Ampel bringt Einsatz von Videokonferenztechnik in der Zivil- und Fachgerichtsbarkeit auf den Weg

Nach intensiven gemeinsamen Beratungen hat die Koalition ein passgenaues Gesetz erarbeitet, erklärt Luiza Licina-Bode, zuständige Berichterstatterin und SPD-Bundestagsabgeordnete für Siegen-Wittgenstein.

Die Videokonferenztechnik in der Zivil- und Fachgerichtsbarkeit zu fördern, ist ein wichtiges Ziel, um auch unsere Justiz und Gerichte zukunftsfest aufzustellen. „Wichtig war uns, dass die Richterinnen und Richter in der Zivilgerichtsbarkeit weiterhin so weit wie möglich darüber entscheiden, welche Verfahren tatsächlich für eine Videoverhandlung geeignet sind und welche nicht. Denn sie haben die Verhandlungsleitung und sie sind es, die Recht insbesondere durch Urteile sprechen müssen. Für mich ist wichtig, dass das Vertrauen in den Rechtsstaat und damit der Zugang zum Recht weiterhin in Präsenz gewährleistet sein muss“.

Die Entscheidung über eine Videoverhandlung vor den Gerichten ist nicht mit einem klassischen Arbeits-Video-Meeting vergleichbar. Bei einer Verhandlung vor den Gerichten wird der Rechtsstaat für die Bürgerinnen und Bürger erlebbar – dadurch, dass ein Richter oder eine Richterin in einem Verhandlungssaal sich mit dem eigenen Anliegen auseinander setzt. „Videoverhandlungen können aber auch zu einer Kosten- und Arbeitsersparnis führen. Wir haben hierfür Regelungen gefunden, die den Gerichten und den Verfahrensbeteiligten Möglichkeiten für mehr Flexibilität an die Hand geben, sofern dies sinnvoll erscheint“, so Licina-Bode weiter.

Für die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit sind zudem weitere gesonderte Regelungen getroffen worden, um der Sensibilität der dort anhängigen Verfahren Rechnung zu tragen. „Mit diesem Gesetzesvorhaben machen wir unsere Justiz zukunftsfest“, betont die SPD-Politikerin.