Richtlinien Schmidt-Nienhagen-Medaille

Richtlinie der SPD-Kreistagsfraktion Siegen-Wittgenstein zur Verleihung der Schmidt-Nienhagen-Medaille 

Die SPD-Kreistagsfraktion Siegen-Wittgenstein hat in ihrer Sitzung vom 11. Juni 2010 die nachstehende Richtlinie beschlossen. 

Präambel 

Die Geschichte der Sozialdemokratie im Kreis Siegen-Wittgenstein wird in der Zeit nach dem 2. Weltkrieg maßgeblich durch zwei Persönlichkeiten geprägt: 

  • Hermann Schmidt wurde am 6. Februar 1917 in Allendorf geboren. 

Er war im Zeitraum von 1948 bis 1983 Mitglied der Kreistage der Kreise Siegen und Siegen-Wittgenstein. Von 1956 bis 1958 und von 1964 bis 1974 war Hermann Schmidt Landrat des Kreises Siegen und anschließend – nach der kommunalen Gebietsreform – bis 1983 Landrat des neuen Kreises Siegen-Wittgenstein. 

Von 1961 an bis zu seinem Tode war Hermann Schmidt Mitglied des Deutschen Bundestages. Hier war er von 1969 bis 1972 stellvertretender Vorsitzender und von 1972 bis 1975 Vorsitzender des Verteidigungsausschusses des Bundestages. Von 1975 bis 1976 war er Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung. 

Hermann Schmidt verstarb am 10. Februar 1983 in Burbach-Würgendorf. 

  • Walter Nienhagen wurde am 6. Mai 1927 in Leipzig geboren. 

Er war von 1964 an Mitglied in den Räten der Kommunen Geisweid, Hüttental und Siegen. Von 1969 bis 1999 war er Mitglied der Kreistage der Kreise Siegen und Siegen-Wittgenstein. Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein war Walter Nienhagen von 1984 bis 1999. 

Walter Nienhagen verstarb am 16. Dezember 2007 in Siegen. 

Diesen beiden Sozialdemokraten haben die Menschen im Siegerland und in Wittgenstein, die Sozialdemokratische Partei Deutschlands und auch die SPD-Fraktion im Kreistag Siegen-Wittgenstein viel zu verdanken. Ihnen zum Gedenken möchte die SPD-Kreistagsfraktion einmal jährlich an verdiente Persönlichkeiten die Schmidt-Nienhagen-Medaille verleihen. 

Mit dieser Richtlinie sollen die Voraussetzungen für die Verleihung und das Verfahren zur Auswahl der auszuzeichnenden Personen geregelt werden. 

Abschnitt 1 

Allgemeine Grundsätze 

Die SPD-Kreistagsfraktion Siegen-Wittgenstein würdigt nach Maßgabe dieser Richtlinie Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, die sich durch ihr Handeln in besonderer Weise um die Partei oder ihr nahestehender Organisationen, um Bund, Land oder Kommunen und das Wohl ihrer Bürger verdient gemacht haben, mit der Verleihung der Schmidt-Nienhagen-Medaille. 

Die Auszeichnung soll in erster Linie Personen zukommen, die als langjähriges Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands im Rahmen ehrenamtlichen Engagements gehandelt haben. Eine langjährige Mitgliedschaft besteht bei einer Dauer der Mitgliedschaft von mehr als 10 Jahren. 

Die Verleihung der Schmidt-Nienhagen-Medaille selbst soll motivierend, ausgewogen, gerecht und nachhaltig sein. Sie gilt als symbolisches Dankeschön und Anerkennung für die erbrachte politische Leistung in den Bereichen 

  • Soziales, 
  • Kinder und Jugend, 
  • Familien und Senioren, 
  • Gesundheit, 
  • Bildung, 
  • Ökologie, 
  • Kultur, 
  • Sport, 
  • Wirtschaft, 
  • Hilfe und Rettung. 

Sie soll auch Ansporn für weiteres bürgerschaftliches Engagement sein. 

Die Verleihung der Schmidt-Nienhagen-Medaille soll in einem feierlichen Rahmen stattfinden. Zur Verleihung sollen alle Mitglieder, sachkundigen Bürger und Berater der SPD-Kreistagsfraktion Siegen-Wittgenstein, die Mitglieder aller der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands zuzurechnenden Organisationen und Vertreter des politischen und gesellschaftlichen Lebens eingeladen werden. Der Vorstand der SPD-Kreistagsfraktion bestimmt in jedem Jahr den Kreis der einzuladenden Personen und den Zeitpunkt der Verleihung. 

Abschnitt 2

Persönliche Voraussetzungen

Die Schmidt-Nienhagen-Medaille kann sowohl an im Kreis Siegen-Wittgenstein ansässige als auch an nicht im Kreisgebiet wohnhafte Mitglieder verliehen werden. Bei auswärtigen Mitgliedern ist Voraussetzung für eine Verleihung, dass ihr Wirken auch auf den Kreis Siegen-Wittgenstein und die hier lebenden Menschen ausgestrahlt hat. 

Jede Person kann nur einmal mit der Schmidt-Nienhagen-Medaille ausgezeichnet werden. 

Abschnitt 3 

Auszeichnungsmodus 

Die Schmidt-Nienhagen-Medaille soll in jedem Jahr nur einer Person verliehen werden. Die SPD-Kreistagsfraktion kann auf Vorschlag ihres Vorstandes eine Ausnahmeregelung beschließen. 

Abschnitt 4 

Verfahren 

Die SPD-Kreistagsfraktion beschließt im I. Quartal eines Jahres den Termin zur Verleihung der Schmidt-Nienhagen-Medaille. Der Termin soll in den Monaten Juni bis September liegen. 

8 bis 12 Wochen vor dem Termin zur Verleihung fordert die/der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion die Gliederungen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands im Kreis Siegen-Wittgenstein auf, innerhalb von vier Wochen Personen für die Auszeichnung vorzuschlagen. Der Vorschlag muss ausführlich schriftlich begründet werden. 

Bis spätestens vier Wochen vor dem Termin zur Verleihung entscheidet die SPD-Kreistagsfraktion auf Vorschlag des Vorstands, welcher Person im jeweiligen Jahr die Schmidt-Nienhagen-Medaille verliehen werden soll. 

Die SPD-Kreistagsfraktion trifft die Entscheidung über die Verleihung nach mündlicher Aussprache in geheimer Abstimmung. An der jeweiligen Sitzung der Kreistagsfraktion dürfen nur die Kreistagsmitglieder, die sonstigen Mitglieder des Vorstands und die/der Vorsitzende des SPD-Unterbezirks Siegen-Wittgenstein teilnehmen. Stimmberechtigt sind nur die Kreistagsmitglieder. 

Über die Sitzung ist ein Protokoll zu führen, in dem Einzelheiten der Aussprache nicht dargestellt werden. Die Sitzungsteilnehmer sind zu Beginn der Sitzung zur Verschwiegenheit über die Diskussion und die Entscheidung zu ermahnen. 

Die SPD-Kreistagsfraktion lädt spätestens 21 Tage vor dem Termin zur Verleihung zu der Veranstaltung ein. 

Gleichzeitig informiert die/der Vorsitzende der Kreistagsfraktion alle Gliederungen, deren Vorschläge nicht berücksichtigt werden konnten, in geeigneter schriftlicher Weise. Die Entscheidung der SPD-Kreistagsfraktion ist gegenüber den Gliederungen nicht zu begründen. 

Abschnitt 5 

Schlussvorschriften 

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Verleihung der Schmidt-Nienhagen-Medaille. 

Es besteht kein Klagerecht gegen die nach dieser Richtlinie getroffenen Entscheidungen der SPD-Kreistagsfraktion. 

Abschnitt 6 

Inkrafttreten 

Diese Richtlinie tritt zum 12. Juni 2010 in Kraft. Sie gilt auf unbefristete Zeit. Zu Ihrer Änderung oder Außerkraftsetzung ist ein Beschluss der SPD-Kreistagsfraktion erforderlich, der über eine qualifizierte Mehrheit verfügt. 

Siegen, den 11. Juni 2010