Unsere Themen dieser Woche in Berlin

Die Sonderbriefmarke anlässlich des Stadtjubiläums 2024 kommt. Ich freue mich ganz besonders, dass es uns gemeinsam gelungen ist anlässlich des 800-jährigen Stadtjubiläums von Siegen eine Sonderbriefmarke zu bekommen. Als eine von 52 Sondermarken des kommenden Jahres wird sie voraussichtlich ab April 2024 erhältlich sein.

Mehr Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Die Corona-Pandemie und die demografische Entwicklung haben die Kosten in der Pflege-versicherung in den letzten Jahren ansteigen lassen. Wir bringen nun das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz auf den Weg, um die Pflegeversicherung und pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen finanziell zu unterstützen. Konkret ist geplant, das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen ab 2024 jeweils um fünf Prozent zu erhöhen. 2025 werden alle Leistungen dann um 4,5 Prozent erhöht, ab 2028 steigen sie entsprechend der Inflation. Wer Angehörige pflegt, kann das Pflegeunterstützungsgeld künftig länger in Anspruch nehmen. Ab dem 1. Juli 2025 wird für alle ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt. Für Eltern von Kindern und Jugendlichen unter 25 Jahren, die eine schwere Behinderung haben, wird dieses Entlastungsbudget bereits ab 2024 eingeführt. Außerdem begrenzen wir die Eigenanteile von Pflegebedürftigen in Heimen. Wir müssen die Pflegeversicherung aber auch weiter stabilisieren. Deshalb steigt der Beitragssatz ab Juli 2023 leicht um 0,35 Prozentpunkte an – also von derzeit 3,05 auf 3,4 Prozent des Bruttolohns. Kinderlose zahlen einen Zuschlag. Ab zwei Kindern wird der Beitrag bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Punkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. Ein Beispiel: Eine Familie mit drei minderjährigen Kindern zahlt künftig 2,90 Prozent, also weniger als bisher. Wenn die Kinder aus dem Haus sind, zahlen die Eltern wieder dauerhaft 3,4 Prozent – und damit weniger als Kinderlose, für die der Zuschlag von 0,6 Beitragssatzpunkten gilt.

Wir sorgen für ein Recht auf Ausbildung

Mit der Ausbildungsplatzgarantie schaffen wir für alle jungen Menschen den Zugang zu einer vollqualifizierenden Berufsausbildung – und zwar mit gesetzlichem Rechtsanspruch. Wie richtig diese Idee ist, zeigen leider auch die Zahlen aus dem Berufsbildungsbericht 2023, der in dieser Woche im Plenum debattiert wird. Während zehntausende Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben, steigt die Zahl junger Menschen ohne jede Berufsqualifikation auf über 2,6 Millionen. Auch werden weiter deutlich zu viele begonnene Ausbildungen vorzeitig abgebrochen. Die Ausbildungsplatzgarantie setzt an der richtigen Stelle an: Sie holt Jugendliche ab, die eine Ausbildung machen wollen, verbessert ihre Möglichkeiten für eine betriebliche Ausbildung und hilft uns allen im Kampf gegen den Fachkräftemangel.

Weitere Themen dieser Woche im Bundestag:

Lieferengpässe bei Arzneimitteln bekämpfen

In den vergangenen Jahren ist es immer öfter zu Lieferengpässen bei Medikamenten wie beispielsweise Kinderfiebersaft oder Antibiotika gekommen. Um dieses Problem anzugehen, hat das Kabinett den Entwurf eines Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) auf den Weg gebracht, den wir in dieser Woche in 1. Lesung im Bundestag beraten.

Konkret ist geplant, die Preisregeln für Kinderarzneimittel zu lockern: Festbeträge und Rabattverträge werden abgeschafft. Die Pharmaunternehmen können ihre Abgabepreise ein-malig um bis zu 50 Prozent des zuletzt geltenden Preises anheben. Die Krankenkassen über-nehmen die entsprechenden Mehrkosten. Damit setzen wir einen Anreiz, damit genug Kinderarzneimittel hierzulande verfügbar sind.

Antibiotika, die insbesondere in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum produziert werden, müssen künftig bei Ausschreibungen von Kassenverträgen zusätzlich berücksichtigt werden. So soll Europa als Produktionsstandort für Arzneimittel gestärkt werden und inter-nationalen Lieferketten diversifiziert werden. Die Regelung kann auch für weitere versorgungsessentielle Arzneimittel genutzt werden.

Der Preisdruck soll auch durch eine geringere Zuzahlungsbefreiungsgrenze gesenkt werden: Liegt der Preis mindestens 20 Prozent unter dem Festbetrag, können Arzneimittel von der Zuzahlung freigestellt werden.

Ist ein Arzneimittel nicht verfügbar, dürfen Apotheker:innen ein wirkstoffgleiches Arzneimittel einfacher austauschen. Dafür sollen sie einen Zuschlag erhalten.

Gibt es zu wenig Anbieter für versorgungskritische Arzneimittel, können Festbetrag oder Preismoratorium einmalig um 50 Prozent angehoben werden. Eine verbindliche, dreimonatige Lagerhaltung von rabattierten Arzneimitteln wird für Rabattverträge vorgeschrieben. Dies beugt kurzfristigen Lieferengpässen vor und stellt eine bedarfsgerechte Versorgung sicher.

Die Bevorratungsverpflichtungen für Medikamente, die injiziert werden, und für Antibiotika zur intensivmedizinischen Versorgung werden erhöht. Die Regeln zur Preisbildung werden so angepasst, dass der finanzielle Anreiz für die Forschung und Entwicklung von neuen Reserveantibiotika verstärkt wird.

Darüber hinaus erhält das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zusätzliche Informationsrechte u.a. gegenüber Herstellern und Krankenhausapotheken. Zudem wird ein Frühwarnsystem zur Erkennung von drohenden Lieferengpässen eingerichtet.

Berufsbildungsbericht 2023

Wie hat sich der Ausbildungsmarkt hierzulande entwickelt? Wie viele Bewerber:innen standen wie vielen Ausbildungsplätzen gegenüber? Wie viele junge Erwachsene haben keinen Berufsabschluss? Diese und weitere Fragen werden im jährlichen Berufsausbildungsbericht behandelt, den wir für 2023 in dieser Woche im Bundestag beraten.

Der Bericht zeigt ein gemischtes Bild. Einerseits ist die Zahl neu abgeschlossener Verträge 2022 leicht auf 475.100 gestiegen – insbesondere in der Industrie und im Handel wurden im Vorjahresvergleich mehr Verträge abgeschlossen. Insgesamt blieb die Zahl neuer Verträge allerdings unterhalb des Vor-Corona-Niveaus. Die Übernahmequote ist 2021 zwar auf 74 Prozent angestiegen, liegt damit jedoch ebenfalls noch unter dem Vor-Corona-Niveau.

Die zentrale Herausforderung auf dem Ausbildungsmarkt bleibt es, Angebot und Nachfrage zusammenzuführen: So blieben knapp 70.000 Ausbildungsplätze unbesetzt, während nahezu 23.000 Bewerber:innen gänzlich unversorgt blieben. Knapp 38.000 Bewerber:innen besuchten weiter die Schule, absolvierten eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder hatten einen Studienplatz in Aussicht. In einigen Berufen und Regionen ist der Anteil unbesetzter Stellen besonders hoch. Dies betrifft etwa Handwerks- und Bauberufe. Dahingegen hatten junge Menschen, die etwa Tierpfleger:in werden wollten, geringere Chancen auf einen Ausbildungsplatz.

Der Bericht zeigt auch, dass zu viele junge Erwachsene keinen Berufsabschluss haben. 2,64 Millionen junge Menschen zwischen 20 und 34 haben keinen Berufsabschluss, also fast 18 Prozent – ein Anstieg von 2,3 Prozentpunkten im Vergleich zu 2020. Für sie ist das Risiko, auch längerfristig arbeitslos zu bleiben, besonders hoch.

Mit der Ausbildungsgarantie, die wir mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz auf den Weg gebracht haben, wollen wir gegen diese Entwicklung ansteuern. Durch die Garantie soll allen Jugendlichen der Zugang zu einer vollqualifizierten, möglichst betrieblichen Berufsausbildung ermöglicht werden.

Modernisierung des EU-Wahlrechts

Damit der Beschluss des Rates der EU vom 13. Juli 2018 zur Änderung des Direktwahlakts in Kraft treten kann, ist die Zustimmung aller Mitgliedstaaten nötig. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Zustimmung beraten wir in dieser Woche in erster Lesung. Die Änderung verpflichtet die großen Mitgliedstaaten, also auch Deutschland, zukünftig eine Sperrklausel von mindestens zwei Prozent einzuführen. Diese gab es seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und mangels europarechtlicher Vorgaben nicht mehr seit 2014. Da die Zustimmung zum geänderten Direktwahlakt in Zypern und Spanien noch nicht erfolgt ist und dieser damit noch nicht gilt, bleibt es bei der Wahl zum Europäischen Parlament (EP) im nächsten Jahr bei der aktuellen Rechtslage ohne Mindesthürde.

Gleichzeitig liegen weitreichendere Reformvorschläge des EP vor, die insbesondere die Einführung sogenannter „transnationaler Listen“ vorsehen. Zu diesem Vorhaben hat die Ampel sich bereits mit einem Antrag positioniert, über den wir in dieser Woche im Plenum final ab-stimmen. Die Vorschläge des Europäischen Parlaments werden ausdrücklich begrüßt und der Bundesregierung für die weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene entsprechende Ziele mitgegeben. Die Einführung eines unionsweiten Wahlkreises mit transnationalen Listen und die Verankerung des Spitzenkandidat:innenprinzips wird unterstützt, da dies dazu beitragen kann, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und somit die demokratische Legitimation zu stärken. Auch der Vorschlag, das Wahlalter europaweit anzugleichen und ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren einzuführen, wird positiv bewertet. In Deutschland gilt dies aufgrund der bereits umgesetzten Verabredung des Koalitionsvertrages schon für die nächste Europawahl 2024.

Seit letzter Woche steht zudem der Termin der Europawahl endgültig fest. Sie findet EU-weit vom 6. bis 9. Juni 2024 statt, in Deutschland am 9. Juni.

EU-weite Rechte von entsandten Kraftfahrer:innen durchsetzen

Im EU-Ausland angestellte LKW- oder Busfahrer:innen, die Güter oder Fahrgäste durch oder innerhalb von Deutschland befördern, unterliegen dem sogenannten Entsenderecht. Für sie gelten bestimmte Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen. Die EU hat mit der 2020 in Kraft getretenen Straßenverkehrsrichtlinie Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Arbeitnehmer-rechte für entsandte Fahrer:innen besser durchzusetzen.

Konkret ist vorgesehen, eine Meldepflicht für im EU-Ausland ansässige Arbeitgeber einzuführen. Sie sollen digital über das sogenannte Binnenmarkt-Informationssystem registriert werden. Um zu überprüfen, ob die Rechte von Beschäftigten eingehalten werden, müssen Arbeitgeber ihren Fahrer:innen bestimmte Unterlagen zur Verfügung stellen, die diese dem Zoll auf Verlangen vorzulegen haben – darunter Gehaltsnachweise, Arbeitsverträge und Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers. Wenn Arbeitgeber gegen diese Vorschriften verstoßen, können Bußgelder verhängt werden. Um die Vollstreckung zu verbessern, soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden.

Um die EU-Vorgaben in deutsches Recht umzusetzen, müssen diverse Gesetze und Verordnungen geändert werden, darunter das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. In dieser Woche beraten wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts abschließend in 2./3. Lesung.

Energiepreisbremsen werden angepasst

Der Krieg gegen die Ukraine und seine Folgen für die Energiepreise haben Deutschland und Europa vor große Herausforderungen gestellt. Innerhalb kürzester Zeit hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr deshalb mehrere Energiepreisbremsen beschlossen, um Verbraucher:innen und Unternehmen effektiv zu entlasten. Bei der Umsetzung wurden nun verschiedene Anpassungsbedarfe identifiziert. Daher bringt die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Änderung des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes, des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes sowie des Strompreisbremsengesetzes in den Bundestag ein.

Der Entwurf sieht vor, das Boni- und Dividendenverbot zu konkretisieren sowie die Jahresverbrauchsprognose im Falle des zwischenzeitlichen Einbaus einer Wärmepumpe oder einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge anzupassen. Auch die Berechnung des Entlastungskontingents für Schienenbahnen wird klargestellt. Des Weiteren wird eine neue, zusätzliche Entlastungsregelung für Unternehmen mit atypisch niedrigen Verbräuchen eingeführt. Darunter fallen Unternehmen, die wegen der Corona-Krise erhebliche Umsatzausfälle erlitten haben oder Mittel aus dem Fluthilfefond erhalten haben und deren bezogene Strommenge um mindestens die Hälfte niedriger als 2019 war.

Für Endkund:innen, die Strom zum Heizen beziehen, wird der Preis für den Heizstrom statt bei 40 Cent bei 28 Cent gedeckelt. Dies war notwendig, um beispielsweise Verbraucher:innen mit Nachtspeicheröfen zu entlasten.

Darüber hinaus sind Änderungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sowie des Elften Buches Sozialgesetzbuch enthalten. Ein zweiter Teilbetrag von 2,5 Milliarden Euro von den zum Ausgleich der Steigerungen der indirekten Energiekosten verfügbaren Mittel an die Krankenhäuser wird ausgezahlt. Außerdem ist vorgesehen, dass der Bund anteilig die Kosten für die verpflichtend vorgesehene Energieberatung für voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie für Krankenhäuser übernimmt.

Mehr Entlastung für pflegende Angehörige

Durch die demografische Entwicklung ist die finanzielle Lage der gesetzlichen Pflegeversicherung seit Jahren angespannt. Auch die Corona-Pandemie hat die Kosten stark ansteigen lassen. Da alle Leistungen der Pflegeversicherung begrenzt sind und die tatsächlichen Kosten oft die erstatteten Beträge übersteigen, ist der selbst aufzubringende Anteil der Pflege-bedürftigen im Laufe der Zeit immer weiter angestiegen. Um sie zu entlasten und die Pflege-versicherung finanziell zu stabilisieren, bringen wir das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz auf den Weg, dass wir in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten.

Geplant ist, das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen ab 2024 jeweils um fünf Prozent anzupassen. 2025 werden diese und alle anderen Leistungen der Pflegeversicherung dann um weitere 4,5 Prozent angepasst, ab 2028 steigen sie entsprechend der Kerninflation. Wer Angehörige pflegt, kann das Pflegeunterstützungsgeld künftig so in Anspruch nehmen wie das Kinderkrankengeld, also deutlich häufiger. Der Anstieg der Eigenanteile von Pflegebedürftigen in Heimen wird gebremst, indem die Zuschläge von der Pflegekasse ab 2024 auf bis zu 75 Prozent angehoben werden.

Ab dem 1. Juli 2025 wird der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeit-pflege, also das sogenannte Entlastungsbudget für pflegende Angehörige eingeführt. Damit helfen wir Menschen, die ihre Angehörigen pflegen und dadurch selbst Entlastung benötigen. Mit dem Entlastungsbudget wird es möglich sein, Leistungen der Pflegeversicherung flexibler innerhalb des Budgets abzurufen. Für Eltern von Kindern und Jugendlichen unter 25 Jahren mit einer schweren Behinderung wird das Entlastungsbudget bereits ab 2024 eingeführt.

der stationären Pflege wird das sogenannte Personalbemessungsverfahren durch zusätzliche Ausbaustufen beschleunigt. Ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege wird ein-gerichtet. Das Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen in Höhe von etwa 300 Millionen Euro wird um weitere Fördertatbestände ausgeweitet und bis zum Ende des Jahrzehnts verlängert.

Die Pflegeversicherung muss aber auch stabilisiert werden, um der demographischen Entwicklung zu begegnen und die Leistungsanpassungen zu finanzieren. Deshalb steigt der Beitragssatz ab Juli 2023 – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – um 0,35 Prozentpunkte an, also von derzeit 3,05 auf 3,4 Prozent des Bruttolohns. Des Weiteren wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, nach dem Eltern kinderreicher Familien bei den Beiträgen der Pflegeversicherung entlastet werden müssen. Dazu wird der Kinderlosen-Zuschlag angehoben. Zugleich wird der Beitrag ab zwei Kindern bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Punkte je Kind bis zum fünften Kind abgesenkt. Ein Beispiel: Eine Familie mit drei minder-jährigen Kindern zahlt künftig 2,90 Prozent, also weniger als bisher. Wenn die Kinder aus dem Haus sind, zahlen die Eltern wieder dauerhaft 3,4 Prozent – und damit weniger als Kinderlose, für die der Zuschlag von 0,6 Beitragssatzpunkten gilt.

Wenn der geringere Beitrag zur Pflegeversicherung aus technischen Gründen nicht sofort bei allen berücksichtigt werden kann, wird er rückwirkend zum 1. Juli 2023 verzinst und rück-abgewickelt.

Bundeswehreinsatz in Mali wird letztmalig verlängert

Seit zehn Jahren beteiligt sich die Bundeswehr an der „Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali“ – kurz: MINUSMA –, um den Friedens-prozess dort zu unterstützen und die staatlichen Strukturen des Landes landesweit zu stärken. In den vergangenen Monaten hat sich jedoch die sicherheitspolitische Lage in Mali deutlich verschlechtert. Dazu beigetragen hat vor allem das unkooperative Verhalten der Regierung Malis, was auch den Bundeswehreinsatz vor Ort eingeschränkt hat.

Deshalb hat die Bundesregierung entschieden, die Bundeswehr aus Mali abzuziehen. Um die politische Transition des Landes jedoch weiter zu unterstützen und die für Februar 2024 angekündigten Präsidentschaftswahlen mit zu sichern, erfolgt der Abzug schrittweise. Laut Antrag der Bundesregierung, den der Bundestag in dieser Woche abschließend berät, wird das Mandat zur Beteiligung der Bundeswehr an MINUSMA letztmalig um ein Jahr bis zum 31. Mai 2024 verlängert. So wird sichergestellt, dass der Einsatz strukturiert auslaufen kann. Dabei stimmt sich die Bundesregierung eng mit den Vereinten Nationen und den Partnerländern in MINUSMA ab, um größtmögliche Planungssicherheit zu schaffen. Das Mandat sieht weiterhin eine Personalobergrenze von 1.400 Soldat:innen vor. Sollte während des Mandatszeitraums kein ausreichendes Versorgungs- und Schutzniveau für deutsche Soldat:innen mehr gewährleistet sein, kann das Mandat jederzeit – bis hin zur Beendigung des Einsatzes – angepasst werden. Über die Entwicklung der Sicherheitslage und des Rückzugs wird der Bundestag regelmäßig unterrichtet.

Das Auslaufen des Bundeswehreinsatzes in der UN-Mission MINUSMA in Mali bedeutet nicht den Rückzug Deutschlands aus der Region. Wir werden den Sahel und die angrenzen-den Küstenländer weiterhin mit zivilen Mitteln unterstützen. Dafür bringt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Sahel-Plus-Initiative auf den Weg. Diese Initiative ist die entwicklungspolitische Komponente der strategischen Neuausrichtung des Sahel-Engagements der Bundesregierung.

Bundeswehreinsatz im Kosovo wird fortgesetzt

Frieden und Sicherheit im Westbalkan sind für Deutschland und die Europäische Union von zentraler Bedeutung. Seit mehr als 20 Jahren engagiert sich die Bundeswehr deshalb im Rahmen der NATO-geführten „Kosovo Force“ – kurz: KFOR – im Kosovo. KFOR war in den vergangenen Jahren ein zentraler Stabilitätsanker in der Region und hat die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Kosovo gestärkt. Zugleich bestehen Konflikte im Land weiterhin fort – vor allem im Norden des Landes an der Grenze zu Serbien. Dort ist es zuletzt Anfang 2023 wieder zu Spannungen und teilweise gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Obwohl sich Kosovo und Serbien unter Vermittlung der EU im März 2023 auf ein Grundlagenabkommen geeinigt haben, ist ein Wiederaufflammen der Konflikte in der Region nicht ausgeschlossen. Hinzu kommt die Sorge vor russischen Destabilisierungsversuchen.

KFOR bleibt daher auch in Zukunft notwendig. In dieser Woche berät der Bundestag deshalb abschließend über einen Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des Bundeswehrmandates im Kosovo. Die kosovarischen Sicherheitskräfte sollen weiter in die Lage versetzt werden, langfristig selbstständig für Sicherheit nach innen und nach außen zu sorgen. Das Mandat sieht weiterhin eine Obergrenze von 400 Soldat:innen vor. Der Einsatz ist nicht befristet und endet erst, sofern die entsprechende Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen erlischt oder ein entsprechender NATO-Beschluss abläuft oder nicht verlängert wird. Alle zwölf Monate erfolgt eine konstitutive Befassung mit dem Einsatz im Bundestag, sofern dies mindestens eine Fraktion wünscht.

Instrumente der Kartellbehörden stärken

In dieser Woche berät der Bundestag erstmals den Entwurf zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, den die Bundesregierung vorgelegt hat. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, langanhaltende Wettbewerbsstörungen künftig schneller und gezielter abstellen zu können. Dazu soll das Instrument der Sektoruntersuchung wirksamer werden. Die Sektoruntersuchung ermöglicht den Kartellbehörden, wichtige Erkenntnisse über die Wettbewerbsverhältnisse auf den untersuchten Märkten zu gewinnen.

Neben einer zeitlichen Straffung sollen die Befugnisse des Bundeskartellamts erweitert werden, indem die Behörde missbrauchsunabhängige Eingriffsbefugnisse erhält. Dazu werden verschiedene Abhilfemaßnahmen eingeführt, die bis zur Entflechtung der an der Marktstörung beteiligten Unternehmen führen können. Außerdem sollen die Hürden für eine kartellrechtliche Gewinnabschöpfung mithilfe von Vermutungsregeln abgesenkt werden. Die abgeschöpften Beträge fließen der Staatskasse zu.