Die Wärmewende gemeinsam meistern
Bis 2045 wollen wir klimaneutral wirtschaften und leben. Dafür müssen wir auf fossile Energieträger verzichten. Dabei spielt die Wärmewende eine entscheidende Rolle. Um klimaneutral zu werden, müssen wir gerade auch beim Heizen in den nächsten zwanzig Jahren auf klimafreundliche Systeme umstellen.
Um alle auf diesem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen, fördern wir den Einbau klimafreundlicher Heizungen mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten. Alle 11.000 Städte und Gemeinden in Deutschland werden in den nächsten Jahren konkrete Wärmepläne erstellen. Großstädte haben dafür bis Mitte 2026 Zeit, Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohner:innen bis Mitte 2028. Die kommunale Wärmeplanung wird konkret aufzeigen, welche klimafreundlichen Heizungslösungen vor Ort jeweils möglich sind. Die möglichen Technologien reichen von Fernwärme über klimaneutrale Gasnetze bis hin zur dezentralen Wärmeversorgung, etwa durch Wärmepumpen. So schaffen wir Transparenz und Planungssicherheit sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für Gewerbetreibende, die künftig genau wissen, mit welchen Energieträgern und mit welcher Versorgung sie lokal rechnen können.
Als Sozialdemokrat:innen legen wir besonderen Wert darauf, Klimaschutz und sozialen Zusammenhalt zu verbinden. Die flächendeckende Wärmeplanung ist die wesentliche Voraussetzung für eine bezahlbare, klimaneutrale und zukunftsfähige Wärmeversorgung.
Für ein gewaltfreies Leben für Frauen
Am 25. November ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Noch immer gehört geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen zur bitteren Realität – weltweit und auch in Deutschland. Die Zahl der Gewalttaten gegen Frauen innerhalb von Partnerschaften, aber auch in Form von Hassreden ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Wir machen uns dafür stark, dass sich das ändert – für ein gewaltfreies Leben für Frauen.
Als wichtigstes völkerrechtliches Instrument im Kampf gegen Gewalt an Frauen werden wir die Istanbul-Konvention mit einer staatlichen Koordinierungsstelle vollständig umsetzen. Frauen, die von Gewalt betroffen sind, brauchen verlässlichen Schutz. Dafür braucht es Frauenhausplätze, die bedarfsgerecht zur Verfügung stehen und verlässlich sowie bundes-einheitlich finanziert sind. Der Bund wird sich an der Regelfinanzierung beteiligen. Wir unterstützen bereits den bundesweiten Ausbau von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen. Im Strafrecht haben wir klargestellt, dass geschlechtsspezifische Tatmotive zu höheren Strafen führen. Wird eine Frau getötet, weil sie eine Frau ist, muss dies als Femizid anerkannt und regelmäßig als Mord aus niedrigen Beweggründen bestraft werden. Justiz und Strafverfolgungsbehörden wollen wir im Umgang mit frauenfeindlicher Gewalt noch besser sensibilisieren. Digitaler Gewalt werden wir bald mit einem eigenen Gesetz begegnen.
Über ein Jahr nach dem Tod von Jina Mahsa Amini im Iran geht das dortige Regime weiter-hin brutal gegen Demonstrierende vor. Erst kürzlich ist eine 16-jährige Schülerin nach einer Konfrontation mit der Sittenpolizei gestorben. Wir verurteilen dieses menschenverachtende Vorgehen und stehen solidarisch an der Seite derjenigen, die mit ihrem unfassbaren Mut für eine freie Gesellschaft kämpfen.
Weitere Themen in dieser Woche:
Wissenschaft und Hochschulbildung stärken
In dieser Woche beraten wir einen Antrag der Koalitionsfraktionen, in dem die bisherige Außenwissenschaftspolitik der Bundesregierung grundsätzlich positiv bewertet wird. Zugleich wird die Bundesregierung aufgefordert, Wissenschaft und Hochschulbildung angesichts grenzüberschreitender Herausforderungen weiterzuentwickeln.
Die Koalitionsfraktionen begrüßen, dass Deutschland sich zu einem der weltweit gefragtesten Länder für internationale Studierende und Forschende entwickelt habe. Die starke institutionelle Grundfinanzierung sowie die Projektförderung der Bundesregierung für internationale Bildungs- und Forschungsaktivitäten werden gutgeheißen. Auch das Programm „Erasmus+“ als weltweit größtes Förderprogramm für Auslandsaufenthalte wird hervorgehoben.
In den vergangenen Jahren habe sich die wirtschaftliche und sicherheitspolitische Lage jedoch angespannt. Der hiesige Wissenschaftsstandort sei inzwischen Teil eines geopolitischen Innovationswettbewerbes. Forschungserkenntnisse werden etwa durch Cyber-An-griffe abgeschöpft. Zudem versuchen autoritäre Staaten, Technologien zu beschaffen, die dann für militärische bzw. repressive Zwecke genutzt werden können. Daher sind Bildung und Forschung in das sicherheitspolitische Paradigma des „De-Risking“ im Rahmen der China-Strategie und der Nationalen Sicherheitsstrategie integriert worden.
Die Koalitionsfraktionen fordern die Bundesregierung dazu auf, bestehende Programme weiterzuentwickeln und die Arbeit des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) sowie der Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) weiter zu fördern. Die Visa-Vergaben für Studierende und Akademiker:innen aus Drittstaaten sollen entbürokratisiert und beschleunigt werden. Wissenschaftspartnerschaften sollen auf Basis der Wissenschaftsfreiheit und gemeinsamer Interessen mit internationalen Partner:innen auch in schwierigen Umfeldern gestärkt werden. Die Bundesregierung solle darauf hinwirken, dass die EU-Forschungsförderung mit der Zukunftsstrategie der Bundesregierung abgestimmt ist.
Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung
In dieser Woche beraten wir den Entwurf der Bundesregierung zum Selbstbestimmungsgesetz in 1. Lesung. Das Gesetz soll das in wesentlichen Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz von 1980 ablösen. Durch das Selbstbestimmungsgesetz sollen staatliche Diskriminierung abgebaut und verfassungs- und menschenrechtliche Vorgaben umgesetzt werden. Durch die Reform können trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Menschen ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern lassen. Regelungen zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen sind nicht Gegenstand des Gesetzes.
Somit müssen Betroffene keine Gerichtsverfahren mehr durchlaufen, auch Sachverständigengutachten sind nicht mehr notwendig. Nötig ist nur, sich drei Monate vorher beim Standesamt anzumelden. Nach der Änderung gilt eine Sperrfrist von einem Jahr, in der der Eintrag nicht erneut geändert werden kann.
Für Minderjährige sieht der Entwurf unterschiedliche Regeln vor. Bei Jugendlichen bis 14 Jahren müssen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung abgeben. Bei Personen zwischen 14 und 18 Jahren kann die Erklärung selbst eingereicht werden, allerdings müssen die Sorgeberechtigten zustimmen. Kommt es zu Konflikten, entscheidet ein Familiengericht, wie bei vergleichbaren Fallkonstellationen.
Vertragsfreiheit und Hausrecht gelten wie bisher weiter. Wird eine betroffene Person durch die Offenbarung ihres früheren Geschlechtseintrags oder Vornamens absichtlich geschädigt, kann ein Bußgeld verhängt werden. Sichergestellt wird zudem, dass sich niemand durch einen geänderten Geschlechtseintrag der Strafverfolgung entziehen kann.
Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz Start-ups stärken
Gerade Start-ups und kleinere Unternehmen haben oftmals Schwierigkeiten, notwendige Finanzmittel am Kapitalmarkt zu generieren. Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz stärken wir den Finanzstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb und setzen ökonomische Impulse. Damit werden Vereinbarungen des Koalitionsvertrages sowie der Start-up-Strategie der Bundesregierung umgesetzt. Wir beraten den Gesetzentwurf der Bundesregierung in dieser Woche abschließend.
Verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten sollen es Start-ups und Wachstumsunternehmen erleichtern, neues Kapital für Investitionen aufzunehmen. Indem die Mindestmarktkapitalisierung für einen Börsengang gesenkt wird, soll der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert werden. Statt bisher 1,25 Millionen Euro wird sie künftig bei einer Million Euro liegen, was auch kleineren Unternehmen den Weg an den Kapitalmarkt öffnet.
Auch der jährliche Steuerfreibetrag bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung von derzeit 1.440 Euro wird auf 2.500 Euro erhöht. Dabei wurde die sogenannte Dry-Income-Problematik bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung im deutschen Steuerrecht angegangen. Künftig können mehr Unternehmen die Regelungen zum Aufschub der Besteuerung übertragener Anteile bis zu ihrer Veräußerung nutzen. Diese verbesserten steuerlichen Rahmenbedingungen sollen es jungen Unternehmen erleichtern, im internationalen Wettbewerb um Talente zu bestehen und Mitarbeiter:innen zu gewinnen.
Darüber hinaus sollen Unternehmen künftig Mehrstimmrechtsaktien mit einem Stimmrecht von bis zu 10:1 ausgeben können. Das erleichtert Gründer:innen trotz Kapitalaufnahme ihren Einfluss auf das Unternehmen zu erhalten und ihre Expertise einbringen zu können. Gleich-zeitig wird der Schutz von Investor:innen ohne Mehrstimmrechte gesichert.
Flächendeckende Wärmeplanung ermöglichen
Mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze werden die Grundlagen für die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen. Die Wärmeversorgung soll langfristig treibhausgasneutral werden, um zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 beizutragen. Einen entsprechen-den Gesetzentwurf beschließen wir diese Woche.
Laut Gesetzentwurf sind die Länder verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 für Großstädte beziehungsweise bis zum 30. Juni 2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohner:innen Wärmepläne zu erstellen. Die Länder können diese Verpflichtung auf die Gemeinden oder eine andere planungsverantwortliche Stelle übertragen. Da in einigen Bundesländern bereits Wärmeplanungen existieren, werden diese anerkannt. Sie müssen im Rahmen ihrer Fortschreibung die bundesrechtlichen Regelungen erfüllen.
Ausgangspunkt der Wärmeplanung ist eine Bestands- und Potenzialanalyse der lokalen Gegebenheiten. Auf deren Basis sollen ein Zielszenario, die Darstellung von voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebieten und eine Umsetzungsstrategie hin zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie klimaneutralen Wärmeversorgung erstellt werden.
Die Wärmeplanung ist technologieoffen. Sie ermöglicht eine zentrale Versorgung mittels Fernwärme oder klimaneutralen Gasen sowie einer dezentralen Wärmeversorgung, die auch mittels Wärmepumpen erfolgen kann. Für die Erstellung der Wärmepläne sollen nur bereits vorhandene Daten genutzt werden, die vorrangig aus Registern und Datenbanken sowie bei den energiewirtschaftlichen Marktakteuren erhoben werden.
Neben der Wärmeplanungspflicht wird das Ziel festgelegt, die Wärmenetze zu dekarbonisieren, d.h. Wärme klimaneutral zu erzeugen. Dafür sollen die bestehenden Wärmenetze zunächst bis 2030 zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 mit einem Anteil von 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Der Bund unterstützt die Kommunen bei der Erstellung der Wärmepläne mit 500 Millionen Euro.
Klimaänderungen besser begegnen
Trotz der ambitionierten Pariser Klimaziele von 2015 ist nun absehbar, dass ein Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur nicht verhindert werden kann. Deshalb kommt es nun darauf an, Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die Gesellschaft wie Wirtschaft in die Lage versetzen, sich an bereits eingetretene und kommende Klimaveränderungen anzupassen.
Deshalb berät der Bundestag in dieser Woche abschließend den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG). Deutschland erhält damit erstmals einen Rahmen für die Erarbeitung einer Klimaanpassungsstrategie, durch die Maßnahmen zur Klimaanpassung von Bund, Ländern und Kommunen koordiniert vorangetrieben werden. Der Entwurf enthält drei Kernelemente.
Erstens werden die Länder verpflichtet, eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen und umzusetzen. Dafür sollen vor allem regionale Daten verwendet werden. Die Länder können bestimmen, dass für Gemeinden unterhalb einer zu bestimmenden Größe kein Klimaanpassungskonzept aufgestellt werden muss, wenn ein Klimaanpassungskonzept eines Kreises das Gebiet dieser Gemeinde abdeckt. Der Bund unterstützt dabei die Kommunen mit verschiedenen Förderrichtlinien.
Zweitens wird auch der Bund eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie vorlegen und um-setzen. Die Strategie wird alle vier Jahre unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse fortgeschrieben und enthält messbare Ziele und Indikatoren. Die Ziele werden nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern in einem eigenen Strategieprozess entwickelt, in den Bürger:innen, Länder und Verbände miteinbezogen werden.
Drittens gilt ein so genanntes Berücksichtigungsgebot. Träger öffentlicher Aufgaben sollen eine Vorbildfunktion einnehmen, indem sie das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert berücksichtigen.
Georgien und Republik Moldau sind sichere Herkunftsländer
Zwischen Januar und Oktober 2023 wurden laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) insgesamt über 286.000 Asylanträge gestellt – 67,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Anstieg belastet vor allem Länder und Kommunen, die für die Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten zuständig sind. Ein Großteil der Antragstellenden kommt aus Ländern mit hohen Schutzquoten wie Afghanistan oder Syrien. Andere haben sehr geringe Erfolgsaussichten auf Anerkennung, wie Antragsteller:innen aus Georgien und der Republik Moldau. Sie besitzen eine geringe Schutzquote von nur 0,1 Prozent, beide Länder waren 2022 aber unter den Top-Ten der Herkunftsstaaten der meist gestellten Asylanträge in Deutschland.
Um Asylverfahren von Menschen aus Ländern mit geringer Schutzquote zu beschleunigen, sieht das Grundgesetz (Art. 16a Absatz 3) die Möglichkeit vor, solche Staaten als sichere Herkunftsländer einzustufen. Genau das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung, der in dieser Woche abschließend beraten wird. Er sieht vor, Georgien und die Republik Moldau zu sicheren Herkunftsländern zu bestimmen. Durch die Einstufung als sicheres Herkunftsland soll die Anzahl der Antragstellenden reduziert und gestellte Asylanträge deutlich schneller bearbeitet werden. Zugleich werden die Asylanträge auch weiterhin individuell geprüft.
Namensrecht modernisieren
Namen zeigen Zugehörigkeit und bedeuten Identifikation. Das geltende Namensrecht ist nicht nur restriktiv, sondern wird den vielfältigen Lebensrealitäten von Familien nicht mehr gerecht und spiegelt überholte Rollenbilder wider. Dies soll ein Gesetzentwurf der Bundesregierung nun ändern und mehr Freiheit und Flexibilität ermöglichen. Damit erweitern wir die Wahlmöglichkeiten und erleichtern Namensänderungen. Wir sorgen so für ein moderneres Familienrecht und passen es an die Entwicklung in anderen europäischen Staaten an.
Künftig sollen u.a. echte Doppelnamen für Ehegatten und Kinder möglich sein. Ehepaare können einen gemeinsamen Ehenamen führen – also einen Doppelnamen, der sich aus beiden Familiennamen zusammensetzt. Dies ist derzeit nicht möglich. Auch können Eltern, egal ob verheiratet oder nicht, den gemeinsamen Kindern einen aus ihren Familiennamen zusammengesetzten Doppelnamen geben und ihren Nachnamen jeweils behalten. Zur Vermeidung von Namensketten wird der Doppelname auf zwei Namen beschränkt. Auch Namensänderung bei Scheidungs- und Stiefkindern werden künftig erleichtert.
Namensrechtliche Traditionen der in Deutschland anerkannten Minderheiten werden ebenfalls berücksichtigt, wie bei der sorbischen Minderheit, den Familiennamen nach dem Geschlecht abzuwandeln. Auch der friesischen Volksgruppe soll ermöglicht werden, eine Ableitung vom Vornamen des Vaters und der Mutter als Geburtsname des Kindes zu bestimmen. Wir beraten den Gesetzentwurf der Bundesregierung in 1. Lesung, in Kraft treten sollen die neuen Regelungen möglichst am 1. Mai 2025.
Mehr Frauen zur Bundeswehr
Laut dem Bericht der Wehrbeauftragten von 2022 sind Frauen in der Bundeswehr immer noch stark unterrepräsentiert. In allen Laufbahnen außerhalb des Sanitätsdienstes arbeiten rund 9,5 Prozent Frauen, womit die Erfüllungsquote von 15 Prozent deutlich unterschritten wird. Damit sich dies ändert, werden wir am Donnerstag ein Gesetz zur Fortentwicklung gleichstellungsrechtlicher Regelungen für das militärische Personal der Bundeswehr– das so genannte Gleichstellungsfortentwicklungsgesetz militärisches Personal – beschließen. Dieses sieht vor, das 2004 beschlossene Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz, das Soldatenversorgungsgesetz und das Beamtenversorgungsgesetz zu ändern. Im Sinne des Koalitionsvertrages und der Agenda für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen soll so der Anteil von Soldatinnen in allen Bereichen der Streitkräfte erhöht werden.
Dazu werden die Gleichstellungsbeauftragten in die Arbeit der Dienststellen besser eingebunden und ihre Position innerhalb der Streitkräfte gestärkt. Des Weiteren wird die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Dienst für die Soldat:innen verbessert, unter anderem durch eine bessere finanzielle Unterstützung bei der Kinderbetreuung. Zudem werden Soldat:innen bei der Betreuung von Familienangehörigen noch stärker unterstützt, indem die Betreuungskosten leichter und in größerem Umfang erstattet werden können.
Nachrichtendienstrecht wird reformiert
Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfordert, dass die Vorschriften für die Übermittlung nachrichtendienstlich gewonnener Informationen neu gefasst werden müssen. Die bisherigen Regelungen gelten nur noch bis 31. Dezember 2023. Betroffen sind die Vorschriften, die verpflichten, personenbezogene Daten zu übermitteln, wenn sie mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhoben wurden. Deshalb werden die Regelungen im Bundesverfassungsschutzgesetz sowie dem Gesetz über den Bundesnachrichtendienst neu gefasst. Die Regelungen müssen vor dem 1. Januar 2024 in Kraft treten, da sonst keine Übermittlungen mehr möglich wären. Beide Gesetzentwürfe der Bundesregierung beraten wir in dieser Woche abschließend im Bundestag.
Weitere Änderungen zielen darauf ab, die Arbeit der Nachrichtendienste auch vor Verrat aus dem Inneren zu schützen. Ein mutmaßlicher Verratsfall hat gezeigt, dass die Eigensicherung der Dienste gestärkt werden muss. Mögliche Spionagetätigkeiten anderer Nachrichten-dienste sollen durch Kontrollen frühzeitig erkannt werden. Hierbei geht es insbesondere um die Sicherung von sogenannten Verschlusssachen, also geheimhaltungsbedürftigen Dokumenten. Dazu werden zum Beispiel die Befugnisse zur Durchführung von Personen-, Taschen-, Fahrzeug- und Raumkontrollen gesetzlich verankert.
Bundesvertriebenengesetz anpassen
Bevor Spätaussiedler:innen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten und in Deutschland aufgenommen werden können, müssen sie ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum abgeben. In der Praxis ergaben sich Probleme für diejenigen mit einem sogenannten „Gegenbekenntnis“, d.h. in amtlichen Dokumenten ist eine nichtdeutsche Volkszugehörigkeit eingetragen.
Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2021 wurden die Anforderungen, von diesem „Gegenbekenntnis“ abzurücken, deutlich angehoben.
Durch den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, den wir in dieser Woche abschließend im Bundestag beraten, soll das Abrücken von diesem „Gegenbekenntnis“ nun erleichtert werden. Ebenso muss eine Rechtsgrundlage zur Aufbewahrung der bei den Vertriebenenbehörden befindlichen (Spät-)Aussiedlerdaten geschaffen werden, auf die bei Verlust der Nachweisdokumente (Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung) zurückgegriffen werden kann.
Zudem haben wir eine Lösung für Menschen gefunden, die kriegsbedingt aus den Aussiedlungsgebieten flüchten müssen. Diese Menschen haben bisher regelmäßig nach sechs Monaten die Möglichkeit verloren, nach Rückkehr in die Aussiedlungsgebiete den Spätaussiedlerstatus zu erwerben. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat wird deshalb ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Voraussetzungen festzulegen, nach denen ein fluchtbedingter Aufenthalt außerhalb des Aussiedlungsgebietes dem Anspruch nicht entgegensteht.
Außerdem sieht ein Änderungsantrag in Umsetzung des Koalitionsvertrags die Entfristung der sogenannten Beschäftigungsduldung vor. Diese können Menschen erhalten, die geduldet werden und bereits einen Job haben und weitere Voraussetzungen (wie beispielsweise eine bestimmte Voraufenthaltszeit und die Sicherung des Lebensunterhaltes) erfüllen. Die Beschäftigungsduldung würde mit Ende dieses Jahres auslaufen.
Erfolgreiche Preisbremsen werden verlängert
Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die Energiepreise erheblich ansteigen lassen. Vor allem die Preise für Gas, Wärme und Strom waren deutlich angestiegen – mit schwerwiegenden Folgen für Bürger:innen und Unternehmen in Deutschland. Ende 2022 hat der Bundestag deshalb die Einführung einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie für Strom beschlossen.
Mit den Preisbremsen wurde der Preis für den Energieverbrauch von privaten Haushalten und Unternehmen gedeckelt. Und das mit Erfolg: Seit 2023 hat sich die Lage auf den Energiemärkten erholt. Da Russland jedoch den Krieg gegen die Ukraine weiter fortführt, können Krisen und hohe Energiepreise auch künftig nicht ausgeschlossen werden.
In dieser Woche berät der Bundestag deshalb einen Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen. Bisher gelten die Preisbremsen bis zum 31. Dezember 2023. Mit der Verordnung werden sie bis zum 30. April 2024 verlängert.
Mittelstand fördern
Der Bundestag berät in dieser Woche abschließend über den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024.
Aus dem ERP-Sondervermögen(European Recovery Program), das auf den Marshallplan zum Wiederaufbau in der Nachkriegszeit zurückgeht, werden Mittel für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem des Mittelstandes, und für Angehörige freier Berufe bereitgestellt, zum Beispiel in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von insgesamt rund elf Milliarden Euro. Dem deutschen Mittelstand steht damit ein verlässliches Förderangebot zur Verfügung. Das ERP-Sondervermögen leistet insbesondere dort Hilfe, wo das Angebot der Banken nicht ausreicht.
Der Wirtschaftsplan 2024 sieht Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen sowie zur Förderung der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen und für Exporte der gewerblichen Wirtschaft vor. Hierfür sind für das Jahr 2024 rund 64,5 Millionen Euro vorgesehen (2023: 60,2 Millionen Euro). Erstmals vorgesehen sind auch Programme, mit denen die Gründung besonders nachhaltiger Unternehmen sowie gemeinwohlorientierter Unternehmen unterstützt wird. Diese Programme werden in den nächsten Monaten entwickelt und bedürfen noch der Zustimmung des Bundestages.
Gefördert werden mit jeweils 3,6 Millionen Euro auch Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung und Stipendien an Student:innen und junge Wissenschaftler:innen. Letztere schließen auch die langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland ein. Die Kredite aus dem ERP-Sondervermögen werden von der staatlichen KfW-Bankengruppe vergeben.
Hauptverhandlungen digital dokumentieren
Künftig gibt es eine Audio- und optional eine Videodokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung bei Landes- und Oberlandesgerichten. Dies soll einer besseren Wahrheitsfindung durch Korrektur von unbewussten Wahrnehmungsverzerrungen dienen. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten wir in dieser Woche abschließend und setzen damit eine weitere Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um.
Derzeit werden bei den erstinstanzlichen Hauptverhandlungen vor den Landes- und Oberlandesgerichten nur die wesentlichen Förmlichkeiten festgehalten, um deren Beachtung in der Revisionsinstanz überprüfen zu können. Eine objektive, zuverlässige und einheitliche Dokumentation des Inhalts der Hauptverhandlung steht also bislang nicht zur Verfügung.
Die Dokumentation soll durch eine Tonaufzeichnung erfolgen, die dann automatisiert in ein elektronisches Textdokument (Transkript) übertragen wird. Zusätzlich ist auch eine Bildaufzeichnung möglich; durch den Einsatz der Länder, der Justiz und auch der SPD nur optional. Denn Videoaufnahmen haben ein großes Missbrauchspotenzial und können Zeug:innen in Gefahr bringen. Deshalb sehen wir diese Videodokumentation – auch optional – nach wie vor kritisch. Wir haben uns in den parlamentarischen Beratungen erfolgreich für eine deutliche Verbesserung des Opferschutzes eingesetzt. Die Aufzeichnung kann nun ausgesetzt werden, wenn minderjährige Personen oder Opfer von Sexualstraftätern vernommen werden. Auch bei Gefahr für die Sicherheit des Staates oder Leib, Leben oder Freiheit einer Person ist dies vorgesehen.
Bis zur bundesweit verbindlichen Einführung zum 1. Januar 2030 haben die Länder die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt für die Einführung der Inhaltsdokumentation zu bestimmen und diese zunächst auf einzelne Gerichte oder Spruchkörper zu begrenzen. Wir begrüßen, dass für die Entwicklung der Transkriptionssoftware im Rahmen der Digitalisierungsinitiative für die Justiz die Verwendung von Haushaltsmitteln des Bundes geplant ist. So kann eine bundeseinheitliche Aufzeichnungs- und Transkriptionslösung geschaffen werden.
Extremisten schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernen
Feinde der Verfassung haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Auch wenn extremistische und andere verfassungsfeindliche Vorfälle auf sehr wenige Personen beschränkt sind und sich die überwiegende Zahl der rund 190 000 Bundesbeamt:innen rechtstreu und integer verhält, schädigen auch solche Einzelfälle das Vertrauen nachhaltig.
Künftig können zuständige Behörden alle statusrelevanten Disziplinarmaßnahmen (dazu gehören Entfernungen, Zurückstufung, Aberkennung des Ruhegehalts) per Verfügung aussprechen, um Verfassungsfeinde schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernen zu können. Sie müssen dann keine langwierigen Disziplinarklagen vor Verwaltungsgerichten mehr erheben. Diese Verfahren dauern derzeit im Durchschnitt vier Jahre. Verschärft werden auch die Gründe, die zu einem Verlust der Beamtenrechte führen. So verliert man künftig seine Beamtenrechte bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Volksverhetzung bereits bei einer Freiheitsstrafe ab sechs Monaten (bisher ein Jahr). Rechtskräftig aus dem Dienst entfernte Extremist:innen werden überdies fortgezahlte Bezüge künftig zurückzahlen müssen.
Wir debattieren den Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem wir ein weiteres Vorhaben des Koalitionsvertrags umsetzen, in dieser Woche abschließend im Bundestag.
Verfassungsfeindliche Soldat:innen zügiger entlassen
Soldat:innen, die nicht auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen, dürfen keinen Platz in der Bundeswehr haben. Im Koalitionsvertrag haben wir formuliert: „Wir werden Dienst- und Arbeitsrecht anpassen, um Extremistinnen und Extremisten umgehend aus dem Dienst entlassen zu können“. Diesem Auftrag kommen wir jetzt nach und verabschieden in dieser Woche ein Gesetz zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldat:innen aus der Bundeswehr.
Mit dem Gesetz wird ein Entlassungstatbestand geschaffen. Bislang können Soldat:innen auf Zeit nach dem vierten Dienstjahr sowie Berufssoldat:innen wegen eines schwerwiegenden Dienstvergehens nur im Rahmen eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens aus dem Dienstverhältnis entlassen werden. Ein solches Verfahren dauert allerdings oftmals sehr lange. Mit dem Gesetz wird daher die Grundlage geschaffen, Soldat:innen, die nachweislich verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützen oder verfolgen, unter Wahrung aller Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens durch Verwaltungsakt zu entlassen. Mit der Zustellung einer Entlassungsverfügung endet – wie bei einer fristlosen Kündigung im zivilen Arbeitsrecht – unmittelbar das Dienstverhältnis der Soldatin oder des Soldaten. Sie können gegen die Entlassung rechtlich vorgehen, sind aber dann nicht mehr Angehörige der Bundeswehr. Dasselbe soll auch für Reservedienstleistende gelten.
Videokonferenztechnik für eine bürgernahe Justiz
Mittels Videokonferenztechnik können Verfahren schneller, kostengünstiger und ressourcen-schonender durchgeführt werden. Damit fördern wir eine moderne, digitale und bürgernahe Justiz. Eine verbesserte digitale Erreichbarkeit stärkt auch den Justizbereich an ländlichen Standorten, erleichtert die Teilhabe mobilitätseingeschränkter Bevölkerungsgruppen und verbessert die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Gerichtsverfahren.
Mit den vorgeschlagenen Neuregelungen wird der Einsatz von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit sowie in den Fachgerichtsbarkeiten (Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) erweitert und flexibilisiert. Den entsprechenden Gesetzentwurf beschließen wir in dieser Woche. Künftig soll eine Verhandlung vor den Zivilgerichten per Videokonferenz durchgeführt werden, wenn das Gericht diese dafür geeignet hält. Ob diese geeignet ist, hängt auch maßgeblich davon ab, ob die technischen Voraussetzungen in den Gerichten gegeben sind. In der Fachgerichtsbarkeit (Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) bleibt die Videoverhandlung im freien Ermessen des Gerichtes. Auch über die mündliche Verhandlung hinaus können durch die Videokonferenztechnik in weiteren Verfahrenssituationen die Parteien am Verfahren teilnehmen, bspw. bei der Beweisaufnahme.
Inflationsausgleich für Betreuer:innen kommt
Betreuer:innen, selbständig, ehrenamtlich und in Betreuungsvereine leisten tagtäglich wichtige Arbeit. Sie unterstützen Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht oder nur begrenzt selber regeln können. Dafür müssen sie angemessen vergütet werden. Die Inflation stellt sie und insbesondere Betreuungsvereine, die tariflich bezahlen, vor Probleme. Viele Betreuungsvereine können nicht mehr kostendeckend arbeiten. Einige haben ihre Tätigkeit bereits eingestellt. Können die Betreuungen in einer Region nicht mehr sichergestellt werden, müssten die Kommunen einspringen. Um zu verhindern, dass das Betreuungswesen nachhaltig beschädigt wird, bringen wir einen Inflationsausgleich auf den Weg. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen beschließt der Bundestag in dieser Woche.
Vorgesehen ist eine Sonderzahlung, um die Mehrbelastung aufgrund der Inflation abzufedern, die Betreuungsvereine, selbständige berufliche Betreuer:innen und auch ehrenamtliche Betreuer:innen erhalten. Für berufliche Betreuer:innen soll die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung von Anfang 2024 bis Ende 2025 monatlich in Höhe von 7,50 Euro pro Betreuung und Monat ausgezahlt werden. Für ehrenamtliche Betreuer:innen soll die Sonderzahlung 24 Euro pro Jahr und pro geführter Betreuung betragen. Der Gesetzentwurf sieht daneben eine Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes vor, um künftig die Prüfung der Eignung und Zuverlässigkeit ehrenamtlicher Betreuer:innen zu erleichtern.
Das Vergütungssystem wurde 2019 bereits angepasst, eine Evaluierung des Systems ist vorgesehen. Das Bundesministerium der Justiz will Ende 2024 die Ergebnisse vorlegen. Auf deren Grundlage sollte dann über eine weitere Anpassung der Vergütung entschieden werden. Die Sachlage hat sich nun aber durch die starke Inflation seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine entscheidend verändert und dieses schnellere Agieren und Abfedern erforderlich gemacht.
Wachstumschancen, Investitionen und Innovation stärken
Das Wachstumschancengesetz soll Impulse für Investitionen und Innovationen setzen und Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland verbessern.
Als ein zentrales Projekt wird eine Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft eingeführt: 15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen können künftig als direkte finanzielle Unterstützung von der Bundesregierung bezuschusst werden. Damit sollen Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien angeregt werden.
Auch die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung wird verbessert. Neben Personalkosten können künftig auch Sachkosten gefördert werden. Außerdem wird die maximale Bemessungsgrundlage verdreifacht, wodurch die Förderbeträge steigen. Für kleine und mittlere Unternehmen wird sich darüber hinaus der Fördersatz von 25 auf 35 Prozent erhöhen.
Mit dem Gesetz werden auch zahlreiche Einzelregelungen quer durch das Steuerrecht angepasst, die das Steuersystem an zentralen Stellen einfacher und moderner machen sollen. Um die Liquidität von Unternehmen, insbesondere des Mittelstands, zu verbessern, werden die Abschreibungsbedingungen verbessert und die Prozentgrenze bei der Verrechnung des Verlustvortrages für vier Jahre angehoben. In den parlamentarischen Beratungen ist es uns gelungen, die Belastungen für die Kommunen, die durch steuerliche Mindereinahmen entstehen werden, abzumindern. Weitere Maßnahmen sind: Die Übergangszeit bis zur vollständigen Besteuerung von Altersrenten soll bis 2058 verlängert werden. Vorgesehen ist ebenfalls eine Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen. Wir beschließen den Gesetzentwurf in dieser Woche.