stromzähler, der bei Einspeisung rückwärts zählt, kann der Selbstverbrauch von Photovoltaikstrom weiter gesteigert werden und gleichzeitig eine finanzielle Entlastung der Verbraucher erfolgen“, erklärt Völkel. Dafür muss die Rechtsgrundlage für die Einspeisevergütung geändert werden.

Als Vorbild dienen hier die Niederlande, die diese Regelung bereits anwenden. Ab dem Zeitpunkt, an dem der Eigenbedarf des Privathaushaltes gedeckt ist, würde der eingespeiste Strom nicht mit geringen Beträgen vergütet, sondern vom eigenen Stromverbrauch und damit von der Stromrechnung abgezogen.