Unsere Themen der Woche im Bundestag

Die Menschen wünschen sich Klarheit und Planungssicherheit, wie es in der Heizungsfrage weitergeht. Deswegen ist es gut, dass sich die Ampelfraktionen darauf geeinigt haben, den Gesetzentwurf der Bundesregierung noch in dieser Woche in den Deutschen Bundestag einzubringen. Wir werden im Parlament dafür sorgen, dass der Umstieg auf klimaneutrales Heizen in den nächsten 20 Jahren für alle möglich ist und niemand überfordert wird.

Klimaneutrales Heizen für alle möglich machen!

Worum geht es? Im Jahr 2045 wollen wir in Deutschland klimaneutral wirtschaften und leben. Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll den Weg für mehr klimaneutrale Heizungen ebnen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass künftig möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll.

Die Ampelfraktionen haben sich auf folgende Verbesserungen geeinigt, die im parlamentarischen Verfahren umgesetzt werden sollen:

  • Mehr Zeit für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen in bestehenden Gebäuden durch eine enge Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung: Die Vorgaben zum Einbau klimafreundlicher Heizungssysteme sollen von  2024 an zunächst vor allem in Neubaugebieten gelten. In bestehenden Gebäuden sollen die Vorgaben im Wesentlichen erst später wirksam werden – nämlich erst dann, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Dadurch eröffnen wir mehr Haushalten die Chance, sich in Zukunft an klimafreundliche Fernwärme anschließen zu lassen.
  • Wir werden Investitionen in neue Heizungen breit fördern. Die Förderung wird aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert und soll möglichst passgenau die einzelnen Bedürfnislagen und soziale Härten bis in die Mitte der Gesellschaft berücksichtigen. Wir wollen niemanden zu etwas verpflichten, das in der jeweiligen Lebenslage nicht leistbar ist.
  • Beim Umstieg auf klimaneutrale Heizungssysteme werden alle Optionen gleichwertig behandelt – Hauptsache klimafreundlich! Dazu gehört auch die Möglichkeit, mit Holz und Pellets zu heizen.
  • Wir wollen Mieter:innen schützen, damit sie nicht über Gebühr belastet werden. Vermieter:innen sollen Anreize haben, in moderne Heizungssysteme zu investieren.

70. Jahrestag des Volksaufstands am 17. Juni 1953

Der Volksaufstand in der DDR am 17. Juni 1953 war bis zur friedlichen Revolution 1989 das bedeutendste Ereignis in der Oppositions- und Widerstandsgeschichte der DDR. Er ist Symbol des langjährigen Kampfes vieler DDR-Bürger:innen für Freiheit, Demokratie und gegen Diktatur. Wir erinnern am 70. Jahrestag an die mutigen Menschen, die dafür einstanden. Er ist für uns aber auch Anlass, uns weiter für die Aufarbeitung des SED-Regimes, das Erinnern und die Opferentschädigung einzusetzen. Auch dieser Jahrestag zeigt uns, wie wichtig es ist und bleibt, unsere demokratischen und freiheitlichen Werte zu verteidigen.

Europäische Kraftfahrer:innen besser schützen!

Wer in der EU als LKW-Fahrer:in angestellt ist und beruflich durch Deutschland fährt, hat bestimmte Rechte. Es gibt Regeln für Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten. Außer-dem müssen entsandte Fahrer:innen während ihrer Arbeitszeit hierzulande den Mindest-lohn erhalten. In der Praxis werden Kraftfahrer:innen allzu oft ausgebeutet und um ihre Rechte gebracht, wie jüngst das Beispiel der streikenden LKW-Fahrer:innen auf der hessischen Raststätte Gräfenhausen gezeigt hat. Die EU hat nun die Straßenverkehrsrichtlinie auf den Weg gebracht, um die Rechte von entsandten Kraftfahrer:innen besser durchzusetzen. Wir setzen diese Richtlinie nun um. Das heißt konkret: Arbeitgeber, die in der EU ansässig sind, müssen sich künftig über ein digitales System registrieren. Außerdem müssen sie ihren Fahrer:innen bestimmte Unterlagen zur Verfügung stellen, die der Zoll kontrollieren kann, beispielsweise Gehaltsnachweise, Arbeitsverträge und Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers. Verstoßen die Unternehmen dagegen, können sie mit einem Bußgeld belegt werden. Bei der Vollstreckung von Strafen wollen die Mitgliedstaaten der EU künftig besser zusammenarbeiten. Ziel ist es, Ausbeutung und Missbrauch im grenzüberschreiten-den Straßenverkehr in der EU zu verhindern.

Jahresabrüstungsbericht 2022

2022 – ein Jahr des Rückschlags, so überschreibt die Bundesregierung ihren Bericht über den Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale für das Jahr 2022 (Jahresabrüstungsbericht 2022). Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die internationale Friedensordnung und die über Jahrzehnte gewachsene konventionelle und nukleare Rüstungskontrolle in Europa schwer beschädigt. Auch russische Cyberattacken und Desinformationskampagnen in nie dagewesenem Umfang haben Frieden und Sicherheit weit über Europa hinaus gefährdet. All das bedeutet einen historischen Vertrauensverlust gegenüber Russland, der künftig alle Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung überschatten wird.

Für ein Mindestmaß an Sicherheit bedarf es umso dringender einer Verminderung von Risiken und Vermeidung unbeabsichtigter Eskalation. Dafür werden künftig u.a. Kommunikationskanäle, Verhaltensregeln zur Vermeidung von Zwischenfällen oder Transparenzmaßnahmen zu Truppenbewegungen äußerst wichtig sein. Auch bedarf es neuer Impulse für die nukleare Nichtverbreitung, sowohl aufgrund geäußerter russischer Drohungen als auch vor dem Hintergrund der iranischen und nordkoreanischen Nuklearprogramme und des wach-senden chinesischen Nuklearwaffenarsenals. Den Bericht der Bundesregierung beraten wir in dieser Woche im Plenum.

Verlängerung des Bundeswehreinsatzes UNIFIL im Libanon

Seit 2006 engagiert sich die Bundeswehr im Rahmen der UNIFIL-Mission (United Nations Interim Force in Lebanon) der Vereinten Nationen im Libanon. Ziel des Einsatzes ist, die libanesische Regierung bei der Sicherung der Seegrenzen zu unterstützen und den Waffenschmuggel über See zu verhindern. Deutschland stellt hierfür Schiffe und Personal bereit und bildet Soldat:innen der libanesischen Marine aus. Mit einem Antrag der Bundesregierung, der diese Woche eingebracht wird, soll das Mandat um ein Jahr verlängert werden. Die personelle Obergrenze liegt weiterhin bei 300 Soldat:innen.

Im vergangenen Mandatszeitraum hat das politische Vakuum und der Zerfall der staatlichen Strukturen, auch der Sicherheitskräfte, im Libanon weiter zugenommen. Seit November 2022 ist der Libanon ohne Staatspräsidenten, die Regierung ist nur geschäftsführend im Amt. Das hohe Spannungsniveau an der „Blauen Linie“, der Demarkationslinie zwischen Israel und Libanon besteht weiterhin. Auch der Krieg in Syrien wirkt in den Libanon hinein: 1,5 Millionen syrische Geflüchtete leben im Libanon. UNIFIL bleibt so im fragilen sicherheitspolitischen Umfeld und der sich verschärfenden Staats- und Wirtschaftskrise des Libanon ein wesentliches stabilisierendes Element.

Nationale Sicherheitsstrategie erstmals beschlossen

Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel darauf verständigt, erstmals eine Nationale Sicherheitsstrategie zu beschließen. Sie wird am Mittwoch im Kabinett beschlossen und am Donnerstag im Plenum debattiert. Die Nationale Sicherheitsstrategie definiert Sicherheitspolitik umfassend. Sie soll Orientierung geben bei außen- und sicherheitspolitischen Fragen, um aktuellen wie künftigen Herausforderungen nach innen und außen besser begegnen zu können. Dafür begründet die Nationale Sicherheitsstrategie eine Politik der integrierten Sicherheit. Darunter verstehen wir das Zusammenwirken aller relevanten Akteure, Mittel und Instrumente, durch deren Ineinandergreifen die Sicherheit unseres Landes umfassend erhalten und gegen Bedrohungen von außen gestärkt wird.

Die Sicherheitsstrategie wurde unter Beteiligung vieler gesellschaftlicher Akteur:innen im In- und Ausland sowie einer Vielzahl an Bürger:innen erarbeitet. Ihre Veröffentlichung soll Ausgangspunkt für eine gesellschaftliche Debatte darüber sein, wie wir unsere Sicherheit künftig gewährleisten wollen.

Schneller Bauen durch digitalisierte Verfahren

Wir beraten in dieser Woche einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften wie Vereinfachungen beim Wiederaufbau im Katastrophenfall, Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht oder des Bedarfs zur Unterbringung von Geflüchteten. Der Entwurf ist Teil des Maßnahmenpakets zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung. Ziel ist es, das Beteiligungsverfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen zu modernisieren und zu beschleunigen. So soll künftig das digitale Beteiligungsverfahren als Regelverfahren für die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie für die Beteiligung der Behörden gelten.

Vorgesehen ist außerdem, dass in bestimmten Fällen eine erneute Veröffentlichung und Einholung von Stellungnahmen bei Planänderungen oder -ergänzungen unterbleiben kann. Bei erneuter Beteiligung soll im Hinblick auf mögliche Auswirkungen von Planänderungen oder -ergänzungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Die Kommunen sollen in diesem Fall die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzen. Werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, sollen die Städte und Gemeinden künftig nur noch die von einer Änderung oder Ergänzung betroffenen Teile der Öffentlichkeit und berührte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligen – es sei denn, diese Beschränkung führt nach Einschätzung der Kommune zu einer längeren Verfahrensdauer. Die bisherigen „Kann-Regelungen“ sollen laut Entwurf damit in „Soll-Regelungen“ geändert werden. Die Bauleitplanverfahren sollen auch dadurch beschleunigt werden, indem die Fristen zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne von drei Monaten auf einen Monat verkürzt werden.

Im Katastrophenfall können die Länder Wiederaufbaugebiete definieren, in denen bestimmte Ausnahmen vom Baugesetzbuch und den auf Grund des Baugesetzbuchs erlassenen Vorschriften gelten. So sollen die Resilienz von Siedlungen erhöht und die Auswirkungen der Katastrophe auf die Bausubstanz möglichst schnell bewältigt werden. Anlass der Regelung ist das Hochwasser im Ahrtal, das zu verheerenden Zerstörungen ganzer Orte und Straßenzüge geführt hat. Die Vorschrift beschränkt sich aber nicht auf Hochwasserkatastrophen, sondern umfasst alle denkbaren Katastrophenfälle wie insbesondere Natur- und Umweltkatastrophen. Es wird erwartet, dass diese aufgrund des Klimawandels häufiger und deren Auswirkungen gravierender werden.

Eine weitere notwendige Veränderung betrifft die Unterbringung von Geflüchteten, die die Kommunen vor große Herausforderungen stellt. Die Zahl der in Deutschland Schutzsuchen-den ist durch den Angriff Russlands auf die Ukraine nochmals stark angestiegen. Darauf haben wir bereits im Jahr 2021 reagiert und die 2015/2016 erlassenen Sonderregelungen für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Flüchtlingsunterunterkünften reaktiviert, befristet bis 31. Dezember 2024. Um die Kommunen auch zukünftig zu entlasten, soll die Bereitstellung der Unterkünfte für einen längeren Zeitraum erleichtert möglich sein. Daher werden die Sonderregeln um weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2027 verlängert.

Änderung des EU-Direktwahlaktes

Wir beraten in dieser Woche abschließend einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschluss des Rates der EU vom 13. Juli 2018 zur Änderung des Direktwahlakts. Die Änderung verpflichtet die großen Mitgliedstaaten, so auch Deutschland, zukünftig eine Sperrklausel von mindestens zwei Prozent bei der Wahl zum Europäischen Parlament (EP) einzuführen. Der Gesetzentwurf muss mit Zweidrittelmehrheit im Bundestag und außerdem im Bundesrat angenommen werden. Eine Mindesthürde gab es seit 2011 aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts und mangels europarechtlicher Vorgaben nicht mehr.

Wann die Sperrklausel hierzulande in Kraft tritt, ist derzeit allerdings noch nicht absehbar. Denn damit der geänderte Direktwahlakt überhaupt in Kraft treten kann, ist die Zustimmung aller Mitgliedstaaten nötig. Was bisher feststeht: Bei der nächsten Wahl zum EP 2024 bleibt es bei der aktuellen Rechtslage ohne Mindesthürde, da Zypern und Spanien gegenwärtig noch nicht zugestimmt haben. Inzwischen liegen bereits weitreichendere Reformvorschläge des EP vor, die insbesondere die Einführung sogenannter „transnationaler Listen“ vorsehen. Dieses Vorhaben hat die Ampel mit einem Antrag unterstützt, den wir in der letzten Sitzungswoche verabschiedet haben.

Nordmazedonien auf dem Weg in die EU unterstützen

2023 ist ein entscheidendes Jahr für die europäische Zukunft Nordmazedoniens. Seit 2005 ist das im September 1991 unabhängig gewordene Land offizieller EU-Beitrittskandidat. Nordmazedonien ist in den letzten beiden Jahrzehnten durch verschiedene Phasen gegangen, in denen teilweise die klare Orientierung auf eine Annäherung an die EU und ihre Werte verloren zu gehen drohte. In den letzten Jahren kehrte das Land zu einem realistischen und ambitionierten euro-atlantischen Kurs und Reformprozess zurück.

Bilaterale Konflikte zunächst mit Griechenland führten jedoch zu Blockaden des Erweiterungsprozesses. Die erste EU-Beitrittskonferenz mit Nordmazedonien fand erst am 19. Juli 2022 statt. Gegenwärtig ist der tatsächliche Verhandlungsbeginn auf Betreiben Bulgariens mit der Bedingung verknüpft, dass die bulgarische Bevölkerungsgruppe Aufnahme in die Verfassung Nordmazedoniens findet.

Trotz allem bleibt überragendes politisches Ziel Nordmazedoniens der Beitritt zur EU. Die Ampelfraktionen unterstützen dieses Anliegen mit einem Antrag, der in dieser Woche im Plenum verabschiedet wird. Der EU-Beitritt des Landes ist im beiderseitigen Interesse, und Fortschritte auf diesem Weg werden eine weitreichende Symbolwirkung für die weiteren Staaten des Westbalkans haben.

Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, die Republik Nordmazedonien zu der Verfassungsänderung zu ermutigen, um damit die Voraussetzungen für den nächsten Schritt im Beitrittsprozess zu schaffen. Gleichzeitig soll Bulgarien aufgerufen werden, den Weg Nordmazedoniens in die EU zu unterstützen und von weiteren Bedingungen abzusehen. Bi-lateral und auf EU-Ebene soll die Bundesregierung für den Beitritt werben. In Nordmazedonien sollen weiterhin Reformprozesse und Dialogmaßnahmen zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen unterstützt und kulturelle und bildungspolitische Programme ausgeweitet werden.

Mehr Bio in der Außer-Haus-Verpflegung

Die Ampel hat sich vorgenommen, den Bio-Anteil auf landwirtschaftlichen Flächen in Deutschland auf 30 Prozent zu erhöhen. Damit das gelingt, müssen Angebot und Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln stärker gefördert werden. Ein wichtiger Hebel dafür sind die Orte der sogenannten Außer-Haus-Verpflegung (AHV) wie beispielsweise Kantinen, Mensen oder Restaurants, wo rund sechs Millionen Menschen in Deutschland täglich essen gehen.

Die AHV in Deutschland wird derzeit durch die EU-Öko-Verordnung geregelt. Die EU-Verordnung ermöglicht den Mitgliedstaaten aber auch, eigene nationale Regelungen zu erlassen. Derzeit arbeitet die Bundesregierung deshalb an einer Bio-Außer-Haus-Verpflegungsverordnung (Bio-AHVV), um die Regelungen zu Kennzeichnung, Zertifizierung und Kontrolle von Bioprodukten in der AHV auf nationaler Ebene zu regeln. Damit die Bio-AHVV erlassen werden kann, müssen das Öko-Landbaugesetz (ÖLG) und das Öko-Kennzeichengesetz (ÖkoKennzG) angepasst werden.

Deshalb berät der Bundestag in dieser Woche die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Änderung des ÖLG und ÖkoKennzG in 2./3. Lesung. Dadurch können die Bundesländer auch künftig die Kontrollaufgabe von Bioprodukten an private Kontrollstellen übertragen. Des Weiteren werden Sanktionen für Verstöße gegen die Bio-AHVV geregelt.

Neben der Reform von ÖLG und ÖkoKennzG berät der Bundestag in 1. Lesung unter diesem Tagesordnungspunkt auch einen Antrag der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Beim Erbrüten von Legehennen schlüpfen jedes Jahr in Deutschland auch rund 45 Millionen männliche Küken. In der Vergangenheit wurde die große Mehrheit davon direkt nach dem Schlüpfen getötet, da sie keine Eier legen und nicht als Masttiere verwendet werden können. Seit Januar 2022 ist das Töten von Küken in der Hühnerhaltung verboten. Brütereien in Deutschland müssen seitdem die männlichen Küken entweder lebend vermarkten oder eine Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei durchführen, um die Bebrütung männlicher Hühnerembryonen abzubrechen. Dies war ursprünglich nur vor dem siebten von 21 Bebrütungstagen zulässig. Nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Schmerzempfinden von Hühnerembryonen kann diese Frist nunmehr verlängert werden: Künftig ist es erst ab dem 13. Bebrütungstag verboten, einen Eingriff an einem Hühnerei oder den Abbruch des Brutvorgangs vorzunehmen. Die vorgesehene Änderung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Stabilität in Bosnien und Herzegowina sichern (EUFOR ALTHEA)

Nach den Wahlen im Oktober 2022 und der anschließenden Konstituierung von Parlament und Regierung besteht Hoffnung auf eine nachhaltige Stabilisierung und Demokratisierung von Bosnien und Herzegowina. Im Dezember 2022 erhielt das Land den EU-Kandidatenstatus. Maßgeblich für den weiteren EU-Beitrittsprozess bleibt jedoch die Umsetzung dringend notwendiger Reformen. Nach wie vor werden Nationalismen, ethnische Trennlinien und Sezessionsandrohungen eingesetzt, um eine Stärkung gesamtstaatlicher Institutionen zu blockieren. Dies erschwert den allgemeinen Fortschritt des Landes und damit den Weg in eine bessere Zukunft für die Menschen in Bosnien und Herzegowina.

Aus diesen Gründen bleibt die Operation EUFOR (European Forces) ALTHEA, an welcher sich die Deutsche Bundeswehr nach zehnjähriger Pause seit 2022 wieder beteiligt, aus Sicht der Bundesregierung als Ergänzung zur Unterstützung im zivilen Bereich und Garant für Stabilität essenziell und weiterhin geboten. Wir beraten in dieser Woche über den Antrag der Bundesregierung, die Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Sicherheitsoperation in Bosnien und Herzegowina fortzusetzen.

Zentrale Aufgaben von EUFOR ALTHEA sind die Wahrung eines sicheren Umfeldes, die Unterstützung bei der Einhaltung und Umsetzung des Dayton-Friedensabkommens sowie die Unterstützung und Koordinierung der Ausbildung der bosnischen Streitkräfte. Der deutsche Beitrag zu EUFOR ALTHEA ist auf den Betrieb von zwei Häusern der Verbindungs- und Beobachtungsteams und auf Personal zur Unterstützung des Stabs im Hauptquartier ausgerichtet.

Das Mandat ist bis Ende Juni 2024 befristet und sieht wie bisher die Entsendung von bis zu 50 Soldat:innen vor. Die Kosten belaufen sich nach Angaben der Bundesregierung auf rund 9,1 Millionen Euro.