Krankenhaustransparenzgesetz, Cannabislegalisierung und Lobbyregister – unsere Themen diese Woche im Bundestag

Vor über einer Woche hat die Hamas zahlreiche israelische Ortschaften angegriffen. Mehr als 1.000 israelische Kinder, Frauen und Männer wurden von den Terroristen getötet. Hunderte Menschen – darunter auch deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger – wurden verschleppt und befinden sich in Geiselhaft. Ich bin zutiefst entsetzt über die grausamen Morde und stehe in voller Solidarität zu Israel, seinem Recht auf Selbstverteidigung, um die Sicherheit seiner Bürger:innen wiederherzustellen. Das Existenzrecht Israels ist deutsche Staatsräson.

Für mehr Transparenz und Qualität in Krankenhäusern

Wer eine OP vor sich hat, braucht verlässliche Infos darüber, in welchem Krankenhaus die bestmögliche Behandlung zu erwarten ist. Genau dafür sorgen wir! Mit dem Krankenhaus-Transparenzgesetz wird es ab dem kommenden Jahr ein Online-Infoportal geben, in dem die Patient:innen alle verfügbaren Krankenhausdaten einsehen können – etwa wie oft Eingriffe vorgenommen werden und wie viele Fachärzt:innen und Pflegende in der Klinik arbeiten. Viele dieser Daten werden zwar schon erhoben, sind aber bisher nur schwer einzusehen.

Mit dem Info-Portal packen wir den ersten Teil der Krankenhausreform an, die derzeit vorbereitet wird. In einem zweiten Schritt strukturieren wir das Krankenhauswesen neu. Unser Ziel ist dabei, die Qualität der Behandlungen zu verbessern und sicherzustellen, dass Kliniken nur das anbieten, was sie am besten können. Dazu werden gemeinsam mit den Ländern 65 Leistungsgruppen definiert. Die Länder, die für die Krankenhausplanung zuständig sind, weisen ihren Krankenhäusern bestimmte Leistungsgruppen zu. Für jede Leistung gibt es bundeseinheitliche Kriterien, sodass sichergestellt ist, dass Patient:innen unabhängig von der Größe des Krankenhauses die beste Versorgung bekommen.

Um den Krankenhäusern den wirtschaftlichen Druck zu nehmen, steigen wir aus dem Hamsterrad der Fallpauschalen aus. Stattdessen erhalten Kliniken Vorhaltepauschalen für die Leistungen, die sie anbieten. So steht künftig Qualität und nicht Quantität im Fokus der medizinischen Versorgung.

Mehr Transparenz bei politischer Interessenvertretung

Lobbyismus als Vertretung von Interessen gegenüber der Politik gehört zum Wesen der Demokratie. Aber Lobbyismus muss transparent sein. In der letzten Wahlperiode haben wir trotz des Widerstands der Unionfraktion das Lobbyregister eingeführt, das seit dem 1. Januar 2022 die Einflussnahme von Lobbyist:innen auf politische Entscheidungsprozesse transparenter macht. Lobbyist:innen, die Kontakt mit dem Bundestag oder mit der Bundesregierung aufnehmen, müssen sich registrieren und angeben, in wessen Auftrag sie agieren und auf welchem Themengebiet sie Interessen vertreten.

Seit der Einführung haben sich in der Praxis Lücken gezeigt, die wir nun schließen, um das Gesetz noch besser zu machen. Künftig müssen Lobbyist:innen angeben, auf welches konkrete Vorhaben sich die Interessenvertretung bezieht. Außerdem müssen alle Lobbyist:in-nen dann Angaben zur Finanzierung ihrer Tätigkeit machen. Wenn Auftragnehmer Aufträge für Interessenvertretungen weitergeben, wird künftig besser dargestellt, wer hinter dem ursprünglichen Auftrag steckt. Offengelegt wird auch, wer als Mandats- oder Amtsträger:in zu Lobbytätigkeiten wechselt. Zugleich reduzieren wir den bürokratischen Aufwand für Lobbyist:innen, der durch die weitgehende Angabepflicht entsteht.

Mehr Gesundheitsschutz durch kontrollierten Umgang mit Cannabis

Wir wollen Cannabis wirksam entkriminalisieren und sorgen deshalb durch einen kontrollierten Umgang, mehr Aufklärung und effektivere Suchtprävention für mehr Gesundheitsschutz. Mit einem Cannabis-Gesetz soll künftig der private Eigenanbau von Cannabis durch Erwachsene zum Eigenkonsum möglich sein sowie gemeinschaftlicher, nicht gewerblicher Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen, den Cannabis Social Clubs. Cannabis vom Schwarzmarkt kann mitunter schwer gesundheitsschädlich sein. Durch staatlich kontrolliert angebautes Cannabis in Cannabis Social Clubs werden wir die Gesundheitsrisiken drastisch senken.

Verbote und Kriminalisierung haben ausdrücklich den Cannabiskonsum nicht verringert. Deshalb werden wir durch einen neuen Umgang mit Cannabis Aufklärung und Prävention stärken und Menschen nachhaltig schützen. Wir werden die Aufklärungsarbeit vor allem für junge Menschen intensivieren, um Konsum besser zu verhindern. Eine Abgabe von Cannabis an unter 18-Jährige bleibt untersagt.

Verkehr wird zuverlässiger, sicherer und klimafreundlicher

Der Verkehr soll zuverlässiger, sicherer und klimafreundlicher werden. Dafür haben wir als Koalition eine Reihe von Maßnahmen verabredet: Wir investieren massiv in die Verkehrsinfrastruktur. Einen Schwerpunkt legen wir auf die Bahn: Bis zu 45 Milliarden Euro werden wir zusätzlich investieren, um das Schienennetz zu modernisieren und auszubauen. Zur Finanzierung führen wir eine Klimakomponente bei der LKW-Maut ein und weiten die LKW-Maut auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen aus. Damit bilden wir die tatsächlichen Kosten der Mobilität ab und ermöglichen, dass Straße künftig Schiene mitfinanziert.

Wir beschleunigen wichtige Verkehrsprojekte: Wir machen Genehmigungsverfahren deutlich schneller – vor allem um die Schieneninfrastruktur schneller auszubauen, die dringend benötigte Sanierung von Brücken anzugehen, Stauengpässe bei Autobahnen zu beseitigen und die Schnellladeinfrastruktur zügig auszubauen. Wir ermöglichen mehr Sicherheit im Verkehr vor Ort: Die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gibt den Kommunen weitere Handlungsspielräume, um den Verkehr in den Dörfern, Städten und Quartieren sicherer und für alle Verkehrsteilnehmenden gerechter zu organisieren, so wie es die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort erfordern.

 

Weitere Themen im Bundestag sind:

Engagement der Bundeswehr im Irak wird fortgesetzt

Seit 2015 engagiert sich Deutschland im Irak. Gemeinsam mit ihren internationalen Partnern hat die Bundeswehr dabei einige Erfolge erzielt. Die irakischen Sicherheitskräfte wurden gestärkt, die Anschläge des Islamischen Staates (IS) sind zurückgegangen. Wir wollen an die Fortschritte der letzten Jahre anknüpfen und den Irak dabei unterstützen, ein Wiedererstarken des IS in der Region zu verhindern und einen Beitrag für mehr Versöhnung im Land zu leisten. Denn obwohl das selbsternannte „Kalifat“ 2019 zerschlagen wurde, stellt der IS nach wie vor eine ernsthafte Bedrohung für den Irak und die Region dar. Begünstigt durch den Bürgerkrieg im Nachbarland Syrien ist die Terror-Organisation weiterhin in der Lage, entlegene Gebiete in der Region zu kontrollieren und Anschläge auch darüber hinaus zu verüben.

Der Einsatz der Bundeswehr in der Region bleibt weiterhin gefragt – das haben Anfang 2023 sowohl die irakische Regierung als auch die kurdische Regionalregierung bekräftigt und eine weitere militärische Unterstützung erbeten.

Deshalb beschließt der Bundestag in dieser Woche einen Antrag der Bundesregierung, das Bundeswehrmandat zur Bekämpfung des IS-Terrors und zur Stabilisierung des Irak fortzusetzen. Das Mandat umfasst ausschließlich den Irak als Einsatzgebiet und wird im Mandats-zeitraum umfassend überprüft. Deutschland wird sich auch weiterhin beim Aufbau der regulären irakischen Streitkräfte beteiligen. Zudem stellt die Bundeswehr auch in Zukunft Stabspersonal und Fähigkeiten zur Luftbetankung und zur bodengebundenen Luftraumüberwachung bereit. Das Mandat umfasst weiterhin eine Obergrenze von 500 Soldat:innen und wird bis 31. Oktober 2024 verlängert.

Ausbildungsvergütung für Pflegestudierende

Gute Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der Pflege sind der Schlüssel für dringend benötigte Pflegekräfte. Wer Pflege an einer Hochschule studiert, soll künftig für die gesamte Dauer des Studiums eine angemessene Vergütung erhalten. Dies gilt auch für derzeitige Studierende. Die Finanzierung erfolgt über die Ausbildungsfonds nach dem Pflegeberufegesetz. Zudem werden die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht. Damit soll dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegengewirkt und das Pflegestudium attraktiver werden. Zudem werden die rechtlichen Bedingungen der beruflichen Pflegeausbildung verbessert und an aktuelle Entwicklungen, etwa hinsichtlich der Digitalisierung, angepasst. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten wir in dieser Woche in 2./3. Lesung.

Im parlamentarischen Verfahren konnten wir erreichen, dass hochschulisch ausgebildete Pflegekräfte künftig einige Tätigkeiten übernehmen dürfen, die derzeit noch Ärzten vorbehalten sind. Das ist ein wichtiger Schritt zur Aufwertung des Berufes.

Zusätzlich werden weitere Regelungen mit diesem Gesetz beschlossen: der Anspruch auf Kinderkrankengeld auf 15 oder 30 Tage (für Alleinerziehende) wird bis 2025 verlängert. Weitere Änderungen betreffen die Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln und die Ausweitung ambulanter Behandlungen, die bisher unnötig stationär erbracht wurden (durch sogenannte Hybrid-DRG). Selbstständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, werden vor zu hohen Versicherungsbeiträgen geschützt, wenn die Steuererklärung nicht nachgereicht wurde.

Leistungen für den Zentralrat der Juden anpassen

Mit dem Vertrag vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland wurden die Beziehungen zwischen beiden Seiten geregelt und auf eine vertragliche Grundlage gestellt. Der Bund hat sich mit dem Vertrag zu einer finanziellen Verpflichtung in Form einer jährlichen Staatsleistung verpflichtet. Im Jahr 2018 wurde diese von 10 auf 13 Millionen Euro erhöht. Aufgrund wachsender Aufgaben und neuer Anforderungen der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland wollen wir die finanzielle Unterstützung auf 22 Millionen Euro jährlich anheben. Dafür ist die Zustimmung des Deutschen Bundestages nötig; wir beraten den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung in dieser Woche abschließend.

Klimaänderungen besser begegnen

Trotz der ambitionierten Pariser Klimaziele 2015 ist bereits absehbar, dass ein Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur nicht mehr zu verhindern sein wird. Umso mehr kommt es nun darauf an, Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die Gesellschaft wie Wirtschaft in die Lage versetzen, sich an bereits eingetretene und künftig zunehmende Veränderungen des Klimas anzupassen.

Deshalb bringt die Bundesregierung in dieser Woche einen Entwurf für ein Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) in den Bundestag ein. Deutschland erhält damit erstmals einen Rahmen für die Erarbeitung einer Klimaanpassungsstrategie, durch die Maßnahmen zur Klimaanpassung von Bund, Ländern und Kommunen koordiniert vorangetrieben werden. Der Entwurf enthält im Wesentlichen drei Kernelemente.

Erstens werden die Länder verpflichtet, eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen und umzusetzen. Dafür sollen vor allem regionale Daten verwendet werden. Die Länder können bestimmen, dass für Gemeinden unterhalb einer von den Ländern zu bestimmenden Größe kein Klimaanpassungskonzept aufgestellt werden muss, solange das Gebiet der jeweiligen Gemeinde durch ein Klimaanpassungskonzept eines Kreises abgedeckt ist. Der Bund unter-stützt dabei die Kommunen mit verschiedenen Förderrichtlinien.

Zweitens wird auch der Bund eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie vorlegen und um-setzen. Die Strategie wird alle vier Jahre unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse fortgeschrieben und enthält messbare Ziele und Indikatoren. Die Ziele werden nicht im Gesetz festgeschrieben, sondern in einem eigenen Strategieprozess entwickelt, in den Bürger:innen, Länder und Verbände miteinbezogen werden. Drittens gilt ein so genanntes Berücksichtigungsgebot. Träger öffentlicher Aufgaben sollen eine Vorbildfunktion einnehmen, indem sie das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert berücksichtigen.

Inflationsausgleich für Betreuer:innen

Betreuer:innen unterstützen Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht oder nur begrenzt selber regeln können. Sie arbeiten selbständig, ehrenamtlich und in Betreuungsvereinen und leisten tagtäglich wichtige Arbeit. Dafür müssen sie angemessen vergütet werden. Die Inflation stellt sie und insbesondere Betreuungsvereine, die tariflich bezahlen, vor Probleme. Diverse Betreuungsvereine können nicht mehr kostendeckend arbeiten. Einige haben ihre Tätigkeit bereits eingestellt. Können die Betreuungen in einer Region nicht mehr sichergestellt werden, müssten die Kommunen einspringen. Um eine nachhaltige Beschädigung des Betreuungswesens in Deutschland zu verhindern, bringen wir einen Inflationsausgleich auf den Weg. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen beraten wir in dieser Woche in 1. Lesung.

Vorgesehen ist eine Sonderzahlung, um die Mehrbelastung aufgrund der Inflation abzufedern. Diese sollen Betreuungsvereine, selbständige berufliche Betreuer:innen und auch ehrenamtliche Betreuer:innen erhalten. Für berufliche Betreuer:innen soll die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung von Anfang 2024 bis Ende 2025 monatlich in Höhe von 7,50 Euro pro Betreuung und Monat ausgezahlt werden. Für ehrenamtliche Betreuer:innen soll die Sonderzahlung 24 Euro pro Jahr und pro geführter Betreuung betragen. Der Gesetzentwurf sieht daneben eine Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes vor, um künftig die Prüfung der Eignung und Zuverlässigkeit ehrenamtlicher Betreuer:innen zu erleichtern.

Das Vergütungssystem wurde 2019 bereits angepasst, eine Evaluierung des Systems ist vorgesehen. Das Bundesministerium der Justiz will Ende 2024 die Ergebnisse vorlegen. Auf deren Grundlage soll dann über eine weitere Anpassung der Vergütung entschieden werden. Die Sachlage hat sich nun aber durch die starke Inflation seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine entscheidend verändert und dieses schnellere Agieren und Abfedern erforderlich gemacht.

Weg frei für mehr Photovoltaik

Im Mai 2023 hat die Bundesregierung eine in einem breiten Stakeholder-Prozess erarbeitete Photovoltaik-Strategie beschlossen und Potenziale von Photovoltaik (PV) in Deutschland identifiziert. Viele der in der Strategie aufgelisteten Maßnahmen zur Ausschöpfung dieser Potenziale werden nun mit dem Solarpaket I umgesetzt.

In dieser Woche bringt die Bundesregierung deshalb den Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung in den Bundestag ein. Die Maßnahmen zielen darauf ab, den Ausbau von PV-Anlagen auf Dächern und an Gebäuden zu erleichtern. Bisher sind PV-Anlagen mit einer Leistung von über 100 Kilowatt (kW) zur Direktvermarktung – das heißt zum Verkauf des eingespeisten Stroms an der Strombörse – verpflichtet. Bei Anlagen mit hohen Eigenverbrauchsanteilen sind die eingespeisten Strommengen allerdings so gering, dass die Kosten der Direktvermarktung die Erlöse oft übersteigen. Daher werden oft Anlagen trotz vorhandener Dachfläche kleiner gebaut. Der Entwurf sieht nun vor, für ein begrenztes Anlagensegment die neue Vermarktungsform der „unentgeltlichen Abnahme“ einzuführen. Hierbei können bestimmte Anlagenbetreiber, die bisher der Direktvermarktungspflicht unterliegen, ihre Überschussmengen ohne Vergütung – aber auch ohne Direktvermarktungskosten – an den Netzbetreiber weitergeben. Ferner wird mit dem Entwurf die Nutzung von Balkon-PV-Anlagen erleichtert, indem die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt und die Anmeldung im Marktstammdatenregister auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt wird.

Darüber hinaus zielen die Maßnahmen des Solarpakets I auf den Ausbau von Freiflächenanlagen ab. Künftig sollen vor allem Flächen in bisher benachteiligten Gebieten grundsätzlich für die EEG-Förderung freigegeben werden. Parallel sehen die Maßnahmen vor, insbesondere PV-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (Agri-PV) als nachhaltige Anlagen zu stärken und „Parkplatz-PV“ weiter zu fördern.

Verfassungstreue von Richter:innen sicherstellen

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Niemand darf Richter:in werden, wenn Zweifel daran bestehen, dass die betreffende Person jederzeit für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt. Dieser Pflicht zur besonderen Verfassungstreue unterliegen selbstverständlich nicht nur hauptamtliche, sondern auch ehrenamtliche Richter:innen, also Schöff:innen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen im Richtergesetz soll nun explizit das Erfordernis der Verfassungstreue von ehrenamtlichen Richter:innen gesetzlich verankert werden. Damit soll diese Pflicht besser sichtbar und deren besondere Bedeutung ausdrücklich hervorgehoben werden.

Es soll deshalb erstmals ein zwingender Berufungsausschlussgrund bei Zweifeln am Bestehen der Verfassungstreue geschaffen werden (eine „Muss-Regelung“). Treten diese während der Tätigkeit auf, muss die Person zwingend abberufen werden.

Auch wird klargestellt, dass bei hauptamtlichen Richter:innen ein Disziplinarverfahren wegen eines schuldhaften Fehlverhaltens parallel zu einer Versetzung in ein anderes Richteramt oder in den Ruhestand durchgeführt werden kann. Bislang fehlt eine gesetzliche Bestimmung dazu. Wir beraten den Gesetzentwurf der Bundesregierung in dieser Woche in 1. Lesung.

Planung digital beschleunigen

Das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 20. Mai 2020 stellte sicher, dass auch unter den erschwerten Bedingungen während der COVID-19-Pandemie Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ordnungsgemäß durchgeführt werden konnten. Damit konnten mehr notwendige Verfahrensschritte digital durchgeführt werden. Diese sind bis Ende 2023 befristet, unabhängig von einer Pandemie.

Instrumente, die sich bewährt haben, sollen nun in Dauerrecht überführt und ins Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) übernommen werden. Dazu gehören etwa digitale Elemente der Öffentlichkeitsbeteiligung. Zur Einsicht auszulegende Dokumente und Bekanntmachungen müssen dann über das Internet zugänglich gemacht werden. Die Onlinekonsultation sowie die Video- und Telefonkonferenz werden als Ersatz von Erörterungen, mündlichen Verhandlungen und Ähnlichem zugelassen.

Die Möglichkeiten des elektronischen Schriftformersatzes werden im Verwaltungsverfahrensrecht erweitert. So werden das qualifizierte elektronische Siegel und gegenüber Behörden besondere elektronische Postfächer zugelassen, insbesondere das besondere elektronische Anwaltspostfach. In einem Änderungsantrag werden wir das PlanSiG um ein weiteres Jahr verlängern, um sicherzustellen, dass die Länder genügend Zeit haben, ihr Verwaltungsverfahrensrecht anzupassen. Außerdem wollen wir mit einem Änderungsantrag in Umsetzung des Koalitionsvertrags die Entfristung der sogenannten Beschäftigungsduldung erreichen. Diese können Menschen erhalten, die geduldet werden und bereits einen Job haben und weitere Voraussetzung, wie z. B. eine bestimmte Voraufenthaltszeit und die Sicherung des Lebensunterhaltes, erfüllen. Die Beschäftigungsduldung würde sonst Ende dieses Jahres auslaufen. Derzeit wird noch geklärt, ob dieser Antrag auch eingebracht wird. Wir beraten den Gesetzentwurf der Bundesregierung in dieser Woche in 2./3. Lesung.

Grenzübergreifende Polizeizusammenarbeit verbessern

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche abschließend beraten, soll der Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag vom 5. April 2022 umgesetzt werden. Damit soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Polizei- und Zollbereich fortentwickelt und erweitert werden.

Geregelt wird die vollstreckungshilferechtliche Zusammenarbeit der deutschen und schweizerischen Behörden bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften des Straßenverkehrs. Ins-besondere ist darin die gegenseitige Gewährung von Vollstreckungshilfe zur Durchsetzung der in einem Vertragsstaat verhängten Geldsanktion vereinbart, sofern eine Person mit Wohnsitz oder Aufenthalt im anderen Vertragsstaat betroffen ist. Erfasst werden Verstöße gegen Ordnungsvorschriften des Straßenverkehrs, gegen Vorschriften also, die speziell der Sicherheit des Straßenverkehrs dienen. Dadurch wird die Geldstrafenvollstreckung mit der Schweiz weitgehend an die praxiserprobte Rechtslage in der Europäischen Union angeglichen und deutlich vereinfacht. Zugleich wird langfristig die Verkehrssicherheit erhöht.

Verfassungsfeindliche Soldat:innen zügiger entlassen

Soldat:innen, die nicht auf dem Boden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen, dürfen keinen Platz in der Bundeswehr haben. Um verfassungsfeindliche Soldat:innen umgehend aus dem Dienstverhältnis entlassen zu können, bringt die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldat:innen aus der Bundeswehr in den Bundestag ein.

Mit dem Entwurf wird ein Entlassungstatbestand geschaffen. Bislang können Soldat:innen auf Zeit nach dem vierten Dienstjahr sowie Berufssoldat:innen wegen eines Dienstvergehens nur im Rahmen eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens aus dem Dienstverhältnis entfernt werden. Ein solches Verfahren dauert allerdings oftmals sehr lange. Deshalb zielt der Entwurf darauf ab, Soldat:innen, die nachweislich verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützen oder verfolgen, unter Wahrung aller Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens durch Verwaltungsakt zu entlassen. Mit der Zustellung einer Entlassungsverfügung endet – wie bei einer fristlosen Kündigung im zivilen Arbeitsrecht – unmittelbar das Dienstverhältnis der Soldatin oder des Soldaten. Sie können gegen die Entlassung vorgehen, sind aber dann nicht mehr Angehörige der Bundeswehr. Dasselbe soll auch für Reservistendienstleistende gelten.

Mehr Frauen zur Bundeswehr

Laut dem Bericht der Wehrbeauftragten von 2022 sind Frauen in der Bundeswehr immer noch stark unterrepräsentiert. In allen Laufbahnen außerhalb des Sanitätsdienstes arbeiten rund 9,5 Prozent Frauen, womit die Erfüllungsquote von 15 Prozent deutlich unterschritten wird. Damit sich dies ändert, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung gleichstellungsrechtlicher Regelungen für das militärische Personal der Bundeswehr und anderer gesetzlicher Regelungen – das so genannte Gleichstellungsfortentwicklungsgesetz militärisches Personal – auf den Weg gebracht. Dieses sieht vor, das 2004 beschlossene Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz, das Soldatenversorgungsgesetz und das Beamtenversorgungsgesetz zu ändern. Ziel ist, im Sinne des Koalitionsvertrages und der Agenda für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, den Anteil von Soldatinnen in allen Bereichen der Streitkräfte zu erhöhen.

Dazu sollen die Gleichstellungsbeauftragten in die Arbeit der Dienststellen besser eingebunden und ihre Position innerhalb der Streitkräfte gestärkt werden. Des Weiteren wird die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Dienst für die Soldat:innen verbessert, unter anderem durch eine bessere finanzielle Unterstützung bei der Kinderbetreuung. Zudem werden Soldat:innen bei der Betreuung von Familienangehörigen noch stärker unterstützt, indem die Betreuungskosten leichter und in größerem Umfang erstattet werden können.

Wertepartnerschaft mit Südkorea stärken

Vor 140 Jahren – am 26. November 1883 – nahmen Deutschland und Korea diplomatische Beziehungen auf. Bis heute besteht eine enge Partnerschaft zwischen der Bundesrepublik und Südkorea. Vor allem mit Blick auf die aktuellen geopolitischen Herausforderungen wie den russischen Krieg gegen die Ukraine sowie den Aufstieg Chinas gilt es, die guten Beziehungen mit Südkorea als stabile Demokratie und Wertepartner für Frieden, Sicherheit, die Achtung der Menschenrechte und die regelbasierte internationale Ordnung aufrechtzuerhalten. Die Koalitionsfraktionen bringen deshalb in dieser Woche den Antrag „Die deutsch-koreanische Wertepartnerschaft stärken und zukunftsfest gestalten“ in den Bundestag ein. Laut Antrag gilt es, die Verbundenheit zwischen Deutschland und Südkorea weiter zu stärken und Frieden und Sicherheit auf der koreanischen Halbinsel zu fördern. Dazu gehört auch, Nordkorea zur Beendigung seiner Atomwaffenprogramme zu bewegen. Zugleich wird im Antrag gefordert, die Zusammenarbeit in der Energie- und Klimapolitik sowie bei Zukunftstechnologien wie Halbleitern, Batterien, Biotechnologie und erneuerbaren Energien weiter auszubauen. Gewürdigt wird in dem Antrag auch, dass im Zuge des deutsch-koreanischen Anwerbeabkommens zwischen 1963 und 1977 rund 8.000 Bergleute und ungefähr 10.000 Krankenschwestern und Schwesternhelferinnen aus der Republik Korea in die damalige Bundesrepublik Deutschland kamen.