Unsere Themen der Woche im Bundestag

Städtebauförderung, klimaneutrales Heizen und Demkokratiestärkung - diese und weitere Themen beschäftigen uns in dieser Woche im Bundestag in Berlin.

Unsere Themen der Woche im Bundestag

In Verantwortung für künftige Generationen wollen wir in Deutschland bis 2045 klimaneutral leben. Damit uns das gelingt, setzen wir voll auf erneuerbare Energien. Beim Heizen von Gebäuden werden allerdings immer noch sehr viele fossile Energieträger genutzt – allein im Jahr 2022 wurden rund 600.000 neue Gasheizungen in Deutschland eingebaut. Dabei wissen wir: Wer heute eine neue Heizung einbaut, nutzt diese 20 bis 30 Jahre lang. Und da die Preise für Gas und Öl in den kommenden Jahren weiter steigen werden, wird fossiles Heizen für viele Menschen deutlich teurer. Dem wollen wir entgegenwirken, indem wir jetzt mit dem Umstieg auf klimaneutrale Heizungen beginnen – zügig, unbürokratisch und sozialverträglich. Klimaneutrales Heizen müssen sich aber auch Haushalte mit weniger Einkommen leisten können. Dabei geht es für viele Menschen um größere Investitionen. Wir sorgen dafür, dass alle Menschen mitgenommen werden und niemand überfordert wird.

Der vorgelegte Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes gibt Orientierung, wann alte Heizungen zugunsten einer klimafreundlicheren Anlage ausgetauscht werden müssen, und er beinhaltet weitreichende Übergangsfristen und Härtefallregelungen. Wir machen uns zudem für eine kostenlose Energieberatung mit einem individuellen Fahrplan für nötige Umbauten stark, damit Bürgerinnen und Bürgern Planungssicherheit bekommen.

Außerdem liegen nun erste Vorschläge für ein Förderprogramm vor, das Eigentümerinnen und Eigentümern beim Umstieg auf klimaneutrale Heizungen unter die Arme greift. In den parlamentarischen Beratungen wollen wir den Entwurf weiter verbessern. Bei der Förderung werden wir vor allem Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen stärker in den Blick nehmen. Wir haben darum vom ersten Tag an deutlich gemacht, dass wir dem Gesetz nur zustimmen, wenn es eine sozial ausgewogene Förderung gibt.

Entgegen anderslautender Berichterstattungen in den vergangenen Tagen möchte ich darauf hinweisen, dass es bereits jetzt Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Gebäuden gibt sowie für den Umstieg auf klimaneutrale Heizungen.

In der vergangenen Woche wurde ein Brandanschlag auf das Wahlkreisbüro meines Kollegen Karamba Diaby in Halle verübt. Der Vorfall hat mich erschüttert. Volle Solidarität mit Karamba und seinem Team! Wir lassen uns nicht einschüchtern und zeigen gemeinsam klare Kante gegen Rassismus.

Angriffe auf Menschen und Institutionen nehmen zu, Drohungen sind in vielen Regionen inzwischen fast an der Tagesordnung und führen dazu, dass sich die Menschen – darunter viele Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker – zunehmend nicht mehr engagieren wollen. Das bereitet uns große Sorgen. Wir werden unsere demokratischen Grundsätze jeden Tag verteidigen und dafür einstehen, damit nicht diejenigen lauter und sichtbarer werden, die hassen, ausgrenzen und unsere Werte bedrohen.

Im Bundestag blicken wir in dieser Woche auf die Anfänge unserer Demokratie zurück. Vor 175 Jahren – am 31. März 1848 – kam in der Frankfurter Paulskirche das sogenannte Vorparlament zusammen, um Wahlen zu einer verfassungsgebenden Nationalversammlung vorzubereiten. Ein knappes Jahr später verabschiedet diese dann die Paulskirchenverfassung, die zum Vorbild aller späteren demokratischen deutschen Verfassungen wurde. Erstmalig erhielten Menschen- und Bürgerrechte Gesetzeskraft in Deutschland. Der Grundrechtskatalog enthielt die Gleichheit aller vor dem Gesetz, die Aufhebung aller Standesvorrechte und die Gewährleistung persönlicher und politischer Freiheitsrechte. Mit der Verfassung sollte ein föderaler deutscher Einheitsstaat konstituiert werden, auch wurden die Rechte des Reichstags, wie zum Beispiel die Gesetzgebung und das Budgetrecht verankert.

Wir stehen fest an der Seite Israels

Wir gratulieren Israel zum 75. Jahrestag seiner Staatsgründung am 14. Mai 1948. Nach den Grauen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wurde Israel für viele Menschen zur Hoffnung, zum Zufluchtsort und schließlich zur Heimat. Die Staatsgründung war die Antwort auf eine jahrhundertelange Geschichte des Antisemitismus, die ihren grauenvollen Höhepunkt im Holocaust fand.

Umso kostbarer sind die Beziehungen zwischen Deutschland und Israel, wie z.B. unsere Partnerschaft mit Emek-Hefer. Die Versöhnung zwischen unseren Ländern erfüllt uns mit Demut und Dankbarkeit. Die Freundschaft, die in den vergangenen Jahrzehnten zwischen Deutschland und Israel gewachsen ist, erscheint uns wie ein Wunder, das wir niemals als selbstverständlich empfinden werden. Diese Freundschaft gilt nicht nur im Verhältnis der Regierungen zueinander, sondern gründet sich auch auf intensive und vielfältige gesellschaftliche Kontakte und zwischenmenschliche Begegnungen sowie dem Jugendaustausch.

Wir werden uns der historischen Verantwortung Deutschlands immer bewusst bleiben. Das Existenzrecht Israels werden wir immer ohne Einschränkung verteidigen. Antisemitische Hetze, egal in welcher Form, werden wir niemals dulden. Wir stehen fest an der Seite der Jüdinnen und Juden in Deutschland und weltweit. Verantwortung kennt keinen Schlussstrich.

 Keine Handbreit den Demokratiefeinden!

Demokratie und Freiheit sind nicht selbstverständlich und müssen verteidigt werden – jeden Tag und von jeder und jedem. Denn Angriffe auf Personen, Institutionen und Orte nehmen zu. Wir lassen Verfassungsfeinden keinen Raum! Politische Auseinandersetzung, ja! Gewalt, Hass und Hetze, Ausgrenzung, Diskriminierung, Rassismus oder Antisemitismus? Nein! Dafür stehen wir Sozialdemokrat:innen seit 160 Jahren ein.

Demokratie muss gelebt und erlebt werden, dazu tragen auch Programme vor Ort entscheidend bei. Derzeit bringen wir ein Demokratiefördergesetz auf den Weg. Damit schaffen wir erstmals die gesetzliche Grundlage dafür, dass der Bund eigene Maßnahmen zur Demokratieförderung und Extremismusprävention ergreifen und Projekte längerfristig finanzieren darf. Konkret geht es dabei um Projekte zur Förderung der Demokratie, zur Stärkung gesellschaftlicher Vielfalt sowie zur Extremismusprävention vor Ort. Jetzt müssen endlich alle an einem Strang ziehen, damit dieses Gesetz schnell umgesetzt wird!

 

Weitere Themen dieser Woche in Berlin:

 

Städtebauförderung stärken und weiterentwickeln

Die Städtebauförderung des Bundes ist eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Seit über 50 Jahren unterstützt der Bund gemeinsam mit den Ländern die Städte und Gemeinden dabei, städtebauliche Missstände zu beseitigen und stärkt sie damit nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte.

Die Ziele der Städtebauförderung orientieren sich an den konkreten städtebaulichen Problemlagen und Herausforderungen: Stärkung der Innenstädte und Ortszentren, Stabilisierung und Aufwertung sozial benachteiligter Quartiere, Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen gerade in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind, wie z. B. Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten. Besonders werden städtebauliche Transformationsprozesse mit Blick auf den Klimawandel und Mobilität unterstützt. Seit 2020 sind Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel Fördervoraussetzungen aller Städtebauprogramme.

Auch Siegen konnte mit „Siegen zu neuen Ufern“ bereits von der Städtebauförderung des Bundes profitieren.

2023 stehen im Bundeshaushalt insgesamt 790 Millionen Euro für die Programme der Städtebauförderung zur Verfügung. Weitere Mittel stehen im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ bereit. Anlässlich des Tags der Städtebauförderung am 13. Mai 2023 fordern die Koalitionsfraktionen in einem Antrag die Bundesregierung auf, die Städtebauförderung in gemeinsamer Verantwortung von Bund und Ländern als Instrument einer sozial ausgewogenen und klimafreundlichen Stadtentwicklungspolitik stetig weiterzuentwickeln und die Bundesmittel für die Städtebauförderung in den kommenden Jahren entsprechend der Bedarfe und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel weiter zu stärken und perspektivisch zu erhöhen.

Einsetzung eines Bürgerrates zu Ernährung im Wandel

Bürgerräte sollen dazu dienen, Perspektiven von Bürger:innen in die politische Debatte einzubringen und ihre Erwartungen, Vorstellungen und Forderungen an die politischen Akteure zu formulieren. Der erste Bürgerrat dieser Wahlperiode soll in dieser Woche eingesetzt werden. Befassen wird er sich mit dem Thema gesündere und nachhaltigere Ernährung. Das ist ein Thema, das viele Bereiche berührt: Ernährungsgewohnheiten prägen uns als Individuen und als Gesellschaft, unterliegen aber auch stetem Wandel. Sie haben Auswirkungen auf unsere Gesundheit und die Umwelt, sind Bestandteil unserer Kultur und des sozialen Miteinanders.

Dem Bürgerrat sollen 160 Personen angehören, die zufällig nach einem mehrstufigen, stratifizierenden Verfahren aus allen Menschen über 16 Jahren mit Erstwohnsitz in Deutschland ausgewählt werden. Unterstützt wird der Bürgerrat durch Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis. Ziel ist, einen möglichst umfassenden Überblick über Stand und Breite der Diskussion zu geben. Neben Organisatorischem formuliert der Koalitionsantrag Leitfragen. Unter anderem soll untersucht werden, welche Maßnahmen die Bürger:innen für eine gesündere und nachhaltigere Ernährung wünschen oder welchen Beitrag sie selbst dafür bereit sind zu leisten.

Bis zum 29. Februar 2024 soll der Bürgerrat seine Handlungsempfehlungen dem Bundestag in Form eines Bürgergutachtens vorlegen, das dann im Plenum und in den Fachausschüssen beraten werden soll.

Den Einsetzungsantrag für den Bürgerrat beraten wir in dieser Woche im Bundestag.

Quantentechnologien fördern

Quantentechnologien wie beispielsweise Quantencomputer oder -sensoren sind Schlüsseltechnologien, die künftig eine wichtige Rolle in Wirtschaft und Gesellschaft spielen können. Sie haben das Potenzial, bestehende Technologien durch eine vielfach höhere Kapazität der Informationsverarbeitung nachhaltig zu verändern, etwa um die Erforschung von Medikamenten zu beschleunigen, Klimaveränderungen besser zu messen oder autonomes Fahren sicherer zu machen.

Die Bundesregierung will Quantentechnologien in den kommenden Jahren stärker fördern. Im „Handlungskonzept Quantentechnologien“ der Bundesregierung sind hierzu konkrete Ziele festgehalten. Insbesondere soll mindestens ein leistungsfähiger und international wettbewerbsfähiger Quantenrechner in Deutschland entwickelt werden, um im Bereich Quantencomputing zu den derzeitigen Technologieführern USA, China und Großbritannien aufzuschließen. Zudem sollen Start-ups, die Quantentechnologien entwickeln, stärker gefördert werden.

Bis 2026 will die Bundesregierung drei Milliarden Euro in die Förderung von Quantentechnologien investieren. Davon sind 2,18 Milliarden Euro für die Weiterentwicklung der Quantentechnologien in den beteiligten Bundesministerien vorgesehen. Weitere 850 Millionen Euro stellen die durch die Bundesregierung mitfinanzierten Wissenschaftsorganisationen für Forschung in den Quantentechnologien bereit.

In dieser Woche beraten wir das Handlungskonzept der Bundesregierung im Bundestag.

Mehr Steuertransparenz schaffen

Wir beraten in dieser Woche abschließend einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem wir eine EU-Richtlinie über die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen umsetzen. Die Richtlinie gilt für Unternehmen, die entweder in der EU ansässig sind oder dort Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen haben und deren Erlöse in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren weltweit jeweils einen Betrag von 750 Millionen Euro übersteigen. Künftig soll es leichter nachvollziehbar sein, ob multilaterale und ertragsstarke Unternehmen und Konzerne auch dort Steuern zahlen, wo sie tätig sind. Deshalb sollen diese Unternehmen und Konzerne Informationen über die Zahlung von Steuern nicht mehr nur den Finanzbehörden mitteilen, sondern teilweise auch der Öffentlichkeit zugänglich machen. Dies leistet einen Beitrag zur Steuertransparenz und ermöglicht eine öffentliche Debatte. Der Gesetzesentwurf orientiert sich eng an der Richtlinie. Wir wollen aber evaluieren, ob eine erweiterte Berichtspflicht der öffentlichen Debatte zuträglich ist. Neben der Richtlinienumsetzung werden im Handelsbilanzrecht weitere Änderungen vorgenommen. So wird die Offenlegungspflicht erweitert und handelsbilanzrechtliche Bußgeld- und Ordnungsgeldvorschriften werden punktuell geändert.

Extremisten schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernen

Feinde der Verfassung haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Auch wenn extremistische und andere verfassungsfeindliche Vorfälle auf sehr wenige Personen beschränkt sind und sich die überwiegende Zahl der rund 190 000 Bundesbeamt:innen rechtstreu und integer verhält, schädigen auch solche Einzelfälle das Vertrauen nachhaltig. Künftig können zuständige Behörden alle status-relevanten Disziplinarmaßnahmen (dazu gehören Entfernung, Zurückstufung, Aberkennung des Ruhegehalts) per Verfügung aus-sprechen, um Verfassungsfeinde schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernen zu können. Sie müssen künftig dann keine langwierigen Disziplinarklagen vor Verwaltungsgerichten mehr erheben, mit Verfahren, die im Durchschnitt derzeit vier Jahre dauern. Die Gründe, die zu einem Verlust der Beamtenrechte führen, werden verschärft. So verliert man künftig seine Beamtenrechte bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Volksverhetzung bereits bei einer Freiheitsstrafe ab sechs Monaten (bisher ein Jahr). Rechtskräftig aus dem Dienst entfernte Extremist:innen müssen überdies fortgezahlte Bezüge künftig zurück-zahlen.

Wir debattieren den Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem ein weiteres Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt wird, in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag.

Mahnmal für verfolgte und ermordete Zeugen Jehovas

Die Zeugen Jehovas waren eine der ersten von den Nationalsozialisten verfolgen Gruppen. Unmittelbar nach 1933 stellten sie zwischen 10 und 20 Prozent der KZ-Häftlinge, in frühen Frauenkonzentrationslagern sogar bis zu 50 Prozent. Sie wurden systematisch verfolgt, weil sie das NS-System und seine Herrschaftspraktiken ablehnten, auf den verbrecherischen Charakter von Anfang an auch international aufmerksam machten und dagegen protestierten sowie die Wehrpflicht und den Kriegsdienst verweigerten. Mindestens 10.700 deutsche Zeugen Jehovas und 2.700 aus den besetzten Ländern Europas erlitten direkte Verfolgung – in Form von Haft, Enteignungen, Zerstörung der wirtschaftlichen Existenz, Kindesentzug, Folter oder Mord. Über 1.700 Zeuginnen und Zeugen Jehovas verloren durch die nationalsozialistische Gewaltherrschaft ihr Leben.

Trotzdem werden sie bis heute in der Öffentlichkeit als Opfergruppe kaum wahrgenommen. Um dies zu ändern, haben die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion einen interfraktionellen Antrag in den Bundestag einbracht, in dem ein Mahnmal für die im Nationalsozialismus verfolgten und ermordeten Zeugen Jehovas in Europa gefordert wird. Es soll am historischen Ort im Berliner Tiergarten errichtet werden, über die Verfolgung dieser Opfergruppe informieren und ihren Beitrag zum Widerstand gegen den Nationalsozialismus gebührend würdigen. Weiter fordert der Antrag, Defizite in der Aufarbeitung der Geschichte, der öffentlichen Anerkennung und der wissenschaftlichen Erforschung zu schließen. Wir beraten den Antrag in dieser Woche erstmals im Plenum.

Bundeswehreinsatz im Kosovo wird fortgesetzt

Frieden und Sicherheit auf dem Westbalkan sind für Deutschland und die Europäische Union von zentraler Bedeutung. Seit mehr als 20 Jahren engagiert sich die Bundeswehr deshalb im Rahmen der NATO-geführten „Kosovo Force“ – kurz: KFOR – im Kosovo. KFOR war in den vergangenen Jahren ein zentraler Stabilitätsanker in der Region und hat die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Kosovo gestärkt. Zugleich bestehen Konflikte im Land weiterhin fort – vor allem im Norden des Landes an der Grenze zu Serbien. Dort ist es zuletzt Anfang 2023 wieder zu Spannungen und teilweise gewaltsamen Auseinanderset-zungen gekommen. Obwohl sich Kosovo und Serbien unter Vermittlung der EU im März 2023 auf ein Grundlagenabkommen geeinigt haben, ist ein Wiederaufflammen der Konflikte in der Region nicht ausgeschlossen. Hinzu kommt die Sorge vor russischen Destabilisierungsversuchen im Zuge des russischen Krieges gegen die Ukraine.

KFOR bleibt auch in Zukunft notwendig. In dieser Woche berät der Bundestag deshalb über einen Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des Bundeswehrmandates im Kosovo. Die kosovarischen Sicherheitskräfte sollen weiter in die Lage versetzt werden, langfristig selbstständig für Sicherheit nach innen und nach außen zu sorgen. Das Mandat sieht weiterhin eine Obergrenze von 400 Soldat:innen vor. Der Einsatz ist nicht befristet und endet erst, sofern die entsprechende Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen er-lischt oder ein entsprechender NATO-Beschluss abläuft bzw. nicht verlängert wird. Alle zwölf Monate erfolgt eine konstitutive Befassung mit dem Einsatz im Bundestag, sofern dies mindestens eine Fraktion wünscht.

Bundewehreinsatz in Mali wird letztmalig verlängert

Seit zehn Jahren beteiligt sich die Bundeswehr an der „Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali“ – kurz: MINUSMA –, um den Friedensprozess dort zu unterstützen und die staatlichen Strukturen des Landes landesweit zu stärken. In den vergangenen Monaten jedoch hat sich die sicherheitspolitische Lage in Mali deutlich verschlechtert. Dazu beigetragen hat vor allem das unkooperative Verhalten der Regierung Malis, was auch den Bundeswehreinsatz vor Ort beschränkte.

Deshalb hat die Bundesregierung entschieden, die Bundeswehr aus Mali abzuziehen. Um die politische Transition des Landes jedoch weiter zu unterstützen und unseren Beitrag dazu zu leisten, dass die für Februar 2024 angekündigten Präsidentschaftswahlen stattfinden können, erfolgt der Abzug schrittweise. Laut Antrag der Bundesregierung, der in dieser Woche in erster Lesung auf der Tagesordnung des Bundestages steht, wird das Mandat zur Beteiligung der Bundeswehr an MINUSMA letztmalig um ein Jahr bis zum 31. Mai 2024 verlängert, um den Einsatz so strukturiert auslaufen zu lassen. Dabei stimmt sich die Bundesregierung eng mit den Vereinten Nationen und den Partnerländern in MINUSMA ab, um größtmögliche Planungssicherheit zu schaffen.

Das Mandat sieht weiterhin eine Personalobergrenze von 1400 Soldat:innen vor. Sollte während des Mandatszeitraums kein ausreichendes Versorgungs- und Schutzniveau für deutsche Soldat:innen mehr gewährleistet sein, kann das Mandat jederzeit – bis hin zur Beendigung des Einsatzes – angepasst werden. Über die Entwicklung der Sicherheitslage und des Rückzugs wird der Bundestag regelmäßig unterrichtet.

Das Auslaufen des Bundeswehreinsatzes in der UN-Mission MINUSMA in Mali bedeutet nicht den Rückzug Deutschlands aus der Region. Wir werden den Sahel und die angrenzenden Küstenländer weiterhin mit zivilen Mitteln unterstützen. Dafür bringt das BMZ die Sahel-Plus-Initiative auf den Weg. Diese Initiative ist die entwicklungspolitische Komponente der strategischen Neuausrichtung des Sahel-Engagements der Bundesregierung.

75 Jahre Weltgesundheitsorganisation

Am 7. April 1948 wurde die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation, WHO) der Vereinten Nationen gegründet und besteht in diesem Jahr somit seit 75 Jahren. Laut eigener Verfassung von 1948 ist die WHO die „leitende und koordinierende Institution des internationalen Gesundheitswesens“. In dieser Funktion übernimmt sie die Bewältigung globaler Gesundheitsherausforderungen und hat die Aufgabe, Leitlinien, Standards und Methoden zu entwickeln, zu vereinheitlichen und weltweit durchzusetzen. Um diesen hohen Erwartungen gerecht zu werden, muss die Organisation in politischer, personeller und finanzieller Hinsicht gestärkt werden. Dies fordern wir in einem Koalitionsantrag, den wir in dieser Woche beraten.

Die Corona-Pandemie hat deutlich gezeigt, dass der WHO die Fähigkeiten fehlen, ihr Mandat vollumfänglich zu erfüllen. Dies liegt an der unzureichenden Grundfinanzierung und der mangelnden Flexibilität der Mittel. In den vergangenen Jahren ist die WHO immer abhängiger von Spenden geworden. Wir setzen uns für die Stärkung der Organisation ein und unterstützen den laufenden Reformprozess. Im vorliegenden Koalitionsantrag fordern wir daher die Bundesregierung dazu auf, die geplante Anhebung der Pflichtbeiträge durch die Mitgliedsländer zu unterstützen, sodass diese insgesamt 50 Prozent des Kernbudgets der WHO aus-machen.

Des Weiteren unterstützen wir die Ausarbeitung eines Pandemieabkommens sowie die Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften und setzen uns dafür ein, die gesundheits-bezogenen Nachhaltigkeitsziele bis 2030 zu erreichen und die Bemühungen der WHO im Bereich Klima/Gesundheit zu unterstützen. Zudem fordern wir dazu auf, die Zusammenarbeit mit globalen Partnern zu vertiefen, eine Formalisierung des EU-Beobachterstatus bei der WHO anzustreben und sich weiterhin für eine Teilnahme von Taiwan als Beobachter bei der WHO einzusetzen.