Jüdisches Leben in Deutschland schützen!
Seit dem blutigen Angriff der Hamas auf Israel fühlen sich Jüdinnen und Juden auch in Deutschland wieder bedroht. Ausgerechnet hier, fast 80 Jahre nach dem Holocaust. Der 9. November erinnert in dieser Woche in bitterer Weise an eine Wegmarke der Auslöschung jüdischen Lebens hierzulande. Gerade vor dem Hintergrund der historischen Verantwortung, die aus dieser Schuld erwächst, müssen wir uns antisemitischem Hass mit aller Deutlichkeit entgegenstellen und ihn mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpfen – strafrechtlich und gesellschaftlich.
Dies bedeutet zum einen, keine judenfeindlichen Parolen auf unseren Straßen zu dulden und jeden Jubel über die Terrorangriffe zu unterbinden und zu ahnden. Es bedeutet zudem, terroristische Organisationen und solche mit antisemitischer Programmatik zu verbieten. Und es bedeutet, dass wir staatlicherseits aktiv und verlässlich die zivilgesellschaftlichen Organisationen und deren Ehrenamtliche unterstützen, die sich gegen Antisemitismus und für ein friedliches, respektvolles Miteinander einsetzen. Dazu muss das Demokratiefördergesetz jetzt schnell kommen. Jüdisches Leben zu schützen, ist für uns eine unbedingte Notwendigkeit. Dieses Schutzversprechen gilt es, gerade in schwierigen Zeiten mit Leben zu füllen. Es ist unsere Haltung, unser Selbstverständnis und unser Handeln: Nie wieder ist jetzt!
Am 09.11. finden auch im Kreis Siegen-Wittgenstein zahlreiche Gedenkveranstaltungen statt und im Foyer des Kreishauses in Siegen ist die Ausstellung „Partnerschaft – Freundschaft – Leidenschaft“ zur 50-jährigen Partnerschaft des Kreises Siegen-Wittgenstein mit Emek Hefer zu sehen.

Letzte Woche bei der Ausstellungseröffnung mit den Vorsitzenden der Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit Siegerland Raimar, Leng, Alon Sander und Anne Ploch.
Gleiche Chancen für alle Kinder – die Kindergrundsicherung kommt
Kein Kind soll in Armut aufwachsen. Wir werden eine Kindergrundsicherung einführen, die Kinder aus der Armut holt und bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schafft. Im ersten Schritt haben wir zum 1. Januar 2023 die Kinderregelsätze im Bürgergeld sowie den Kinderzuschlag erhöht und das Kindergeld auf 250 Euro pro Monat angehoben.
Mit der Kindergrundsicherung wollen wir ab 2025 die Familienförderung gerechter und einfacher machen: mit einem festen Kindergarantiebetrag von 250 Euro und einem einkommensabhängigen Zusatzbetrag, der nach der finanziellen Situation der Eltern gestaffelt ist. Die neue Leistung soll zielgenau, leicht zugänglich und möglichst unbürokratisch sein. Bis zu 5,6 Millionen Kinder sollen mit dem neuen Kinderzusatzbetrag direkt erreicht werden – darunter viele Kinder, deren Eltern derzeit aufgrund von komplizierten Anträgen oder unübersichtlichen Leistungen keine Förderung in Anspruch nehmen. Das ist ein großer Schritt in der Armutsbekämpfung.
Als SPD-Fraktion werden wir in den parlamentarischen Beratungen die konkrete Umsetzung der Inanspruchnahme der Kindergrundsicherung für die Familien genau ansehen. Die Kindergrundsicherung muss für alle Familien so niedrigschwellig und transparent wie möglich sein. Nur dann erreichen wir auch unser Ziel: Dass jedes Kind in Armut eine angemessene Förderung erhält.
Es geht uns aber nicht nur um die materielle Absicherung, sondern auch darum, allen Kindern und Jugendlichen gute Chancen auf beste Bildung und soziale Teilhabe zu ermöglichen. Deswegen verbessern wir die Qualität der Kitas, bauen die Ganztagsbetreuung an Grundschulen aus und helfen Schulen in benachteiligten Regionen mit dem Startchancenprogramm.
Update für unser Gesundheitssystem
Durch mehr und sichere Digitalisierung sorgen wir dafür, dass die Gesundheitsversorgung für Patient:innen einfacher, besser und transparenter wird. Ab 2025 wird dazu allen gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung gestellt, sofern sie nicht widersprechen. Hier werden beispielsweise Arztbriefe, Befunde und Röntgenbilder digital gespeichert. Auch Angaben etwa zu Vorerkrankungen und Allergien sowie eine aktuelle Übersicht über einzunehmende Medikamente sind in der ePA gespeichert. Dadurch können unnötige Mehrfachuntersuchungen sowie Arzneimittelwechselwirkungen vermieden werden.
Versicherte können die ePA per App oder als PC-Version nutzen. Alle Daten sind verschlüsselt und können nur von den jeweiligen Versicherten und von ihnen freigeschaltete Ärzt:innen eingesehen werden. Der Datenschutz wird also eingehalten. Auch für privat Versicherte wird es eine ePA geben, sofern die jeweilige private Krankenversicherung diese anbietet.
Ab Januar 2024 wird zudem das E-Rezept flächendeckend etabliert und verbindlich. Es soll das Papierrezept perspektivisch ersetzen. Mit dem E-Rezept können Rezepte in Apotheken über die elektronische Gesundheitskarte oder über eine App eingelöst werden. Wir stärken zudem die sogenannte assistierte Telemedizin in Apotheken – Patient:innen können sich dort zu telemedizinischen Leistungen beraten und helfen lassen.
Weitere Themen dieser Woche:
Für ein demokratisches Belarus
Im August 2020 begannen die demokratischen Proteste gegen die manipulierten Präsidentschaftswahlen in Belarus. Mit brutaler Gewalt und mit russischer Unterstützung gelang es dem Regime um Präsident Lukaschenko, die demokratischen Proteste niederzuschlagen. Tausende Oppositionelle wurden seitdem inhaftiert oder mussten das Land verlassen. Zugleich steht das Regime in Belarus an der Seite Russlands bei dessen völkerrechtswidrigem Angriff auf die Ukraine und dient als Stützpunkt und Aufmarschgebiet der russischen Armee.
Wir stehen entschlossen an der Seite aller Menschen, die sich gegen das Regime stellen und sich für Freiheit, Menschenwürde und Demokratie einsetzen. Über 150 Mitglieder des Bundestages haben Patenschaften für politische Gefangene übernommen. In einem Antrag bekräftigen wir Koalitionsfraktionen unsere ungebrochene Solidarität mit der belarusischen Demokratiebewegung und erinnern an die Opfer des Regimes. Wir verurteilen das Vorgehen des belarusischen Regimes, fordern die Freilassung aller politischen Gefangenen und die Durchführung freier und fairer Wahlen. Weiter begrüßen wir die Sanktionen der Europäischen Union gegen Belarus und die Förderung der Demokratiebewegung sowie weiterer Programme zur Unterstützung zivilgesellschaftlicher Strukturen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich weiterhin dafür einsetzen, die Zukunft von Belarus als freies und demokratisches Land vorzubereiten, das dann in der europäischen Wertegemeinschaft willkommen ist. Dazu gehört auch, weiterhin demokratische Kräfte zu unterstützen und Verfolgte und Freigelassene zu unterstützen.
Der Antrag wird in dieser Woche im Plenum beraten und direkt abgestimmt.
Bürokratieabbau voranbringen
Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe für die gesamte Bundesregierung, damit Bürger:innen und Unternehmen spürbar entlasten werden und die Verwaltung effektiver und leistungsfähiger wird. Wie es hier vorangeht, zeigt der „Sonderbericht der Bundesregierung – Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode“, den wir in dieser Woche beraten.
Der Sonderbericht gliedert sich in zwei Teile: Im ersten Teil werden Querschnittsmaßnahmen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau aufgegriffen, der zweite Teil stellt Einzelmaßnahmen nach den entsprechenden Politikfeldern dar, zum Beispiel Digitalisierungsprojekte, Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und den Abbau von verzichtbaren Informationspflichten.
Der Bericht gibt einen umfassenden Überblick über alle bereits abgeschlossenen, laufenden und geplanten Maßnahmen dieser Legislaturperiode. Digitalisierungsprojekten kommt hier eine Schlüsselrolle zu. Außerdem ergänzt der Bericht weitere Bausteine zum Bürokratieabbau wie die Verbändeabfrage, das Bürokratieentlastungsgesetz IV, dessen Eckpunkte das Kabinett am 30. August 2023 verabschiedet hat, und die europäische Initiative zum Bürokratieabbau.
Der Bürokratieabbau ist auch bei uns im Kreis Siegen-Wittgenstein das am häufigsten genannte Thema bei meinen Gesprächen mit Unternehmen, Bürger:innen und sogar Behörden.
Sozialgesetzbücher XII, XIV und weitere Gesetze werden angepasst
Mit der Einführung des Bürgergelds wurde das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geändert. Infolgedessen müssen nun andere Gesetze geändert werden, damit sich alle Reg-lungen widerspruchslos in die bestehende Rechtsordnung einfügen. Den Entwurf des Anpassungsgesetzes der Bundesregierung beraten wir in dieser Woche in 2./3. Lesung.
Konkret sollen diverse Sozialgesetzbücher geändert werden, etwa das SGB XII. Hier sollen die Regeln zur Berücksichtigung von Einkommen aus dem SGB II übernommen werden. Im SGB IX soll – genau wie im SGB XII – gelten, dass ein angemessenes Kraftfahrzeug bei Leistungsbeziehern nicht mehr als Vermögen angerechnet wird.
In dem am 1. Januar 2024 in Kraft tretenden neuen sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV), in dem noch übergangsweise geltenden Bundesversorgungsgesetz (BVG) und in der Verordnung zur Kriegsopferfürsorge besteht ebenfalls Klarstellungs- und Änderungsbedarf. Folgeänderungen und Klarstellungen ergeben sich daraus auch im SGB XII, im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), im Gesetz über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen (Anti-D-Hilfegesetz), im Pflegeversicherungsrecht nach dem SGB XI und im Soldatenversorgungsgesetz. Zudem ändern wir das Wohngeldgesetz, um eine Folgeänderung durch das Wohngeld Plus-Gesetz einzufügen.
Verbraucher:innen schützen – Kreditmarkt sichern
Notleidende Kredite, auch faule Kredite genannt, sind Kredite, die der Kreditnehmende wahrscheinlich nicht zurückzahlen kann oder seit mehr als 90 Tagen mit der vereinbarten Ratenzahlung in Verzug ist. Hohe Bestände dieser notleidenden Kredite („Non-performing loans“, NPL) in den Bilanzen der europäischen Banken waren in den Jahren nach der Finanzkrise ein massives Hindernis für eine schnelle Erholung der Finanz- und Realwirtschaft. Durch die hohen NPL-Bestände wurden dringend benötigte Mittel zur Vergabe von neuen Krediten gebunden.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir nun in 1. Lesung beraten, zielt darauf ab, Bestände notleidender Kredite abzubauen und zu verhindern, dass es künftig wieder zu einer Anhäufung notleidender Kredite kommt. Gleichzeitig soll ein hohes Schutzniveau für Kreditnehmer:innen gewährleistet werden. Der Entwurf enthält regulatorische Anforderungen für Dienstleister, die für die Käufer:innen notleidender Bankkredite tätig werden, und unterstellt sie der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Umgesetzt werden damit auch EU-Vorgaben, die einen europaweit einheitlichen Rahmen für den Ankauf notleidender Kredite schaffen. Damit soll sowohl der europäische Markt für NPL-Verkäufe und die Handlungsoptionen für Banken als auch der Schutz von Verbraucher:innen und anderen Kreditnehmer:innen gestärkt werden. Nicht zuletzt soll dies auch die Banken- und Kapitalmarktunion vertiefen und die Risiken durch notleidende Kredite für die Stabilität des Wirtschaftssystems reduzieren.
Digitalisierung am Bundesverfassungsgericht voranbringen
Bislang ist die verfahrensbezogene elektronische Kommunikation mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht möglich. Um das Potenzial und die Chance, die die Digitalisierung für die elektronische Kommunikation mit und für die Justiz bietet, auch für das BVerfG zu nutzen, soll es künftig in seinen verfassungsgerichtlichen Verfahren ebenfalls am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen, so wie dies bereits bei anderen Verfahren anderer Gerichte möglich ist. Deshalb hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) eingebracht, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten.
Ermöglicht wird damit ein sicherer, rechtswirksamer Austausch elektronischer Dokumente zwischen Bürger:innen, Behörden und Gerichten, d.h. Dokumente können dann rechtswirksam elektronisch beim BVerfG eingereicht und von ihm zugestellt werden. Dabei orientieren sich die Vorschläge an den bereits bestehenden Regelungen zum elektronischen Rechtsverkehr in der Zivilprozessordnung und den vergleichbaren Regelungen der anderen Fachprozessordnungen, mit dem Ziel, auf bereits bestehende Infrastruktur aufzubauen und Einheitlichkeit zu gewährleisten.
Auch die Aktenführung des BVerfG soll digitalisiert werden, dafür werden im Gesetzentwurf bereits Vorkehrungen getroffen.
Einsatzbereich der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), wurde 1991 als Reaktion auf die Veränderungen in Mittel- und Osteuropa gegründet. Ihr politischer Auftrag ist seitdem die Förderung von Demokratie und Marktwirtschaft in 39 Ländern in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, der Kaukasusregion, Zentralasien sowie mit schrittweiser Erweiterung in den Ländern des südlichen und östlichen Mittelmeerraums.
Durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung soll der Einsatzbereich der EBWE auf sechs Länder in Subsahara-Afrika (Benin, Côte d’Ivoire, Ghana, Kenia, Nigeria, Senegal) und den Irak ausgeweitet werden. Damit soll auch ein geo- und entwicklungspolitisches Signal gesetzt werden. Zudem soll durch satzungsmäßige Änderungen eine flexiblere Kapitalnutzung der EBWE ermöglicht werden. Dabei liegt der Fokus weiter bei der Unterstützung der Transition hin zu Marktwirtschaften. Es werden vor allem privatwirtschaftliche Vorhaben unterstützt. Dies dient auch der Umsetzung der UN-Agenda 2023 für nachhaltige Entwicklung, vor allem beim Ziel, leistungsfähige Institutionen auf allen Ebenen aufzubauen.
Dem Gesetzentwurf, den wir in 1. Lesung beraten, liegen vom Gouverneursrat der EBWE beschlossene Resolutionen vom 18. Mai 2023 zugrunde, die als Änderung eines völkerrechtlichen Vertrages der Zustimmung durch den Deutschen Bundestag und der anschließenden Ratifikation bedürfen.
Leitentscheidungsverfahren einführen – Justiz entlasten
Sogenannte Massenverfahren, also massenhafte Einzelklagen, mit denen gleichgelagerte Ansprüche wie im Diesel-Skandal oder wegen unzulässiger Klauseln in Fitnessstudio-, Versicherungs- oder Bankverträgen geltend gemacht werden, stellen eine große Belastung für die betroffenen Zivilgerichte dar.
Höchstrichterliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) können die Gerichte der unteren Instanzen entlasten, da sich in diesen Verfahren zumeist die gleichen entscheidenden Rechtsfragen stellen. Hat der BGH hier einmal in letzter Instanz entschieden, können sich andere Instanzen daran orientieren. Diese höchstrichterlichen Entscheidungen können bisher jedoch durch Rücknahme von Revisionen oder aufgrund eines Vergleichs verhindert werden.
Mit dem Leitentscheidungsverfahren soll nun eine neue Möglichkeit für den BGH geschaffen werden, über grundsätzliche Rechtsfragen in einem Verfahren auch dann zu entscheiden, wenn die Parteien das Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt beenden (zum Beispiel durch eine Rücknahme oder einen Vergleich). Die daraus resultierende Leitentscheidung kann den Gerichten und der Öffentlichkeit als Richtschnur und zur Orientierung für weitere, gleichgelagerte Fälle dienen. Daran gebunden sind die unteren Instanzen hingegen nicht. Auch hat die Entscheidung keine Rechtswirkung für den Einzelfall. Dennoch wird eine solche Entscheidung für Rechtssicherheit bei Betroffenen und Rechtsanwender:innen und für Entlastung der Gerichte sorgen.
Wir beraten den Gesetzentwurf der Bundesregierung in 1. Lesung.
Wahlkreise in Sachsen-Anhalt und Bayern werden angepasst
Die Einteilung von Wahlkreisen für die nächste Bundestagswahl soll geändert werden. Vorgesehen ist, einen Wahlkreis von Sachsen-Anhalt nach Bayern umzuverteilen, da die bisherige Verteilung der Wahlkreise auf die Länder nicht mehr deren Bevölkerungsanteil entspricht. Denn nach dem Bundeswahlgesetz ist eine Neueinteilung dann zwingend erforderlich, wenn die Bevölkerungsentwicklung dazu führt, dass die Bevölkerungszahl jeweils mehr als 25 Prozent über oder unter dem Durchschnitt aller Wahlkreise liegt. Damit wird die Zahl der Wahlkreise in Sachsen-Anhalt von bislang neun auf acht reduziert und der bisherige Wahlkreis Anhalt aufgelöst. Die weiterhin bestehenden Wahlkreise werden neu abgegrenzt und um Gemeinden aus dem bisherigen Wahlkreis Anhalt ergänzt. In Bayern soll aus Teilen der bisherigen Wahlkreise Augsburg-Land, Neu-Ulm und Ostallgäu ein zusätzlicher Wahlkreis „Memmingen – Unterallgäu“ gebildet werden. Aufgrund dieser Umverteilung ändert sich künftig auch die Nummerierung der bisherigen Wahlkreise 72 bis 255. Das betrifft auch uns, zumindest numerisch, aus dem Wahlkreis 148 Siegen-Wittgenstein wird der Wahlkreis 147 Siegen-Wittgenstein.
Angepasst werden soll ebenfalls die Beschreibung von einigen Wahlkreisen, da diese aufgrund von Gebiets- und Verwaltungsreformen in fünf Ländern nicht mehr zutrifft. Hiervon ist NRW nicht betroffen.
Wir beraten den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen in 1. Lesung.
Mehr Kompetenzen für Regulierungsbehörden im Energiebereich
In Deutschland legt die Bundesregierung per Verordnung die Höhe der Netzentgelte fest und regelt den Zugang zu Gas- und Stromnetzen. Die entsprechende Regulierungsbehörde setzt diese Vorgaben um. Diese „vorstrukturierte“ oder „normative Regulierung“ verstößt jedoch gegen EU-Recht. Im September 2021 hat der Europäische Gerichtshof deshalb ein Vertrags-verletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.
Um diese Regulierungslücke zu schließen und das nationale Recht an das Unionsrecht anzupassen, beschließt der Bundestag in dieser Woche einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Dadurch werden zwei bisher im EnWG geltende Verordnungsermächtigungen der Bundesregierung aufgehoben und die Kompetenzen bei der Netzzugangs- und Netzentgeltregulierung auf die Regulierungsbehörden übertragen. Um harte Brüche und damit wirtschaftliche oder rechtliche Unsicherheit zu vermeiden, treten die Verordnungen gestaffelt erst nach einer Übergangszeit außer Kraft.
Auch der Wasserstoffhochlauf wird im Entwurf adressiert. Erstmals erhält die Bundesnetzagentur die Möglichkeit, Wasserstoff-Kernnetze zu genehmigen. Damit wird der Startschuss für die Wasserstoffnetzplanung in Deutschland gegeben. Bis Ende des Jahres wird eine umfassende Wasserstoffnetzentwicklungsplanung im EnWG eingeführt.
Vorgesehen sind auch die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Stromnetzen sowie Maßnahmen, um die Höherauslastung der Stromnetze in Deutschland abzufedern und nachhaltig abzusichern. Außerdem wird mit der Novelle ein einmaliger Zuschuss von 5,5 Milliarden Euro auf die Netzentgelte der Übertragungsnetzebene gewährt. Damit werden die Netzentgelte auf dem Niveau von 2022 gedeckelt.
Stiftungsfinanzierung geregelt
Politische Stiftungen leisten einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftspolitischen Arbeit und zur demokratischen Bildungsarbeit im In- und Ausland. Deshalb wird ihre Arbeit mit Bundesmitteln unterstützt. 2023 erhalten die sechs anerkannten politischen Stiftungen, die jeweils einer im Bundestag vertretenen Partei nahestehen, rund 697 Millionen Euro. Bislang wurden diese Globalzuschüsse im Haushaltsplan auf Grundlage des vom Deutschen Bundestag beschlossenen jeweiligen Haushaltsgesetzes zugeteilt. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom Februar 2023 genügt dies jedoch den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht mehr. Mit Blick auf das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb ist deshalb eine gesetzliche Regelung erforderlich. Das setzen wir um und beraten in dieser Woche abschließend den Gesetzentwurf eines Stiftungsfinanzierungsgesetzes, den die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion vorlegen.
Damit regeln wir, unter welchen Voraussetzungen politische Stiftungen gefördert werden können und nach welchem Maßstab eine Zuweisung von öffentlichen Mitteln gegebenenfalls erfolgt. Gefördert werden demzufolge nur Stiftungen, deren nahestehende Parteien mindestens dreimal hintereinander in Fraktionsstärke im Deutschen Bundestag vertreten sind. Sie müssen in der Gesamtschau für die freiheitlich demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv eintreten. So darf die politische Stiftung nicht durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder als gesichert extremistisch ein-gestuft werden oder die nahestehende Partei von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen sein. Enthalten sind auch besondere Vorgaben für die Rücknahme und den auch teilweisen Widerruf von Förderbewilligungen. Weiter werden Regelungen zur Transparenz, zur Zuständigkeit und zur Anerkennung bereits geförderter politischer Stiftungen getroffen.
Zuständig für die Bewilligung von Fördermitteln sind die jeweiligen mittelverwaltenden Ressorts. Sie schalten intern das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ein, das feststellen muss, ob eine politische Stiftung verfassungsfreundlich agiert und für Völkerverständigung eintritt. Damit ist klar: Wer sich nicht für unsere demokratische Ordnung und ihre Werte einsetzt, kann keine öffentlichen Mittel für seine Arbeit erhalten.
Die Grundzüge des Verfahrens sind im Wesentlichen an das bisherige bewährte Verfahren angelehnt. Der Haushaltsgesetzgeber, also der Bundestag, bestimmt durch das Haushalts-gesetz die Gesamthöhe der Förderung für das jeweilige Haushaltsjahr.
Steuerfairness schaffen – Globale Mindestbesteuerung umsetzen
Der Bundestag beschließt in dieser Woche das Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungs-gesetz. Mit diesem Gesetz führen wir eine effektive internationale Mindeststeuer ein. Die internationale Mindeststeuer wurde 2018 von Olaf Scholz in seiner Zeit als Bundesfinanzminister gemeinsam mit dem französischen Finanzminister, Bruno LeMaire, vorgeschlagen und in die Beratungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eingebracht. Im Dezember 2021 einigten sich dann 141 Staaten auf die Einführung einer internationalen Mindeststeuer. Diese Einführung ist ein großer Fortschritt im Kampf gegen Gewinnverlagerungen internationaler Konzerne in Niedrigsteuerländer und gegen den unfairen Steuerwettbewerb. Es ist hochgradig ungerecht, verzerrt den internationalen Wettbewerb und die Steuereinnahmen fehlen den öffentlichen Haushalten, wenn global agierende, große Konzerne kaum Steuern zahlen. Denn sie können ihre Gewinne in Steueroasen verschieben und vermeiden es so, Milliarden an Steuer zu zahlen.
Durch eine Nachversteuerung von nicht oder niedrig besteuerten Unternehmensgewinnen wird eine globale Mindestbesteuerung in Höhe von 15 Prozent sichergestellt. Damit werden aggressive Steuergestaltungsmodelle unattraktiver. Außerdem wird im internationalen Steuerwettbewerb um Investitionen und Unternehmensansiedlungen eine Untergrenze eingezogen. Internationale Konzerne können sich somit nicht ihrer Finanzierungsverantwortung für das Gemeinwesen entziehen. Die Mindestbesteuerung gilt für alle international tätigen Unternehmen und große inländische Gruppen mit einem jährlichen Umsatz über 750 Millionen Euro.
Polizeibeauftragte/n beim Deutschen Bundestag einsetzen
Wir beraten in dieser Woche in 1. Lesung einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Einrichtung einer oder eines Beauftragten für die Polizeien des Bundes und setzen damit eine weitere Vereinbarung des Koalitionsvertrages um. Mit dem / der Polizeibeauftragten des Bundes schaffen wir etwas Neues. Der / die Polizeibeauftragte wird für die Beschäftigten des Bundeskriminalamts (BKA), der Bundespolizei und der Polizei des Deutschen Bundestages zuständig sein. Er / Sie wird aber auch für Bürger:innen Ansprechpartner:in sein, wenn sie durch ein Fehlverhalten der genannten Polizeien betroffen sind und die Beschwerde auf ein strukturelles Problem innerhalb dieser Behörden schließen lässt. Die oder der Beauftragte für die Polizeien des Bundes wird eine Anlaufstelle beim Deutschen Bundestag mit Akten-einsichts- und Zutrittsrechten.
Diese neue Position tritt ergänzend neben die bereits existierenden behördeninternen Verwaltungsermittlungen und die Möglichkeiten im Rahmen des Disziplinar- oder Arbeitsrechts sowie den justiziellen Weg vor die Gerichte. Damit werden die Handlungsoptionen der Betroffenen erweitert, das Vertrauen der Bevölkerung in die Institution Polizei gestärkt und auch den Beschäftigten der Polizei selbst eine Möglichkeit gegeben, sich vor möglicherweise ungerechtfertigten Anschuldigungen zu schützen.
Gasversorgung in Deutschland langfristig sicherstellen
Angesichts einer drohenden Gasmangellage und steigender Gaspreise hat der Bundestag im vergangenen Jahr eine Änderung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beschlossen, die die Betreiber von Gasspeichern an festgelegten Stichtagen im Jahr zu bestimmten Mindestfüllständen verpflichtet. Das führte dazu, dass der Gaspreis für Verbraucher:innen und Unternehmen in den vergangenen Monaten gesunken ist und die Energieversorgung in Deutschland sichergestellt wurde. Die Vorschriften zu den Mindestfüllständen gelten bisher bis zum 1. April 2025. Allerdings bleibt die Lage auf dem Gasmarkt auch weiterhin volatil. Deshalb bringt die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Änderung des EnWG in den Bundestag ein.
Der Entwurf sieht vor, die Vorschriften zu den Mindestfüllständen bis zum 1. April 2027 zu verlängern. Denn erst zu diesem Zeitpunkt werden laut Bundesregierung die landseitigen LNG-Terminals in Betrieb gehen und die Gasversorgung weiter sichern.
Zudem wird die Möglichkeit erleichtert, das Höchstspannungsnetz temporär durch die Nutzung von Netzreservekraftwerken höher auszulasten. Bisher wurde diese so genannte temporäre Höchstauslastung über die Stromangebotsausweitungsverordnung (StaaV) geregelt und gilt nur noch bis zum 31. März 2024. Künftig wird die Frist direkt im EnWG festgelegt und bis zum 31. März 2027 verlängert. Dadurch wird sichergestellt, dass eine Höherauslastung des Höchstspannungsgesetzes einfacher umgesetzt werden kann und mehr Anlagen am Netz bleiben können, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen.
Parteienfinanzierung neu regeln
Parteien sind ein wesentlicher Teil unseres demokratischen Systems und der politischen Willensbildung. Deshalb muss sichergestellt werden, dass Parteien ihre Arbeit effektiv leisten können. Das Parteiengesetz regelt, wie sich Parteien finanzieren und wie hoch die staatlichen Mittel sind, die sie als Teilfinanzierung erhalten. Diese richten sich danach, wie die Parteien in der Gesellschaft verwurzelt sind, d.h. wie viele Stimmen sie bei der jeweils letzten Europa- und Bundestagswahl und den Landtagswahlen erzielt haben. Auch der Umfang der Mitgliedsbeiträge und Spenden wird zugrunde gelegt.
Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, das Parteiengesetz auf den Stand der Zeit zu bringen und dabei den Parteien auch mehr digitale Beschlussfassungen und Wahlen zu ermöglichen sowie die Transparenz zu verbessern. In dieser Woche beraten wir in 1. Lesung den entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen sowie der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung des Parteiengesetzes. Wir schaffen damit mehr Transparenz und stärken so die Integrität des politischen Wettbewerbs.
Künftig muss auch Sponsoring ab einer Bagatellgrenze in einem eigenen Sponsoring-Bericht in den Rechenschaftsberichten der Parteien veröffentlicht werden. Neben Namen und Anschrift des Zuwendenden und der Höhe der Zuwendung muss dort auch Art und Umstände des Sponsorings dargestellt werden. Auch unmittelbare Werbung anderer für eine Partei, sogenannte „Parallelaktionen“, müssen dann der Partei angezeigt werden, die so Einfluss-möglichkeit auf die Werbeaktion erhält. Sie werden zukünftig sachgerecht in die Spendenregelungen einbezogen.
Großspenden müssen früher gemeldet werden. Der Schwellenwert, ab wann sie der Bundestagspräsidentin angezeigt werden müssen, wird abgesenkt. Durch die Veröffentlichung als Drucksache erhalten Bürger:innen frühzeitig Kenntnis über eine künftig größere Zahl von Großspenden. Dies ist insbesondere im Vorfeld von Wahlen von Bedeutung, um die mögliche Einflussnahme von Dritten transparent zu machen.
Damit die Parteien ihre Arbeit auch weiterhin bedarfsgerecht finanzieren können, wird die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung um den finanziellen Mehrbedarf angehoben.
Die Parteiarbeit soll digitaler werden: Parteitage und Hauptversammlungen können künftig auch rein digital oder hybrid zusammentreten. Auch die elektronische Stimmabgabe wäre dann bei einigen Entscheidungen über innerparteiliche Angelegenheiten möglich.
Diese Neuregelungen sorgen für mehr Nachvollziehbarkeit und stärken das Vertrauen der Bürger:innen in die Parteien als wichtige Akteure der demokratischen Willensbildung.