Die Themen der letzten Sitzungswoche vor der politischen Sommerpause in Berlin

Respekt, Fortschritt und Sicherheit – wir liefern! Als Fortschrittskoalition haben wir uns auf den Weg gemacht, um die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft für unser Land zu stellen. Den großen Herausforderungen unserer Zeit – Klimakrise, Krieg in Europa und hohe Energiepreise – hat sich die Ampel in den vergangenen Monaten erfolgreich gestellt. Wir haben Maßnahmen beschlossen, um die Folgen des Krieges abzufedern, den Klimaschutz voranzutreiben und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Dabei unterstützen wir Kinder und Familien, Beschäftigte, Rentner:innen und Unternehmen gleichermaßen. Das alles zeigt: Die Ampel liefert.

Blick in den Innenraum

Wir sorgen für mehr Respekt.

Durch die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro haben sechs Millionen Beschäftigte mehr Geld in der Tasche. Wir haben das Kindergeld auf 250 Euro angehoben, und in Ost und West gilt jetzt schon der gleiche Rentenwert – ein Jahr früher als geplant. Das Wohngeld können nun mehr Menschen bekommen, und wir haben es deutlich erhöht. Mit dem Bürgergeld sorgen wir für mehr Chancen, bessere Weiterbildungsmöglichkeiten und Anreize. In der Pflege haben wir Leistungen angepasst und Pflegebedürftige und ihre Angehörige entlastet. Dem Fachkräftemangel begegnen wir, indem wir qualifizierte Zuwanderung erleichtern. Zudem führen wir eine Ausbildungsplatzgarantie ein und öffnen die Weiterbildungsförderung für alle Betriebe. Mit dem neuen Qualifizierungsgeld bieten wir Beschäftigten eine Perspektive, deren Unternehmen vom Strukturwandel betroffen sind.

Wir sorgen für mehr Tempo beim Klimaschutz.

Den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen wir und treiben Windkraft und Solarenergie massiv voran. Jedes Bundesland ist nun verpflichtet, genug Flächen für den Windkraftausbau bereitzustellen. Mit dem Deutschlandticket für 49 Euro sorgen wir für mehr Klimaschutz im Verkehr. Wir führen eine kommunale Wärmeplanung ein, verzichten schrittweise auf Gas- und Ölheizungen und fördern den Umstieg auf klimafreundliches Heizen.

Wir geben Sicherheit in der Krise.

Die gestiegenen Energiepreise durch den Krieg in der Ukraine federn wir ab durch Direkt-zahlungen an Beschäftigte, Studierende und Rentner:innen, Strom- und Gaspreisbremsen, Heizkostenzuschüsse und einen Kinderbonus. Zudem gab es umfangreiche Wirtschaftshilfen. Um die Energiepreisbremsen zu finanzieren, schöpfen wir übermäßige Gewinne am Strommarkt ab. In der Krise gilt für uns der Grundsatz: You’ll never walk alone. Niemand wird zurückgelassen.

Wir machen klimafreundliches Heizen für alle möglich

Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2045 ein klimaneutrales Land zu sein. Mit der Reform des Gebäudeenergiegesetzes machen wir uns auf den Weg, in den nächsten 20 Jahren die Wärmeversorgung klimafreundlich umzustellen. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben wir besonderen Wert daraufgelegt, Klimaschutz und sozialen Zusammenhalt zu verbinden und den Umstieg auf klimaschonende Heizungen in der Breite der Gesellschaft massiv zu fördern. Denn nur, wenn alle mitmachen können und niemand überfordert wird, kann Klimaschutz erfolgreich sein.

Mit dem Gesetz regeln wir, dass neue Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. In Neubaugebieten gilt das ab 2024. Bei bestehenden Gebäuden greift die Vorgabe erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vor-liegt. Diese muss bis 2026 für große Städte und bis 2028 für kleinere Kommunen vorliegen und die jeweiligen Wärmeversorgungsgebiete ausweisen. Dann haben Hauseigentümer:innen Klarheit darüber, welche Möglichkeiten für erneuerbares Heizen bestehen und ob beispielsweise der Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist.

Den Einbau klimafreundlicher Heizungen fördern wir massiv: Es gibt eine Sockelförderung für alle von 30 Prozent der Investitionskosten. Wer ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von höchstens 40.000 Euro hat, bekommt weitere 30 Prozent. Wer schnell ist und schon in den nächsten Jahren umrüstet, bekommt einen Geschwindigkeitsbonus von bis zu 20 Prozent. Der maximale Fördersatz beträgt 70 Prozent.

Um Mieter:innen zu schützen, regeln wir, dass die Miete nach einem Heizungstausch um höchstens 50 Cent pro Quadratmeter steigen darf. Im Gegenzug profitieren alle davon, dass klimafreundliches Heizen günstiger ist als das Verbrennen von Öl oder Gas.

Auch diese Themen beraten wir diese Woche im Bundestag:

Rechte der Verbraucher:innen stärken

Die EU-Verbandsklagenrichtlinie stärkt die Rechte von Verbraucher:innen. Ihre Ansprüche sollen so einfacher geklärt und durchgesetzt werden. Auch Unternehmen erhalten dadurch schneller Rechtssicherheit. Gleichzeitig kann die Justiz von massenhaften Einzelklagen entlastet werden, da Klagewellen – wie durch den Diesel-Skandal oder Forderungen wegen überhöhter Kontogebühren durch Banken – so zukünftig vermieden werden können.

Diesen Gesetzentwurf durfte ich als zuständige Berichterstatterin im Rechtsausschuss von Anfang an begleiten, eine sehr interessante Erfahrung für mich.

Wir beraten in dieser Woche abschließend im Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie. Eingeführt wird damit eine neuartige Klageform für Verbandsklagen, die sogenannte Abhilfeklage. Diese wird zusammen mit den bereits etablierten Musterfeststellungsklagen in einem neuen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) geregelt. Eine Abhilfeklage kann ein Verbraucherverband gegen ein Unternehmen erheben, um Ansprüche von Verbraucher:innen beispielsweise wegen Produktmängeln oder unzulässigen Preisklauseln geltend zu machen. Wird der Abhilfeklage stattgegeben, erhalten die betroffenen Verbraucher:innen den ihnen zustehenden Geldbetrag von einem Sachwalter ausgezahlt, der das Urteil umsetzt.

Wir konnten im parlamentarischen Verfahren noch deutliche Verbesserungen erreichen, so ist es nun bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung noch möglich, sich der Klage anzuschließen. Damit werden auch die Verjährungsfristen für angemeldete Verbraucher:innen deutlich verlängert. So wird es für wesentlich mehr Menschen einfacher, sich der Klage anzuschließen und ihre Rechte auch geltend zu machen.

Eine Abhilfeklage dürfen nur Verbände erheben, die als qualifizierte Verbraucherverbände beim Bundesamt für Justiz registriert sind und bestimmte Anforderungen zum Beispiel hin sichtlich ihrer Finanzierung erfüllen. Auch qualifizierte Einrichtungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten dürfen bei deutschen Gerichten grenzüberschreitende Abhilfeklagen erheben.

Auch Gewinnschöpfungsansprüche sollen künftig leichter durchgesetzt werden, damit Unrechtsgewinne aus Streuschäden wirksamer abgeschöpft werden können. Streuschäden sind Schäden in geringer Höhe bei vielen Betroffenen, für die eine Schadensbeseitigung im Wege einer Abhilfeklage oft den Aufwand nicht lohnt, der Unrechtsgewinn in der Summe aber erheblich ist und deshalb nicht beim Unternehmen verbleiben soll.

Mehr Kompetenzen für Regulierungsbehörden im Energiebereich

In Deutschland legt die Bundesregierung per Verordnung die Höhe der Netzentgelte fest und regelt den Zugang zu Gas- und Stromnetzen. Die entsprechende Regulierungsbehörde setzt diese Vorgaben um. Diese „vorstrukturierte“ bzw. „normative Regulierung“ durch den Verordnungsgeber verstößt jedoch gegen EU-Recht. Im September 2021 hat der Europäische Gerichtshof deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

Um diese Regulierungslücke zu schließen und das nationale Recht an das Unionsrecht an-zupassen, bringt die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in den Bundestag ein. Dadurch werden zwei bisher im EnWG geltende Verordnungsermächtigungen der Bundesregierung aufgehoben und die Kompetenzen bei der Netzzugangs- und Netzentgeltregulierung auf die Regulierungsbehörden übertragen. Um harte Brüche und damit wirtschaftliche oder rechtliche Unsicherheit zu vermeiden, treten die relevanten Verordnungen gestaffelt erst nach einer Übergangszeit außer Kraft.

Auch der Wasserstoffhochlauf wird im Entwurf adressiert. Erstmals erhält die Bundesnetzagentur die Möglichkeit, Wasserstoff-Kernnetze zu genehmigen. Damit wird der Startschuss für die Wasserstoffnetzplanung in Deutschland gegeben. Bis Ende des Jahres wird eine umfassende Wasserstoffnetzentwicklungsplanung im EnWG eingeführt.

Vorgesehen sind auch die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Stromnetzen, sowie Maßnahmen, um die Höherauslastung der Stromnetze in Deutschland abzufedern und nachhaltig abzusichern.

Maritime Souveränität in der Zeitenwende

Der Bundestag berät in dieser Woche einen Antrag der Koalitionsfraktionen, der sich mit zentralen Fragen der Zukunft der maritimen Wirtschaft befasst. Die Klima- und Meeresschutzziele, Energieversorgung und -souveränität, sichere Handelsrouten, funktionierende wie resiliente Lieferketten sowie der Schutz kritischer Infrastruktur sind ohne eine innovative und wettbewerbsfähige maritime Industrie nicht zu erreichen. Umso wichtiger ist es, dem maritimen Sektor in all seinen Facetten ressortübergreifend die längst überfällige Aufmerksamkeit zu widmen. Ziel muss die Stärkung maritimer europäischer Souveränität sein – gerade in der Zeitenwende.

Laut Antrag umfasst die maritime Souveränität vier Dimensionen: Resilienz und Unabhängigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Finanzierung, sozial-ökologische Transformation sowie maritime Infrastruktur. Zentrales Anliegen des Antrages ist es aufzuzeigen, wie die Herausforderungen in diesen Dimensionen bewältigt werden können.

Wir modernisieren das Passwesen

Wir wollen und brauchen einen digitalen Staat, der Bürger:innen das Leben erleichtert und Behördengänge auf ein Minimum reduziert. In dieser Woche beraten wir deshalb abschließend einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Pass-, des Aus-weis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, mit dem Verwaltungsabläufe modernisiert werden und Sicherheit und Integrität der Daten gewährleistet werden sollen.

Das hat viele praktische Auswirkungen: So wird der Datenaustausch zwischen den Pass, Personalausweis- und eID-Karte- (Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnach-weis) Behörden nach einem Umzug vereinfacht und Zuständigkeiten klargestellt. Künftig wer-den beantragte Pässe, Personalausweise, eID-Karten und elektronische Aufenthaltstitel zu-geschickt und müssen nicht mehr wie bisher beim Bürgeramt abgeholt werden. Schnellere Identitätsfeststellungen werden ermöglicht, was die Arbeit der Sicherheitsbehörden erleichtert. Zum 1. Januar 2024 wird der ein Jahr gültige Kinderreisepass abgeschafft und auch Kinder erhalten die regulären Identitätsdokumente (Personalausweis, Reisepass), die in diesen Fällen eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren haben werden.

Um Kindesmissbrauch im Ausland zu verhindern, wird ein neuer Passversagungsgrund für solche Fälle eingeführt, in denen bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass Passbewerber:innen im Ausland bestimmte Sexualstraftaten begehen werden.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir in Entschließungsanträgen eine Reihe von weiteren Forderungen an die Bundesregierung adressiert. So sprechen wir uns für ein entschlossenes Vorantreiben der Umsetzung des Registermodernisierungsgesetzes aus, sowie dafür, das Datenschutzcockpit als zentrales Transparenz- und Steuerungswerkzeug für Bürger:innen zu etablieren. Dadurch soll der Datenaustausch personenbezogener Daten zwischen öffentlichen Stellen für die betroffenen Personen transparent und nachvollziehbar werden.

Genehmigungen von erneuerbaren Energien werden beschleunigt

Bis 2045 muss Deutschland klimaneutral sein. Im vergangenen Jahr hat die Ampelkoalition bereits wichtige Maßnahmen beschlossen, um den Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland voranzutreiben. Insbesondere gilt es, den Bau von Windkraftanlagen an Land sowie von Anlagen zur Herstellung von grünem Wasserstoff (Elektrolyseure) zu beschleunigen. Damit das gelingt, müssen auch die Genehmigungsverfahren solcher Anlagen, die unter das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) fallen, deutlich schneller werden.

Die Bundesregierung bringt deshalb in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz in den Bundestag ein und setzt damit auch EU-Recht um. „Klima“ wird als Schutzgut im BImschG verankert, so dass künftig Verordnungen, die auf Grundlage dieses Gesetzes erlassen werden, auch Regelungen zum Schutz des Klimas enthalten können. Des Weiteren sollen Anlagenbetreiber Unterlagen im Genehmigungsverfahren leichter nachreichen können. Dies kann den Genehmigungsprozess entzerren und verschlanken, zumal viele Unterlagen nicht notwendigerweise bereits zu Beginn der Prüfung durch die Genehmigungsbehörde vorliegen müssen.

Um Verfahrensverzögerungen zu vermeiden, wird überdies eine Verlängerung der Genehmigungsfristen durch die Behörde nicht mehr unbeschränkt möglich sein. Bei Genehmigungsverfahren können künftig auch Projektmanager:innen eingesetzt werden, die bei den einzelnen Verfahrensschritten – wie beispielsweise bei der Fristenkontrolle sowie Sichtung und Bewertung der eingereichten Dokumente – unterstützend tätig werden und so das Verfahren insgesamt beschleunigen. Der Entwurf sieht überdies Erleichterungen beim Repowering – also der Modernisierung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien – vor.

Für faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen im Straßengüterverkehr

Transport und Logistik haben für den Wirtschaftsstandort Deutschland eine enorme Relevanz. Der Güterverkehr mit den Berufskraftfahrer:innen und den Transportunternehmen sind für unser tägliches Leben, beispielsweise bei der Lebensmittelversorgung, essentiell. Die Belastungen der kleinen und mittelständischen Unternehmen und ihrer Mitarbeiter:innen müssen deshalb stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt und die Rahmenbedingungen für die Branche zukunftssicher gestaltet werden. Dazu legen die Koalitionsfraktionen einen Antrag vor, den wir in dieser Woche im Bundestag abschließend beraten.

Der Antrag umfasst ein umfangreiches Maßnahmenbündel für den Straßengüterverkehr sowie Forderungen zur besseren Verzahnung mit der Schiene und den Wasserstraßen. Der Schienengüterverkehr soll bis zum Jahr 2030 einen Marktanteil von 25 Prozent erreichen, Wasserwege und Schleusen samt Anpassung der Brückenhöhen ausgebaut und saniert werden. Darüber hinaus fordern die Abgeordneten im Antrag eine Ausweitung des Flottenerneuerungsprogramms für eine klimafreundliche Binnenschifffahrt.

Die Forderungen zielen zudem auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Lkw-Fahrer:innen sowie auf die Stärkung der Wettbewerbsposition gesetzeskonform agierender Unternehmen. Diese umfassen sechs Bereiche, die sich mit Arbeitsbedingungen, Kontrollen, dem Image des Straßengüterverkehrs, erleichterten Arbeitsbedingungen für Zuwanderer:innen, entbürokratisierter Berufsqualifikation sowie dem Ausbau von Parkraum und Verkehrsinfrastruktur beschäftigen.

Die Koalitionsfraktionen betonen in dem Antrag die Bekämpfung wettbewerbsverzerrender und unfairer Arbeitsbedingungen. Dafür soll die Einhaltung des Mindestlohngesetzes wirksamer kontrolliert und bei der Vergabe durch den Bund die sozialen Bedingungen des Transports sowie die Arbeitsbedingungen der Transportierenden stärker berücksichtigt werden. Für die Kontrollen soll mehr Personal bei den Überwachungsbehörden bereitgestellt, das Kontrollpersonal geschult und Kontrollkompetenzen gebündelt werden. Zudem sollen digitale Kontrollgeräte effektiver genutzt und ausgewertet werden. Die Antragsteller sprechen sich zudem für eine spürbare Anhebung relevanter Bußgelder auf ein Niveau aus, das den wirtschaftlichen Vorteil durch Rechtsverletzung erkennbar übersteigt.

Für Lkw-Fahrer:innen sollen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen geprüft werden, etwa der Zugang zu Sanitäranlagen und Pausenräumen und die Vergrößerung der Kabinen für Pausenaufenthalte und Ruhezeiten. Ebenso soll der Einstieg von Zuwanderer:innen ins Transportgewerbe erleichtert werden, indem zum Beispiel Führerscheine und Qualifikationen auch in Fremdsprachen erworben werden können.

Instrumente der Kartellbehörden stärken

In dieser Woche berät der Bundestag abschließend den Entwurf zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), den die Bundesregierung vorgelegt hatte. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, langanhaltende Wettbewerbsstörungen künftig schneller und gezielter abstellen zu können. Dies soll mit dem Instrument der Sektoruntersuchung geschehen, das den Kartellbehörden ermöglicht, wichtige Erkenntnisse über die Wettbewerbsverhältnisse auf den untersuchten Märkten zu gewinnen. Neben einer zeitlichen Straffung der Sektoruntersuchungen sollen die Befugnisse des Bundeskartellamts erweitert werden, indem die Behörde missbrauchsunabhängige Eingriffsbefugnisse erhält. Dazu werden verschiedene Abhilfemaßnahmen eingeführt – etwa der Zugang zu Daten -, die bis zur Entflechtung der an der Marktstörung beteiligten Unternehmen führen können. Außerdem sollen die Hürden für eine kartellrechtliche Gewinnabschöpfung mithilfe von Vermutungsregeln abgesenkt werden. Mit den Änderungen im parlamentarischen Verfahren wurden die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Marktstörung noch weiter präzisiert sowie der Rechtsschutz gegen Maßnahmen des Bundeskartellamts verbessert. Mit dem Gesetz werden zugleich die Vorgaben des Digital-Markets-Act umgesetzt, die im Zusammenspiel mit den Regelungen des GWB für faire Märkte im digitalen Sektor sorgen werden.

Das Gebäudeenergiegesetz wird reformiert

In dieser Woche beschließt der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Das GEG wird mit einer verpflichtenden und flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung (KWP) verzahnt, die parallel von der Bundes-regierung im Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) auf den Weg gebracht wird. Die KWP muss in Kommunen über 100.000 Einwohner ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen. Beide Gesetze sollen ab Januar 2024 gelten.

Das GEG baut auf der kommunalen Wärmeplanung auf. Erst wenn die Kommunen festgelegt haben, welche Gebiete mit welcher Infrastruktur versorgt werden, müssen in Bestandsgebäuden Heizungen eingebaut werden, die mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden (65-Prozent-EE-Vorgabe). Dies gibt vielen Eigentümer:innen mehr Zeit und Planungssicherheit. Für Neubauten gilt diese Vorgabe grundsätzlich bereits ab 2024. Zugleich bleibt es dabei, dass niemand seine funktionierende Heizung ersetzen muss. Gehen Heizungen kaputt, können sie repariert werden.

Wer sich ab 2024 für den Einbau einer Gasheizung entscheidet, erhält eine verpflichtende Beratung. In dieser wird auf die Risiken steigender Betriebskosten und einer begrenzten Nutzungsdauer hingewiesen. Zusätzlich soll es eine entsprechende Aufklärungskampagne der Bundesregierung geben. Wer sich trotzdem für eine Gasheizung entscheidet, muss ab 2029 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent klimaneutrale Gase (Biomethan, Wasserstoff) nutzen. Dies kann er bilanziell über den Kauf entsprechender Herkunftsnach-weise oder Zertifikate seines Versorgers nachweisen. Der Einbau einer auf Biomasse (Holz, Pellets) basierenden Heizung bleibt uneingeschränkt möglich. Die verpflichtende Nutzung von Solarthermie und eines Pufferspeichers entfällt. den Verhandlungen haben wir vor allem die Mieter:innen in den Blick genommen und dafür gesorgt, dass diese dank eines allgemeinen Kostendeckels bei der Umlage der Investitionskosten eines Heizungstausches nicht über Gebühr belastet werden. Vermieter:innen können über eine neue Modernisierungsumlage Investitionskosten für den Heizungstausch in Höhe von 10 Prozent auf Mieter:innen umlegen, wenn – und das ist die Bedingung – sie die staatliche Förderung in Anspruch nehmen und diese von den umlegbaren Kosten abziehen. Zudem wird die maximale Erhöhung bei 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche gekappt. Des Weiteren sind Härtefalleinwände für Mieter:innen möglich, wenn die Umlage eine unangemessene finanzielle Härte bedeuten würde. Und die Umlagefähigkeit von Kosten eines Heizungstausches bei Indexmietverträgen wird beschränkt.

In den Verhandlungen haben sich die Ampelfraktionen überdies auf ein Förderkonzept verständigt, das den bisherigen Regierungsentwurf weiterentwickelt und aufstockt. Das Konzept beinhaltet eine „Grundförderung“ von 30 Prozent für alle selbstnutzenden Eigentümer:innen, Vermieter:innen, gemeinnützige Träger, Unternehmen und auch Kommunen. Hinzu kommt ein „Einkommensbonus“ von 30 Prozent zusätzlicher Förderung für selbstnutzende Eigentümer:innen mit zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro. Hiervon können rund 40 Prozent der selbstnutzenden Hauseigentümer:innen profitieren. Zusätzlich wurde ein „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten vereinbart, der ab 2028 degressiv abschmilzt (um drei Prozent alle zwei Jahre). Damit soll ein Anreiz für eine möglichst frühzeitige Umrüstung besonders alter Heizungen gegeben werden. Darüber hinaus bleibt der bereits bestehende „Innovationsbonus“ von 5 Prozent für die Nutzung von natürlichen Kältemitteln oder Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme bei Wärmepumpen erhalten. Grundförderung und Boni sind miteinander kombinierbar bis zu einem maximalen Fördersatz von insgesamt 70 Prozent. Hinzu kommt die bereits bestehende Förderung von Effizienzmaßnahmen (wie beispielsweise Fenstertausch, Dämmung, Anlagentechnik) in Höhe von 15 Prozent sowie weitere 5 Prozent, wenn ein Sanierungsplan vorliegt. Darüber hinaus wird es über ein Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Möglichkeit geben, zinsverbilligte Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Anspruch zu nehmen. Diese Kredite sollen möglichst allen Menschen offenstehen, die beispielsweise aufgrund von Alter oder Einkommen auf dem regulären Finanzmarkt keine Kredite erhalten würden. Der Bund stellt dafür die Übernahme des Ausfallrisikos sicher.

Wärmewende durch mehr Energieeffizienz zum Erfolg führen

Erneuerbare Energien sind ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energiewende. Die Entwicklung der Energiepreise in den vergangenen Monaten hat aber auch gezeigt: mindestens genauso wichtig ist es, den Energieverbrauch deutlich und dauerhaft zu reduzieren. Deshalb berät der Bundestag in dieser Woche abschließend den Gesetzentwurf zur Steigerung der Energieeffizienz – das sogenannte Energieeffizienzgesetz (EnEfG).

Mit dem EnEfG wird erstmals ein gesetzlicher Rahmen zur Senkung des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland geschaffen. Konkret werden Ziele für den Primär- und Endenergieverbrauch für 2030 festgelegt und für den Zeitraum bis 2045 eine Richtgröße für den End-energieverbrauch beschrieben. Bis 2030 soll der Primärenergieverbrauch um mindestens 39,3 Prozent und der Endenergieverbrauch um mindestens 26,5 Prozent im Vergleich zu 2008 verringert werden. Damit werden die Vorgaben der in der Trilogfassung vorliegenden, noch nicht beschlossenen EU-Energieeffizienzrichtlinie eingehalten. Die Ziele für 2045 werden 2027 überprüft und ggfs. angepasst.

Die öffentliche Hand soll eine Vorbildfunktion einnehmen. Im Entwurf werden deshalb Bund und Länder dazu verpflichtet, bis 2030 Energie in Höhe von 45 Terawattstunden TWh (Bund) bzw. 3 TWh (Länder) einzusparen. Unternehmen mit einem Energieverbrauch von 7,5 GWh müssen dann Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen und ihre Energieeinsparmaßnahmen in konkreten Plänen erfassen und veröffentlichen. Auch speziell für Rechenzentren gelten erstmals Effizienz- und Abwärmeanforderungen. Unternehmen sollen künftig entstehende Abwärme vermeiden und die unvermeidbare Abwärme weitgehend reduzieren oder besser nutzen, soweit dies möglich und zumutbar ist.

Energieversorgung diversifizieren – LNG-Infrastruktur ausbauen

Aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine fehlen Deutschland noch immer wichtige Importmengen an Erdgas. Damit es im Winter 2023/2024 nicht zu einer Gasmangellage kommt, müssen diese Mengen ersetzt werden. Eine der wenigen Möglichkeiten, auf dem Weltmarkt kurzfristig zusätzliche Gasmengen zu beschaffen und die Versorgungssicherheit herzustellen, ist der Einkauf verflüssigten Erdgases (LNG). Um ausreichend LNG in Deutschland anlanden, regasifizieren und weiterleiten zu können, ist der Ausbau der Importinfrastruktur unverzichtbar.

Daher hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes vorgelegt, den wir in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten. Dieser sieht vor, die notwendige Infrastruktur für die Verteilung der angelandeten Gasmengen schneller zu bauen. Ziel ist insbesondere, den Bau von einzelnen Gasfernleitungen zu beschleunigen, die zur Abführung von Gasmengen aus den schwimmenden Speicher- und Regasifizierungseinheiten (FSRU) zwingend erforderlich sind. Des Weiteren wird ein zusätzlicher Standort für FSRU im Ostseeraum in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufgenommen und zwei Standorte (Hamburg und Rostock) herausgenommen. Außerdem sollen die unter das LNG-Beschleunigungsgesetz fallenden Standorte fortentwickelt werden. An den Standorten der landseitigen Terminals sollen FSRU am gleichen Standort nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist den Betrieb einstellen.

Mit einer im Omnibusverfahren angehängten Änderung des Baugesetzbuches soll außerdem der Handlungsspielraum für Kommunen zur Ausweisung von Flächen für Windenergie erweitert werden, wenn die Regionalpläne in ihrem Gebiet keine Windflächen vorsehen.