Kulturfonds Energie des Bundes unterstützt Kulturbereich mit 375 Mio. Euro

Anträge rückwirkend zum 01.01.2023 möglich.

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Vergangene Woche hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages dem Konzept für den Kulturfonds Energie des Bundes zugestimmt und damit die erste Rate von 375 Mio. Euro freigegeben. Ein Programmstart soll noch im Februar umgesetzt werden, wobei der Förderzeitraum rückwirkend zum 1. Januar 2023 beginnt und mit dem Ende der Energiepreisbremsen zum 30. April 2024 ausläuft. Für diesen Zeitraum stehen insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung, um Mehrbedarfe an Energiekosten von Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung und Kulturveranstaltenden anteilig zu bezuschussen.

Antragsberechtigt sind sowohl private als auch öffentliche Einrichtungen. Bezuschusst werden dabei bis zu 80 Prozent der Mehrbedarfe bei privaten Einrichtungen bzw. 50 Prozent bei öffentlich finanzierten Einrichtungen. Sofern Kulturveranstaltende ticketfinanzierte Veranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtungen förderfähig sind, steht ihnen ebenfalls eine pauschale Förderung des Energiekostenmehrbedarfs in Form eines Festbetrages zu. Gestaffelt sind die Pauschalen nach der Kapazität des jeweiligen Veranstaltungsorts.

„Damit macht der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages den Weg frei für die Unterstützung zahlreicher Kultureinrichtungen in der Krise. Darüber freue ich mich sehr und bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen des Haushaltsausschusses“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Luiza Licina-Bode. „Wie überall im Land sind auch die Museen, Theater, Kinos und andere Kulturorte bei uns in Siegen-Wittgenstein von den hohen Energiekosten betroffen.  Kultureinrichtungen sind ein wichtiger und erhaltenswerter Bestandteil unseres Alltags. Nach den letzten Pandemiejahren ist die Branche allerdings schwer gebeutelt und steht teils existenzbedrohenden Herausforderungen gegenüber. Der Kulturfonds Energie ist ein wichtiger Schritt, um die Belastungen durch hohe Energiepreise im Kulturbereich abzufedern und unser vielfältiges Kulturangebot zu erhalten. Die ersten Mittel sind freigegeben, jetzt muss das Programm von den Ländern auch direkt abgewickelt werden, damit die Hilfen so schnell wie möglich bei den Einrichtungen ankommen.“

Der Kulturfonds wird in Zusammenarbeit zwischen Bund und Länder umgesetzt und baut auf den Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen auf. Die Kulturministerien der Bundesländer sind für die Abwicklung des Fonds zuständig. Vor dem offiziellen Programmstart wird der Deutsche Kulturrat gemeinsam mit den Ländern auf einer Online-Veranstaltung interessierte Akteure informieren.